Also, laut STVO muss jedes seit 1990 erstmals zugelassene Fahrzeug, (auch die LKWs) eine LWR haben. Wir haben 3 E30. Bj 10/89, 6/90 und 12/93. Ausser dem erstgenannten haben die anderen beiden eine LWR. Auf diese Diskussion hier im Forum hin, habe ich letztens mal bei BMW nachgefragt. Antwort vom Werk: Zuerst wurde die LWR ab 09/87 als Extra angeboten, dann wurde der Einbau per Gesetz zur Pflicht. Ob und warum manche Prüfer eine defekte LWR am E30 nicht bemängeln ist ja die Frage. Ich möchte jedenfalls vom Gegenverkehr nicht unbedingt geblendet werden. Sei es wegen einer defekten LWR, oder weil der Fahrer sie erst gar nicht benutzt. Ich reagiere da mit Fernlicht, obwohl diese Reaktion auch verboten ist. Und wenn jeder machen kann was er will, dann hätten wir ja wieder den "Wilden Westen". Oder?