Entschuldige bitte aber das ist Quatsch... wenn das Fahrwerk so eingetragen ist wie es sich momentan im Fahrzeug befindet und es der Straßenverkehrszulassung entspricht musst Du garnix wieder ausbauen. Diese Vorgaben der StVO ist gerade dafür da nur Fahrzeuge in den öffentlichen Verkehr zu lassen, die auch geeignet sind, daher eben z.B. auch Vorgaben wie mindestens 8cm Bodenfreiheit zwischen Boden und niedriegstem kritischen Teil... etc. Liegt jetzt ein Stein auf der Straße haste Pech gehabt, ist eine Straße in einem Zustand, dass sie nicht befahrbar ist hat man Möglichketen gegen die Stadt vorzugehen. Im Übrigen, was macht die Polizei mit Deinem Ferrari, der auf nem Speedbumper aufgesetzt ist? Höherlegungsfedern rein? Eine Überprüfung auf Straßenzulässigkeit des Fahrzeugs kann durch die Polizei durchaus durchgeführt werden, wenn dann irgendetwas nicht so ist wie es eingetragen wurde (z.B. FW ist tiefer) dann ist das natürlich ne andere Sache. Gruß Hit