Hallo Gemeinde! Folgender Fall: Nach partiellem Ableben unseres alten Elektroherdes habe ich gebraucht einen sehr gut erhaltenen Miele besorgt, der imho mit 200€ ein Schnäppchen war. Nun dachte ich mir, ich schließe den mal ausnahmsweise nicht selber an, sondern hole einen Elektriker, der leider auch noch unser Nachbar ist. Als meine Frau zuhause und ich bei der Arbeit war, wurde dies auch erledigt. Als ich abends von der Arbeit kam, war meine Frau etwas blass um die Nase und es stank bestialisch verschmort im ganzen Haus. Sie berichtete von einem lauten Knall und daß zwei von drei Sicherungen geflogen wären. Wir haben dann den Hausgerätetechniker geholt und der hat festgestellt, daß der Herd falsch angeklemmt wurde. Der Elektriker hat daraufhin einen möglichen Fehler anstandslos eingeräumt und seine Haftpflicht involviert, die sich ein paar Tage darauf schriftlich bei uns meldete. Die wollen jetzt den Anschaffungspreis wissen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Da wir aber nicht so lange auf den Herd verzichten konnten, haben wir den Hausgerätetechniker mit Schadensanalyse, Ersatzteilbeschaffung und Reparatur beauftragt. Die Reparaturkosten belaufen sich nun auf ca. 320€. Jetzt stellen sich ein paar Fragen: Hab ich wie auch bei einem KFZ-Haftpflichschaden das Recht, auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen? Gibt es standardmäßige Abzüge bei der Schadenserstattung beim Gebrauchtgerät? Kann die Versicherung uns einen Strick drehen, weil wir nicht erst einen Kostenvoranschlag eingereicht haben? Wie ist das mit der Verhältnismäßigkeit zwischen Gebrauchtwert und Reparaturkosten? Bin ich verpflichtet anzugeben, daß ich das Gerät kürzlich für 200€ erworben habe? Vielleicht hatte ja jemand von Euch mal einen ähnlichen Fall? Danke und Gruß Michael