Ich behaupte dass man das sehrwohl darf, laut STVZO §23 Satz4: "...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen... (was ein Fahrzeug außerhalb der Saison afaik ist) innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;... (zumindest bei meiner Versicherung steht das so drinnen, habe das zufällig die Tage nachgeschlagen)" Hatte letztes Jahr das selbe Problem und wenn ich mich noch richtig erinnere hat mir der TÜV das nach einem Telefonat auch so bestätigt, ich würde an deiner Stelle auch einfach mal da anrufen, ein Termin kann sicherlich sowieso nicht schaden. Wenn es sich um einen Bekannten handelt sehe ich auch das Problem nicht, er wird schon nicht am anderen Ende der Welt wohnen. Lass ihn den Wagen anmelden und mach dann die HU oder geh entsprechend der HU kosten mit dem Kaufpreis runter, ... Da würden mir einige Lösungen einfallen.