amtlich anerkannter Sachverständiger. Das sind die Ingenieure, die die Erlaubnis haben, Eintragungen nach 19.2 und §21 vorzunehmen. oder ganz allgemein Teile abzunehmen, ABE zu erstellen etc. Die Wahrscheinlichkeit, das du mit einem aaP, also einem amtlich anerkannter Prüfer gesprochen hast, ist nicht ganz gering. Der darf nur Dinge abnehmen nach 19.3. Das heißt, nur Dinge, bei dennen es Prüfzeugnisse gibt. Zum Beispiel ein Fahrwerk, das ein Gutachten hat. Das sind aber Dinge, die in den alten Ländern auch die DEKRA abnehmen darf, oder in den Ungebrauchten der TÜV. Es gibt noch eine Zwischenstufe, weiß aber nicht mehr, wie das heißt, da darf der Prüfer bissl mehr. Ein Beispiel um die Verwirrung zu komplettieren: Du hast ein Fahrwerksgutachten für ein Fahrwerk, das Du in einem E30 mit einem M50 eingetragen haben willst. Steht in dem Gutachten keine Leistung, sondern nur Fahrzeugtyp (zum Beispiel bei H+R), dann darf das Fahrwerk jeder aaP eintragen. Steht in dem Gutachten explizit aufgeführt, BMW 3/1 318-325, 100-125kW, dann darf das Fahrwerk nur von einem aaS eingetragen werden, nach §19.2. Klingt komisch, ist aber so. Das, was Du vom TÜV haben willst, darf auf jeden Fall nur ein aaS, ist §21. Kleinere Prüfstellen haben oft keinen aaS.