Omg.... eigentlich findet man das alles über die Forensuche. Ich versteh nicht, warum hier so viel Schmuuu steht.Daher kopier ich mal kurz einen meiner früheren Texte leicht modifiziert. aaaalso: Der 205/55R15 ist die Serienbereifung auf dem e30. Folglich werden alle anderen Reifen daran gemessen. Maße: 205/55R15 Durchmesser 60,65 cm Abrollrumfang statisch 190,54 cm 205/50R15 Durchmesser 58,6 cm Abrollumfang statisch 184,1 cm Abweichung: -3,38 % 195/60R15 Durchmesser 61,5 cm Abrollumfang statisch 193,21 cm Abweichung + 1,4 % 195/65R15 Durchmesser 63,45 cm Abrollumfang statisch 199,33 Abweichung + 4,62 % Hmmm.... dazu wäre noch zu sagen, dass bei der Freigabe durch eine Einzelabnahme nicht der statische Radius für die Abweichungsberechnung genutzt wird, sondern der dynamische. Dieser lässt sich aber nicht so leicht berechnen und wird von den Sachverständigen auch im Tabellenbüchlein nachgeschlagen. Für unsere Zwecke reicht aber Näherungsweise der Statische aus. Deswegen auch meine Berechnung damit. Abweichungen dürfen sein: - Der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen. (Eine Abweichung wie beim 195/60R15) sollte aber im Rahmen liegen). - Der Tacho darf im Bereich 40km/h bis 120 km/h 10% + 4 km/h nach oben abweichen (Heisst bei 80km/ darf er 92 km/h anzeigen!) Ausserhalb dieses Berreichs ist die Abweichung nach oben gesetzlich egal. Allerdings muss die Höchstgeschwindigkeit angezeigt werden können! Nun bekommen wir aber ein weiteres Problem. Jeder e30 ist mit einem Wegstreckenzähler ausgerüstet. Dieser wird (nehme ich mal an) über das Geschwindigkeitssignal des Tachos gesteuert. Hierfür ist allerdings maximal eine Abweichung von +-4% zulässig. Folge: Keine Zulässigkeit (wenn geeicht auf 205/55R15). Der Wegstreckenzähler wird aber häufig bei Eintragungen vernachlässigt. Es bleibt Dir, falls Du kein Vergleichsgutachten findest, in dem nichts von Tachoanpassung steht, nur der Weg vorher zum Sachverständigen zu gehen und das mit ihm abzusprechen. Aber ich sag: Die Abweichung von 4,62% mehr Geschwindigkeitsanzeige dürfte fast jedem aaS zu viel sein, wenn Du kein Tachomessprotokoll vorlegen kann. Aber probieren kann man es natürlich. Zur BEachtung: Wird der Umfang kleiner, zeigt der Tacho mehr an. Wird der Umfang größer, zeigt der Tacho weniger an. Alle Klarheiten beseitigt? Dann einfach weiter Fragen! Gruß