Als was steht es denn drauf? Wenn als Hinweis, dann brauchste die nicht tauschen. Wenn als Mangel, dann schon. Dabei ist es auch egal, ob geringer Mangel oder erheblicher. Denn bei einer Nachuntersuchung muss der Wagen MÄNGELFREI sein. Genauso ist man auch dazu verpflichtet geringe Mängel trotz Erteilung der Plakette unverzüglich zu beheben. Das man die Plakette bekommt heisst nur, das einem der Prüfer vertraut, das man die Mängel schnell behebt. Tut er dies nicht, kann er auch bei geringen Mängeln die Erteilung verweigern. Der eine Monat Frist für die Nachuntersuchung gilt nur für die Untersuchung als solches. Nicht für die Behebung der Mängel! Gruß