Zum Inhalt springen

VD

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    6.671
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    4
  • Bewertungen

    100%
  • Spenden

    10.00 EUR 

Alle erstellten Inhalte von VD

  1. Für welchen Einsatzzweck soll das ganze sein? Bei wenig Seitenneigung kommt es nicht auf die Stossdämpfer an. Die dürfen nicht zu hart sein, sonst verlierste den Kontakt zur Strasse. Die Konis sind für den Alltagsbetrieb auf deutschen Strassen absolut in Ordnung. Also nicht zu hart. ;) Aber das ist grösstenteils es ein subjektives empfinden. Die M-Tech Stabis haben immer noch jede Menge Seitenneigung. Da musste schon tiefer in die Taschen greifen und Richtung verstellbare Stabis von Eibach gehen. Und das wird nicht günstig! Gruß
  2. Falsch.... ist die LWR verbaut und funktioniert nicht ist das immer ein erheblicher Mangel. Bis EZ 1.1.1990 hat man dann aber die Wahl und kann sie komplett rausreissen für die Wiedervorführung! Liegt die EZ danach muss sie repariert werden!
  3. zu1. Schau mal auf meine Seite..... (unten dem link folgen) Warum willst Du gar keine Seitenneigung mehr haben? Gibt's dafür nen speziellen Grund?
  4. Neee Mathes.... nicht beim selben Prüfer.... Wenn er nur ne Nachuntersuchung macht und nicht ne komplett neue HU müssen alle aufgeführten Mängel beseitigt sein! Aber so wie es mir scheint ist der Karren eh komplett durch!.... und der Threadstarter nicht wirklich gewillt ihn verkehrssicher zu machen.... Besser isses den aussem Verkehr zu ziehen ;( nachuntersuchung = wiedervorführung Jo, aber da ist es egal, ob es beim selben Prüfer ist. Kann sogar ne komplett andere Prüforganisation sein. ;)
  5. Neee Mathes.... nicht beim selben Prüfer.... Wenn er nur ne Nachuntersuchung macht und nicht ne komplett neue HU müssen alle aufgeführten Mängel beseitigt sein! Aber so wie es mir scheint ist der Karren eh komplett durch!.... und der Threadstarter nicht wirklich gewillt ihn verkehrssicher zu machen.... Besser isses den aussem Verkehr zu ziehen ;(
  6. Den Federhersteller kenn ich auch nicht! Kann nur wieder G&M empfehlen. So viel teurer sind die nicht! Das Bild in der Auktion kann nur ein Beispielbild sein! E30-Federn haben nicht so viele Windungen! Und wenn für jede Bauform (Cab, Touring, Limo) die gleichen Federn geliefert werden, sollte man sich darüber im klaren sein, dass die Tiefelegung entweder beim Touring und vor allem Cabrio tiefer ausfällt oder bei der Limo weniger! Gruß
  7. VD

    Fächerkrümmer

    wieso ist das so wichtig? wenn Du das Loch mit ner Schraube zudrehst ändert das nichts an der Funktion des Krümmers!
  8. Sollte so sein - haste recht - is aber leider nicht. Weil wenn Du mit nicht eingetragenen Reifengrößen rumfährst, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Und wenn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nen Unfall hat, ist der Besitzer auf jeden Fall der Dumme....unsere Justiz arbeitet leider nicht nach dem Prinzip des gesunden Menschenverstandes. Na, dann sagt der eigene Anwalt, dass das nix mit dem Unfall zu tun hat.... und schon muss die Staatsanwaltschaft das Gegenteil beweisen. Es gibt immer die Möglichekeit eines Nachtragsgutchtens usw usf. Es kommt natürlich auch auf die Fähigkeiten des eigenen Anwalts an! Gruß
  9. Zu den SW kann ich so nix sagen! Aber die e30-Scheinwerferreinigungsanlage reicht nicht aus! Wischer gelten nicht! Muß schon eine mit Hochdruck sein! Problem für die SW dürfte sein: Ich bezweifel, dass es H1-Scheinwerfer mit Freigabe für Xenon gibt! Das mit den H1, H7 etc Fassungen bei Xenon ist das Zeug aus China. Und die haben in Deutschland keine Betriebserlaubnis (werden sie auch wohl kaum bekommen). Von daher müssten das Scheinwerfer sein, die ausschliesslich mit Xenon abgenommen sind! Ich glaub das wüssten dann schon mehr Leute hier ;) Gruß
  10. Das muss die aber leider interessieren! Sie müssen einem nämlich Beweisen, dass das Schuld an dem Unfall ist!
  11. VD

    Musik: Lisa Lavie

    Moin irgendwie hat's mir die Frau angetan. Ich brauch die Lieder von der unbedingt im Auto. Also entweder auf Mp3 oder als Audio-CD. Irgendjemand ne Ahnung, wo ich das in ner guten Qualität herbekomme? Danke und Gruß
  12. VD

    CO² Strafe

    Tom..... evtl solltest Du dazu schreiben, dass das was mit Österreich und nicht mit Deutschland zu tun hat ;) Jetzt bekommen se hier alle Panik *eg*
  13. VD

    Alles Gute Lallalla

    Alles Gute auch aus Köln!
  14. @bastelbert im e30 gibt es nur einen Silberton.... die verschiedenen Nummern sagen nur was über die Ausstattung aus.... ob mit/ohne Mittelkonsole, mit Handschuhfach, Amabrett Echtledertürpappen usw usf Hab ich leider auch erst zu spät erfahren *grummel*
  15. Feines Teil! Darf man fragen, was Du ausgegeben hast?
  16. ich stimme Dir in allen Punkten zu! Vor allem in der Auslegungsfreiheit was die Gefährdung angeht. Bei einem Unfall muss die Versicherung aber immer noch nachweisen, dass diese unerlaubte Veränderung zum Unfall geführt hat. Dies kann eigentlich nur passieren, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet wurde, und der Entgegenkommende dies als Ursache angibt UND das auch beweisen kann! Für alles andere (abgesehen von Brandschäden *ggg*) dürfte ein anderes Leuchtmittel im Scheinwerfer keine Ursachenerklärung bieten. Aber dieses Risiko muss jeder selber abschätzen! Spiggy hat damals extra bei der Hauptstelle des TÜV Rheinland (ob Rheinland weiß ich nicht mehr genau, aber auf jeden Fall Hauptsitz und schriftlich) wegen den e32-SW angefragt! Es ist und bleibt ne Einzelabnahme, bei der es natürlich auch auf den Prüfer ankommt. Aber dies ist die einzige Art, die in keinster Weise gegen Gesetze verstösst, wenn der e32-SW im e30 per Einzelabnahme eingetragen wird! Alles andere verstösst nunmal gegen geltendes Recht! ;) Wenn eintragen und die auch gerichtlich bestand haben soll, dann nur mit e32-SW! Gruß
  17. Einmal vom Marko bzgl der e32-SW und einmal vom Bobafett mit dem Gesetzesauszug bzgl der Bauartgenehmigung und den e30-SW Zum Rest von Dir Stefan bzgl der Stilllegung: Die Stilllegung ist nur dann Rechtens, wenn auch eine direkte Verkehrsgefährdung vorliegt. Ob es das tut bei nicht korrekter Lichtquelle weiß ich nicht und werde ich auch nicht behaupten. Aber so einfach ist da nix mehr mit stilllegen. Und zum Rest wegen dem Streulicht: Das wiederrum weiß ich nicht. Bei mir hat sich noch keiner beschwert, das er von meinen Scheinwerfern geblendet wird. Nen vergleich mit original-Xenon kann ich nicht ziehen in Ermangelung eines solchen Fahrzeugs! Also, ich sehe meine Aussagen als bestätigt an. Bzgl Deiner Anmerkungen bedurfte es nur noch einer genaueren Ausführung! Alles wissen kann ich ja auch nicht *gg* Gruß
  18. VD

    ABS defekt

    Nein, dann sollte im Normal-Fall das komplette ABS ausfallen.
  19. @Bobafett..... Den Link den Du da reingesetzt hast, das ist genau das Zeug, was man niemals nie nicht legal eingetragen bekommt! Halt wegen der fehlenden Bauartgenehmigung der e30-SW. Ausserdem haben die Steuergeräte zwar ein e-Zeichen und wären somit theoretisch zugelassen, aber die Brenner haben keins!! EDIT: Hab mir den Link nochmal angesehen. Bei dem Preis würd ich sogar von E-Zeichen auf den Brennern ausgehen. Und gültigen e-Zeichen auf den Vorschaltgeräten ;) Sind ja schliesslich 5 mal so teuer wie der Chinakram. Trotzdem ist und Bleibt das Manko mit der Bauartgenehmigung. Aber das steht ja in Deinem geposteten Gesetzestext eindeutig drin! Die aLWR von Hella sollte irgendwo im Netz auch für ca. 150 € zu beziehen sein. Einbauanleitung gibt es auf www.e30.de im DIY! Gruß
  20. Ich will ja nix sagen, aber: http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/00000657-001.gif http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/ks.gif http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/00000665-001.gif http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/mrbig-001.gif Alle meine Aussagen wurden bestätigt! Danke ;)
  21. Du sprachst von Botschaftern..... und das sind immer Diplomaten!
  22. PS: Bei den Diplomatenfahrzeugen interessiert mich die rechtliche Lage überhaubt nicht. Habe keins und werde auch niemals eins haben. Von daher irrelevant. Und eine wasserdichte Eintragung die gegen das Gesetz verstösst gibt es nicht. Von daher ist die Aussage völliger Blödsinn!
  23. Georg, das wirst Du dem Schumuckl nicht erklären können. Da seine Frau ja bei der DEKRA als Sekretärin tätig ist weiß er über alles bestens Bescheid und kann das dann hier auch zum besten geben! Andere Aussagen sind da völlig irrelevant. Und das ein Polizist auch mal eine ungültige Eintragung erkennt und ahndet ist ja völlig unmöglich. So etwas gibt es in dieser Welt, und vor allem in Deutschland nicht! Gruß
  24. aber nicht mit den normalen DE-Scheinwerfern vom e30! Die Bauartgenehmigung/Betriebserlaubnis des Scheinwerfers ist Leuchtmittelgebunden! Und da Xenon reinzusetzen bedeutet ein Lichttechnisches Gutachten. Folglich sind wir wieder auf dem gleichen Weg! Wenn an den Wagen von 030 en scharfer Polizeihund kommt, der auch noch bissel Ahnung von der Materie und vom Sachverhalt hat, dann ist das ganz schnell illegal. Und ganu so ist das! Zumindest wenn man das ganze JETZT nochmal versucht. Damals kann es sein, dass das noch ging. Aber jetzt nicht mehr!
  25. Nanana..... ganz s schlimm isses nicht! Die Karre dürfen se nur stilllegen, wenn eine Gefährdung für mich oder andere besteht. Wegen nem zu lauten Auspuff dürfen se ja auch nicht mehr! Kann mir nicht ganz vorstellen, dass die das bei Xenon durchziehen können.... Wissen tu ich es nicht! Und jetzt sag mir doch mal bitte was für nen Lichtkegel Du meinst. Da blick ich nicht ganz durch. Die Hell-Dunkel-Grenze bleibt sauberst erhalten. Bzw. ist wesentlich deutlicher. Bei korrekt eingestelltem Licht blendet da nix. Allerdings sollte man schon zusehen, dass die LWR funktioniert (und diese auch benutzen), oder die SW grundsätzlich zu tief einstellen. Damit ne Blendung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist! Gruß
×
  • Neu erstellen...