die pkw-lenker wirds nicht wirklich interessiern. wodurch definiert sich eine "kraftfahrstrasse"? immer durch "bauliche trennung" UND das schild "331"? oder reicht auch die bauliche trennung als erkennungsmerkmal? hintergrund ist der: ich hab in der nähe der spedition so ne baulich getrennte strasse mit 2 spuren je fahrtrichtung. aber eben OHNE das zeichen "331". sind da die 80 für lkw über 7,5t erlaubt? wiel die jungs in grün stehn da ganz gerne und lasern. und dann isses ja ein einfaches mal so nen brummi anzupeilen.