der unterschied liegt in der höhe des bußgeldes. das parken im halteverbot kostet eben nur nen drittel als das parken auf nem behindertenparkplatz. wenn die politesse kommt brauchst du aber keinen behinderten in seiner ehre kränken sondern nur nen strassenbahnticket zur städtischen verwahrstelle zu lösen. und genug kohle mitzunehmen um deine karre beim abschlepper auslösen zu können. achso nachtrag: schöne gesetzeslage das es sogar "preiswerter" ist ne feuerwehreinfahrt zuzuparken als sich unberechtigterweise auf nen behindertenparkplatz zu stellen. da wird das wohle eines einzelnen deutlich höher gestellt als das wohl einer ganzen siedlung weil der einsatzwagen nicht bis vors haus fahren kann.