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Hausmeister

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  1. Hausmeister

    Sonderausstattungen

    Auf der Seite http://greifenhain.net/bmw/facts_sonderausstattung.htm sind sämtliche Sonderausstattungen (Stand 08.01.1990) mit der damaligen Preisangabe für den E30 aufgelistet. Interessant z.B., dass es für den M3 damals gegen Aufpreis schon die elektronische Dämpferkontrolle EDC mit 3 Abstimmungsvarianten gab.
  2. hi @ll Hier findet Ihr Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Richtlinien in der Schweiz: Verwendung von Reifen: Allgemeine Vorschriften: Auszug aus Art. 58 und 59 VTS: Die Räder müssen mit ausreichend tragfähigen Luftreifen oder andern, etwa gleich elastischen Reifen versehen sein, die sich für die Felgen eignen. Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeitdes Fahrzeugs eignen. Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial oder Diagonalreifen) aufweisen. Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen. Für nicht genormte Reifen, für Reifen oder Felgen Reifenkombinationen, die von den Normen (z.B. ETRTO) abweichen, und für Reifen, deren Verwendung nicht der Kennzeichnung entspricht, ist eine Garantie des Reifenherstellers oder der Reifenherstellerin erforderlich. Die Reifen (Marke, Typ, Dimension, allenfalls abweichende Kennzeichnung und die erforderlichen Auflagen) sind in diesem Fall im Fahrzeugausweis einzutragen. Winterreifen (Zusatzbezeichnung M+S) müssen entweder für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig oder bei Personenwagen für mindestens 160 km/h geeignet sein. Wird die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die M+S Reifen nicht abgedeckt, so muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben, die auf die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist. Sommerreifen im Winter: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, welche die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet. Entsprechend kann ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin grundsätzlich nicht bestraft werden, wenn er/sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist. Konsequenz: Fahrzeuge dürfen im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden! Achtung: Wer allerdings auf schneebedeckter Fahrbahn mit unzweckmässiger Ausrüstung (Sommerreifen) stecken bleibt und den Verkehr aufhält, kann für die Verletzung von Grundverkehrsregeln gebüsst werden. Aufgrund seiner Gummimischung weist ein Winterreifen im Vergleich zum Sommerreifen nicht nur auf Schnee sondern auch bei niedrigen Temperaturen (unter 7°C) deutlich bessere Haftungseigenschaften auf. Dies hat unter anderem zur Folge, dass ein mit Winterreifen ausgerüstetes Fahrzeug bei kalten Temperaturen einen deutlich kürzeren Bremsweg benötigt. Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall, der mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, kann der Versicherer unter Umständen einen Regress geltend machen, der teuer zu stehen kommt! Aus diesen Gründen empfehlen wir eine frühzeitige Umrüstung von Sommer auf Winterreifen! Winterreifen: Winterreifen mit der Bezeichnung M&S müssen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdecken. Für einen sicheren Betrieb sollten Sie ein Restprofil von mindestens 4 mm aufweisen (Empfehlung). Winterreifen dürfen im Sommer verwendet werden. Obwohl sich die Haftungsproblematik in diesem Fall weniger gravierend zeigt, ist die Verwendung von Sommerreifen bei hohen Temperaturen von Vorteil. Felgen / Räder: 1. Nicht melde und prüfpflichtige Felgen: Nicht melde und nicht prüfpflichtig sind Räder (Felgen), die in der Typengenehmigung bzw. im Typenschein des betreffenden Fahrzeuges eingetragen und damit genehmigt sind. Als für den Fahrzeugtyp "genehmigt" gelten Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl/Leichtmetall) und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss Typengenehmigung/Typenschein übereinstimmen. Alle weiteren Varianten (auch Zwischengrössen) gelten als "nicht genehmigt". Welche Felgen spezifisch für Ihr Fahrzeug freigegeben sind, erfahren Sie bei Ihrer Garage, dem Fahrzeugimporteur oder der MFP. Um entsprechende Anfragen beantworten zu können, wird die Typengenehmigungs bzw. Typenscheinnummer Ihres Fahrzeuges benötigt. Bitte halten Sie den Fahrzeugausweis bereit. Typengenehmigte Felgen müssen nicht geprüft werden und es erfolgt kein Eintrag im Fahrzeugausweis! 2. Melde und prüfungspflichtige Felgen: Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden. Vor der Weiterverwendung des Fahrzeuges muss die Änderung geprüft und auf dem Felgenpapier oder im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Bedingungen: Spurverbreiterung innerhalb der Toleranz (Art. 56 Absatz 3 VTS):Eine Spurverbreiterung, die ausschliesslich durch Anbringen von nicht mit dem Fahrzeug geprüften Rädern mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist zulässig, sofern die Einpresstiefe je Rad um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht.Für die Zulassung solcher Räder muss die Eignungserklärung (s. unten) des Herstellers der Räder oder diejenige des ursprünglichen Fahrzeugherstellers vorgelegt werden können. Spurverbreiterung grösser als Toleranz oder Spurverbreiterung durch Montage von Zwischenstücken:Solche Spurverbreiterungen sind nur zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller (Art. 41 Abs. 2 VTS) eine entsprechende Garantie oder gemäss Artikel 41 Absatz 5 VTS eine Garantie des Umbauers gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (z.B. DTC), der die Betriebs und Verkehrssicherheit bestätigt.Für die Räder selbst kann sowohl die Eignungserklärung des Radherstellers als auch eine solche des ursprünglichen Fahrzeugherstellers anerkannt werden. Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers sowie die Angaben der Dimensionen aufweisen. Im Bedarfsfall ist ein Rad abzuschrauben. Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs und Fahrzuständen gewährleistet sein. Bei der Montage der Räder und Reifen müssen zudem die Bestimmungen der VTS über die Radabdeckungen eingehalten werden (z.B. Art. 66 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 VTS bzw. Richtline Nr. 78/549/EWG). Sonderfälle: Felgen mit Naben Adaptionsystem oder mehrteilige Felgen können zugelassen werden, wenn neben den bereits genannten Bedingungen folgende Anforderungen erfüllt sind:Die relevanten Massangaben (Felgendurchmesser, Felgenbettbreite, Einpresstiefe, Flanschdicke) müssen auf den entsprechenden Bestandteilen (Felgenbett, Radstern, Flansch/Distanzscheibe) von aussen sichtbar sein. Dies ist notwendig, damit die Dimensionsangaben des Felgenherstellers überprüft und die Einzelteile identifiziert werden können.Der Hersteller der Felgen mit Naben Adaptionsystem bzw. der mehrteiligen Felge hat für das Gesamtsystem eine Eignungserklärung für den entsprechenden Fahrzeugtyp abzugeben, auf welcher die resultierende Gesamteinpresstiefe ersichtlich ist. Die Verwendung von unterschiedlichen Rad /Reifendimensionen, welche auf der Typengenehmigung bzw. auf dem Typenschein nicht vorgesehen sind, gelten als unbedenklich, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Achsweise gleiche Rad /Reifendimensionen; Reifen der Vorderachse nicht breiter als diejenigen der Hinterachse; Reifen der Hinterachse nicht mehr als 40 mm breiter als diejenigen der Vorderachse (Dimensionsangaben auf Reifen); "Höhen /Breitenverhältnis" der Reifen der Hinterachse nicht grösser als dasjenige der Reifen der Vorderachse (Nennquerschnittverhältnis).Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, so ist die Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder der Nachweis über die Betriebs und Verkehrssicherheit einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle erforderlich. Die Vorschriften bezüglich Spurverbreiterung sind einzuhalten. asa geprüfte Felgen sind nur meldepflichtig. Wenn für die Felgen ein "asa Prüfbericht für Räder" vorhanden ist, muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden. Das asa Felgenblatt ist gültig, wenn die Zulassungsbehörde darauf die notwendigen Einträge vorgenommen hat. Ob für eine bestimmte Felge ein entsprechender Prüfbericht besteht, erfahren Sie beim Verkäufer. Eignungserklärungen: Eine Eignungserklärung muss vom Hersteller des Rades ausgestellt sein. Diese enthält die Bezeichnung, die Dimensionen des Rades sowie die genaue Bezeichnung der Fahrzeugtypen, für die das Rad zugelassen werden kann. Die Eignungserklärung muss mit Stempel und Unterschrift im Original vorliegen Eignungserklärungen oder beglaubigte Kopien originaler Eignungserklärungen vom Importeur oder Vertreiber der Räder können anerkannt werden. Im Falle von beglaubigen Kopien kann die Zulassungsbehörde Einsicht in die originalen Dokumente verlangen. TüV Teilegutachten: Ein TüV Gutachten wird als Eignungserklärung für Felgen nicht anerkannt. Mit dem Unterzeichnen der Eignungserklärung übernimmt der Felgenhersteller für sein Produkt und allfällige Schäden die Haftung (Profuktehaftpflicht). Der TüV Prüfbericht enthält keine Garantie und keine Unterschrift des Felgenherstellers und erfüllt somit nicht die Anforderungen, die an eine Eignungserklärung gestellt werden. ABE: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis die vom Deutschen Kraftfahrbundesamt (Bundesbehörde) ausgestellt wird anstelle einer Eignungserklärung für Felgen anerkannt. Allgemeiner Hinweis: Werden Reifen mit anderer Dimension als auf Typengenehmigung/Typenschein verwendet, so richten sich die Anforderungen an die Reifen sowie Räder/Reifenkombinationen nach Artikel 58 VTS. Insbesonders sind die Bestimmungen der ECE Reglemente Nr. 30 und 54 sowie die Normen gemäss ETRTO für genormte Räder/Reifenkombinationen massgebend. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern finden Sie in den asa Richtlinien Nr. 2a oder in den asa Richtlinien Nr. 2b wenn Sie Informationen zum Abändern und Umbauen von Motorrädern suchen. Die beiden Richtlinien können an der Kasse der MFP käuflich erworben werden. Verdunkeln von Scheiben: Gemäss VTS Art. 71 werden an Fenster folgende Anforderungen gestellt: Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. Was bedeutet das in der Praxis? Als Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, gelten die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. An diesen Scheiben ist das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nicht zulässig, ausser es kann nachgewiesen werden, dass die geforderte Lichtdurchlässigkeit von 70 % auf der gesamten Fläche weiterhin eingehalten sind (z.B. metas Prüfbericht). Praktisch ist damit das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nur an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe (sofern ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist) zulässig. Folien, die eine starke Spiegelwirkung aufweisen, so dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet, irritiert oder in ihrer Aufmerksamkeit abgelenkt werden können, sind nicht zulässig. Ein Eintrag in den Fahrzeugausweis ist nicht erforderlich! Abgaswartung: Gemäss Art 59a VRV müssen die in der Schweiz zugelassenen leichten Motorwagen mit Benzinmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr im Hinblick auf ihre Abgasemissionen, die Motorwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) im Hinblick auf ihre Abgas und Rauchemissionen gewartet werden. Ausnahmen: Folgenden Fahrzeuge sind von der Abgaswartung ausgenommen: Motorwagen, die vor dem 1. Januar 1976 erstmals immatrikuliert wurden, landwirtschaftliche Arbeitskarren, sowie Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten geniessen. Prüfungsintervalle: Fahrzeuge, die der Abgaswartung unterstehen, müssen innerhalb der nachfolgenden Fristen gewartet werden: a)leichte Motorwagen mit Benzinmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr: ohne Katalysator alle 12 Monate mit Katalysator alle 24 Monateb)Motorwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h alle 24 Monatec)Motorwagen mit Selbstzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und weniger alle 48 MonateVerantwortlichkeit: Der Fahrzeughalter oder die Halterin ist dafür verantwortlich, dass die Abgaswartung fristgerecht durchgeführt wird und das Abgas Wartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist. Der Fahrzeugführer oder die Führerin muss das Abgas Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen. Anhängerbetrieb: Maximale Anhängelast: Wie schwer ein Anhänger an Ihrem Fahrzeug maximal sein darf, können Sie dem Fahrzeugausweis unter "Rubrik 31 Anhängelast" entnehmen. Ist im Feld 31 kein Eintrag vorhanden, darf kein Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug mit der montierten Anhängevorrichtung zum Eintrag der Anhängelast vorzuführen. Wieviel Anhängelast für ein Fahrzeug freigegeben werden kann bestimmt der Fahrzeugimporteur bzw. der Fahrzeughersteller. Praxisbeispiel: Ein Personenwagen weist (gemäss Feld 31 im Fahrzeugausweis) eine Anhängelast von 1200 kg auf. Darf daran ein Wohnanhänger mit einem Gesamtgewicht von 1400 kg mitgeführt werden? Um diese Frage beantworten zu können, muss zuerst im Fahrzeugausweis des Wohnanhängers im Feld 30 das Leergewicht desselben festgestellt werden. Beträgt nun das Leergewicht beispielsweise 1000 kg, darf der Anhänger mitgeführt und zusätzlich mit maximal 200 kg beladen werden (Betriebsgewicht maximal 1200 kg). Beträgt aber das Leergewicht des Anhängers mehr als 1200 kg, darf dieser mit dem erwähnten Zugfahrzeug nicht verkehren. Chip Tuning / Leistungssteigerung: Jede Leistungsänderung an einen Motorfahrzeug ist melde und prüfpflichtig. Der Einbau von Motoren mit anderem Hubraumoder anderem Motorkennzeichen und Umbauten am Originalmotor, die eine Hubraumänderung zur Folge haben, ist ebenfalls melde und prüfpflichtig. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind. Eine Erhöhung der Leistung um mehr als 20 Prozent erfordert eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs und Verkehrssicherheit bestätigt. Auspuffanlagen und Katalysatoren: Neben den originalen Auspuffanlagen und Katalysatoren, können eine Reihe von Zubehöranlagen (z.B. Sportauspuffanlagen) legal montiert werden. Diese Auspuffanlagen oder Katalysatoren sind nicht prüf und meldepflichtig, wenn für den entsprechenden Fahrzeugtyp eine der nachfolgenden Genehmigungen vorhanden ist: Für Auspuffanlagen: a)Schweizerische Typengenehmigung für Ersatzschalldämpferanlagen b)Genehmigung nach der Richtlinie 70/157/EWGc)Genehmigung nach der Richtlinie 78/1015/EWG d)Genehmigung nach dem ECE Reglement Nr. 51 e)Genehmigung nach dem ECE Reglement Nr. 59f)Genehmigung nach der Richtlinie 97/24/EWGg)Genehmigung nach dem ECE Reglement Nr. 92 Für Katalysatoren: h)Schweizerische Typengenehmigung für Ersatzkatalysatoreni)Genehmigung nach der Richtlinie 70/220/EWGj)Genehmigung nach dem ECE Reglement Nr. 103Auspuffanlagen gelten jedoch nur dann "als für den Fahrzeugtyp genehmigt", wenn das Fahrzeug, in das die Anlage eingebaut wurde, mit einem in der Genehmigung aufgeführten Fahrzeugtyp vollständig identisch ist. Der Lieferant der Anlage muss dies dem Käufer schriftlich bestätigen bzw. die CH Typengenehmigung muss mitgeführt werden. Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist. Folgende Mindestangaben sind erforderlich: Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe der schweizerischen Typengenehmigungs /Typenscheinnummer; Motorkennzeichen; Nennleistung mit Drehzahl; Fabrik oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. katalysators; Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw. katalysators; Vollständige EG bzw. ECE Genehmigungsnummer des Ersatzschalldämpfers bzw. katalysators. Der Lieferant muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass dieses Dokument zusammen mit dem Fahrzeugausweis stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen ist. Ein Eintrag im Fahrzeugausweis ist nicht erforderlich. Wenn das Geräusch eines Fahrzeuges als störend oder lästig auffällt, kann eine Vorbeifahrtsmessung angeordnet werden. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern finden Sie in den asa Richtlinien Nr. 2a oder in den asa Richtlinien Nr. 2b wenn Sie Informationen zum Abändern und Umbauen von Motorrädern suchen. Die beiden Richtlinien können an der Kasse der MFP käuflich erworben werden. Veteranenfahrzeuge: Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörigen Anhänger, die folgende Voraussetzungen erfüllen: die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren; die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt; sie dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 3000 km/Jahr) sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Die Motorfahrzeug Prüfstation beider Basel entscheidet anlässlich einer entsprechenden Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Bei einer positiven Beurteilung, wird im Fahrzeugausweis der Eintrag "Veteranenfahrzeug" vorgenommen. Die Nachprüfintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden. Anmeldung zur Veteranenprüfung: Die Veteranenprüfung kann einzeln oder zusammen mit der periodischen Fahrzeugprüfung erfolgen. Um einen Prüfungstermin zu erhalten, wenden Sie sich bitte an eine der folgende Adressen. Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen werden:Disposition MFK BLFür Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen werden:Disposition MFK BSFür Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen werden:Disposition MFP beider Basel Frontschutzbügel: (Auszug aus der Weisung EJPD vom 29.09.1995) Die Ausgestaltung der Fahrzeugfront ist im Falle einer Kollision von ausschlaggebender Bedeutung. Die Hersteller richten deshalb bei der Konstruktion neuer Fahrzeuge grosse Beachtung auf deren Optimierung, damit die Verletzungsschwere von am Unfall beteiligten Personen vermindert werden kann. Um so bedenklicher ist die Tatsache, dass Fahrzeuge aus rein optischen Gründen nachträglich mit sogenannten Frontschutzbügeln ausgerüstet werden, die bei einem Unfall eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Gemäss VTS sind ab dem 01.04.1996 Frontschutzbügel an allen Fahrzeugen nur noch dann zulässig, wenn eine Genehmigung gemäss der EG Richtlinie 74/483 in der Fassung 87/354 vorliegt oder die nachfolgenden Anforderungen eingehalten sind: 1. Nur runde Profile in den Bereichen, die mit Personen in Berührung kommen könnten 2. Nicht höher als die vordere Oberkante der Motorhaube; bei gerundeten Hauben nicht über deren Verlängerung3. Der Abstand zur Karosserie oder anderen Fahrzeugteilen darf an keiner Stelle mehr als 8 cm betragen 4. Höchstens um den Profildurchmesser des Frontschutzbügels über die Stossstange vorstehen5. Sichtwinkel für Beleuchtung/Blinker nicht eingeschränkt6. Gitter oder Stäbe vor Beleuchtung/Blinker müssen mit der Beleuchtungsvorrichtung geprüft sein7. Bei Bügeln aus hartem Kunstoff: Nachweis, dass das Material beim Bruch nicht splittert Frontschutzbügel aus weichem Kunststoff müssen, abgesehen von der allgemeinen Gefährlichkeit, nur auf die Einhaltung der Kriterien 3,5 und 6 geprüft werden. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Fahrzeughalters eine Beurteilung durch eine unabhängige Fachstelle (z.B. ETH Zürich) vorgenommen werden. Bemerkung: Die Vorschriften gelten ab dem 01.04.1996 für sämtliche Fahrzeuge. Es ist somit möglich, dass Frontschutzbügel an älteren Fahrzeugen abgesprochen werden müssen, wenn sie die beschriebenen Anforderungen nicht einhalten. Dies obwohl die entsprechenden Frontschutzbügel original ab Werk montiert wurden oder auf der schweizerischen Typengenehmigung erwähnt sind. Tieferlegung: Allgemeines: Der Ersatz von Federn oder Stossdämpfern von Motorwagen, welche die Federkennlinie oder die Höhenmasse gemäss Typengenehmigung beeinflussen, ist melde und prüfpflichtig. Dies gilt auch, wenn entsprechende Änderungen an diesen Elementen vorgenommen werden. Für die Austausch Bauteile ist eine Eignungserklärung des Bauteilherstellers oder der Nachweis über die Betriebs und Verkehrssicherheit einer vom ASTRAanerkannten Prüfstelle beizubringen (TüV Gutachten können aus haftpflichrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden). Lastabhängige Bremskraftregler sind der neuen Fahrzeughöhe bzw. Federkennlinie entsprechend zu justieren. Die Vorschriften über die Anbauhöhe der Beleuchtungseinrichtungen müssen eingehalten und die Lichteinstellungen müssen angepasst sein. Tieferlegung: Der Austausch von Federn und/oder Stossdämpfern, die eine Tieferlegung des Fahrzeuges um bis zu 40 mm bewirken (ausgehend von der kleinsten Fahrzeughöhe auf der Typengenehmigung), ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zulässig: Beim auf das Gesamtgewicht beladenen Fahrzeug muss noch ein Restfederweg vorhanden sein; Radführungsteile dürfen dabei nicht an Begrenzungs bzw. Anschlagpuffern (Hartgummi Endanschläge) anstehen. Ist die Fahrzeugfederung mit einer Kombination aus Zusatzfederelementen/Endanschlägen ausgerüstet, ist es zulässig, wenn diese bereits im Leerzustand des Fahrzeuges aktiv sind. Bei vollständig entlastetem Rad muss zumindest eine minimale Federvorspannung vorhanden sein (Feder darf nur mit Kraftaufwand aus dem Sitz bewegt werden können); Die Bodenfreiheit muss beim auf das zulässige Gesamtgewicht beladenen Fahrzeuges mindestens so gross sein wie die Distanz zwischen dem Felgenhorn und der Fahrbahn; Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs und Fahrzuständen gewährleistet sein (Zwischen Fahrwerk und Reifen mind. 5 mm und zwischen Felge und Fahrwerk mind. 3 mm). Liegen die gemessenen Werte ausserhalb der angegebenen Grenzwerte, so ist eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers notwendig oder eine Garantie des Umbauers gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs und Verkehrssicherheit bestätigt (z.B. DTC Gutachten).
  3. Hallo, da immer mal wieder die Frage nach den einzelnen Typklassen der verschiedenen E30 Modelle auftaucht, um die Höhe der versicherungsprämie zu bestimmen, hier ein Online Link zur Abfrage. http://www.gdv-dl.de/einfache-suche.html -------------------------------------------------------------------------------------------------- Hi, eine gute Übersicht gibt es auch auf http://www.typklassen.de/ Der ETA ist in der Kasko je um eine Klasse gesunken, Haftpflicht bleibt leider gleich... Damit ist er aber immernoch einer der günstigsten E30! :) Gruß Marvin ______________________________________________________________________________________ Im Wiki (nur an anderer Stelle) von 2008 bis heute: --------------------------------------------------------------------------------------------------
  4. Hallo Leute hab beim googlen ne interessante Seite gefunden auf der man sich die ganze Bedienungsanleitung vom E30 ziehen kann. Des weiteren gibt's noch Technische Daten, Prospekte etc.... http://greifenhain.net/bmw.htm greetz Matze
  5. Kaufberatung E30 Cabrio Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen hier eine Kaufberatung für das E 30 Cabrio, hier das M20 6Zylinder Modell. Um Korrekturen wie auch Ergänzungen wird gebeten, um Cabrioneulingen ( wie ich es auch war ) , eine möglichst professionelle Checkhilfe zu geben. Technische Ausrüstung: Auf diesen Punkt möchte ich weniger eingehen, da die Technik weitgehend mit der Limo übereinstimmt, und im Forum problemlos nachgelesen oder für absolute Laien hinterfragt werden kann. Allerdings sollte man sich vorab über die Serienausstattung bzw mögliche Sonderausstattung vorab informieren um ggf deren Funktionen zu prüfen. Fahrwerk: Weitgehend auch identisch mit der Limo, zu beachten allerdings die Achslasten. Das ist relevant wenn ein älterer Federnsatz eingetragen werden soll, wo in dem Gutachten das Cab noch nicht aufgeführt ist. Je nach Tüv Prüfer Ermessensspielraum, akzeptiert er die Achslasten des Dieselmodells als Vergleichsgröße. Karosserie: Einer der wichtigsten Punkte des Fahrzeugs. Auf die Cabriospezifischen Karossenteile sollte man besonders achten, da dort meist viel rumgebastelt wurde, denn: die spezifischen Teile sind weitgehend teuer! Einer der wichtigsten Punkte sind die hinteren Seitenwände. Nach etlichen Besichtigungen inzwischen würde ich behaupten das weit aus mehr als 50% der Cabs an den hinteren Seitenwänden bereits einen Unfallschaden erlitten haben, der nicht durch Teilersatz sondern durch Spachtel behoben wurde. Da es Lackierer gibt, die Ihr Handwerk perfekt verstehen, gibt es nur eine verlässliche Möglichkeit einen größeren Schaden im hinteren Seitenbereich festzustellen. Nimm die hintere Rückbank raus, löse die hinteren Seitenverkleidungen, und dann kann man wunderbar in die Hohlräume der Seitenwand hinten reinschauen. Eine Taschenlampe dabei und man kann prima reinschauen. Ein Aufwand von rund 10 min, und da es ja nur ein paar Verschraubungen sind, sollte kein ehrlicher Verkäufer damit ein Problem haben. Wenn sich Spuren für einen Schaden finden sollten, empfehle ich das hintere Seitenfenster auszubauen ( Markierungen an der eingeschraubten Windungszahl vorher anbringen ) , da man ohne Seitenfenster genauer schauen kann. Ersatzteilpreis Seitenwand Material ca 400€ Sofern sich im Bereich Seitenwand/Schweller Schäden finden lassen, ein Tip zur Instandsetzung. In der BMW Software ist die Abbildung nicht korrekt. Entgegen der Lim überdeckt die Seitenwand nicht den Schweller, sondern die Seitenwand ist im bereich der unteren Zierleiste an den Schweller angesetzt. D.h. der quasi unterste Teil ist nicht Seitenwand- sonder Schwellerbestandteil! Gerade hier in diesem Bereich, sowie eigentlich im gesamten Schwellerbereich, ist nicht nur lang- sondern eher kurzfristig mit Rostschäden zu rechnen. Werksmäßig keine Versiegelung und etliche Bleche übereinandergesetzt. Manchmal ist auch Rost an der, sagen wir mal, B-Säule bei geöffneter Tür zu finden. Wer es noch nicht gemacht hat, schnellstens die hinteren Seitenfenster raus und Hohlraumschutz rein. ( Unterhalb der Einstiegsleisten am Schweller befinden sich 3 größere Löcher, so das dort eine Versiegelung auch keine Probleme bereitet. Radläufe auf Rostblasen prüfen, speziell bei gebördelten Kanten. Dabei auch die Außenradhäuser auf evt Falten prüfen, die auf Unfallschäden hindeuten. Am Heckblech sollte man schauen, ob sich noch die Originalsicken unter den Rückleuchten befinden, oder ob diese zugespachtelt wurden. Das deutet auf Heckschaden hin. Wenn eine Hebebühne zur Hand ist, auch die kleinen Längsholme am Kofferboden anschauen, ob sich da Falten aus Unfallschäden finden. Im Kofferraum sollten die seitlichen Teppichverkleidungen entfernt werden, um ggf Unfallschäden zu sehen, denn nur so kann ein Teilersatz Seitenwand hinten zuverlässig erkannt werden. Weiterhin sollte der Kofferraum auf Wassereinbrüche kontrolliert werden, was aber beim E30 allgemein ein Problem ist. Die Türen sollten zumindest ( im Licht, evt mit Taschenlampe ) auf Spachtelspuren geprüft werden, Ich empfehle, sich einen Magneten zu besorgen und dann prüfen ob dieser eine gleichmäßige Haftung überall hat ( das gilt ebenso für die gesamte Karosse ). Spaltmaße sollten angesehen werden, obwohl die beim Cab nicht unbedingt exakt sein müssen. Türen sind jedoch allgemein kein Problem, da diese häufig als gebrauchte angeboten werden. Gebraucht zwischen 70 und 150€. Kotflügel: Oftmals sind Kotflügel wegen Unfall oder Rost ersetzt worden. Nach vielen Besichtigungen habe ich festgestellt, das es wenige Cabs gibt, wo die untere Zierleiste ( Schwellerbereich im Kotflügel ) dort nicht einen Bogen nach außen macht. Lediglich bei einem niemals zerlegtem Fahrzeug, sowie noch nie ersetztem Kotflügel ist die Leiste gerade. Festlegen möchte ich mich da allerdings nicht, da ich auch unfallfreie Fahrzeuge gesehen habe wo der Bogen drin war. Nach neuerlichen Besichtigungen fiel mir dabei auf, die Kotflügel sind Richtung A-Säule im Bereich der Zierleiste nochmals mit einem kleinen Halter innen an die A-Säule geschraubt. Wenn dieser verbogen ist, bzw. aus welchen Gründen auch immer nicht mehr vorhanden, daher erklärt sich in diesem Bereich manchmal eine schlechte Passform. Genau sollte man auch im unteren Bereich der Kotflügel, also unterhalb der Leiste nachschauen. Oftmals ist dort Korrosion vorhanden, oder es wurde mangels Cab Kotflügel nur das Unterteil des Cab Flügel an den Serienflügel geschweißt. Gegen die Rep ist nichts einzuwenden, wenn diese sauber durchgeführt wurde. Im Vorderbau unter der Motorhaube ist eigentlich nur auf allgemeine Korrosion und Risse im Bereich neben der Batterie nach außen hin zu achten. Das deutet auf längere Zeit mit einem sehr harten Dämpfersatz hin ( speziell komplett zugedrehte gelbe Konis). Und natürlich, ob oben bei den ( vom Fahrgastraum aus gesehen ) ersten beiden Kotflügelbefestigungsschrauben die Dichtmasse i.O. ist. Sonst wurde der Kotflügel zumindest abgeschraubt. Zu beachten sind auch die Verstärkungsbleche, die A-Säule und Schließblech verbinden. Da sich dort ein oben und unten offener Hohlraum befindet, ist dort zumindest langfristig mit Rost zu rechnen. Meist ist dieser Hohlraum mit feuchtem Straßenschmutz vollgestopft. Am Frontscheibenrahmen sind manchmal äußerlich sofort sichtbare Rostblasen zu finden, gelegentlich auch in der Schweißfalz unter der Motorhaube an der Schweißverbindung Übergang zur Stirnwand ( Gummidichtung abziehen ). Bei schlecht sitzender Frontscheibendichtung auf Unterrostung achten. Am Frontscheibenrahmen ist ebenfalls langfristig mit Rostschäden zu rechnen, da als Überrollverstärkung ein Rohr eingelassen ist, was bis in die A-Säule reicht. Und die wenigsten Besitzer werden im Frontscheibenrahmen eine Hohlraumkonservierung durchgeführt haben. Gelegentlich findet sich auch Rostansatz unter dem Armaturenbrett, mangels schwacher Lackierung und evt. Undichtigkeiten. Aber das ist bei einem Kauf wohl kaum zu prüfen. Am Verdeckkasten sind bisher eher weniger Probleme bekannt, jedoch ist zu befürchten, das durch das gelegentliche Problem das Wasser im Verdeckkasten steht, welches nicht abfließen kann, Rostherde entstehen werden. Verdeck: eines der großen Probleme sind die Heckscheiben mit Rissen. Nach bisheriger Erfahrung lassen sich diese Risse auf keine Art flicken, außer durch einen Aufkleber oder durchsichtiges Klebeband. Eine neue Heckscheibe selbst von Hand einnähen geht zwar, ist aber doch etwas Aufwand. Die Außenhaut des Verdecks flicken viele von Außen und es sieht gruselig aus. Die bessere Wahl ist ein Verdeck zu akzeptieren was ein paar winzige Löcher hat, die man von innen flicken kann, oder sogar nähen kann. Flicken lassen sich von innen gut mit Pattex Klar! aufkleben und zusätzlich mit Gewebeklebeband darüber nochmals fixieren und abdichten. Zum nachfärben der Haut gibt es was passendes, wenn es bleich ist. Besonderen Blick sollte man auf ein Verdeck werfen was überall außen grüne Flecken hat, ähnlich aussehend wie Schimmel in grün. Dieses Fahrzeug hat reichlich unter Bäumen gestanden. Diese Flecken bekommt man kaum noch weg, und man sollte das Verdeck einmal nass machen, um Brüchigkeit zu prüfen. Manchmal ist es im trockenen Zustand brauchbar, aber Nass -sticht man mit dem Finger überall durch. Selbstredend sollte man auf den guten Zustand aller Dichtungen und auch Schachtleisten im Verdeckbereich schauen. Die Gasdruckfedern ( oft als Stoßdämpfer bezeichnet ) der Verdeckklappe prüfen, reichlich teuer - lassen sich allerdings auch provisorisch durch die dickeren Dämpfer von Sitzen ersetzen. Die Gasdruckfedern der Heckklappe auch auf Funktion prüfen Zu beachten sind auch die Seilzüge, oftmals gerissen. Innenraum: Wenn Leder vorhanden ist, Sicht und Fühlprüfung daran vornehmen. Ein brüchiges, raues Leder mindert den Wert enorm, da die Instandsetzung oder Ersatz teuer ist. Besonders ist zu beachten das die Rückbanklehne im oberen Bereich an den Nähten meist ausgerissen ist. Nach eigenen Erfahrungen ist ein Nachnähen meist nicht möglich, da das Leder herum so hart und brüchig ist, und zudem geschrumpft ist, das beim wiederaufspannen alles wieder reißt. Also nur Neubezug möglich. Wenn es reichlich günstig ist, dann ist mit Kosten von rund 200€ zu rechen. Kleiner Tip- hartes Leder lässt sich wie folgt wieder Butterweich machen: Mit einem Pinsel richtig satt Sattelöl auftragen. 24 Std wirken lassen. Dann das ganze noch einmal. Menge gesamt ca 1l. Bitte auf Geruchsneutrales Öl achten. Bei Sitzheizung deren Funktion überall prüfen, oftmals geht der Sitzbereich, aber die Rückenlehne nicht, oder halt umgekehrt. Kann aber auch an den Schaltern liegen. Oft sind auch die Seilzüge für das vorklappen gerissen. Diese lassen sich nicht von Limositzen verwenden, jedoch als Provisorium mit Lüsterklemmen wieder kurzzeitig herrichten. Bei den Vordersitzen prüfen ob es sich wirklich um Cab Sitze handelt. Man sitzt tiefer darin als in den Seriensitzen, und der Hebel zum Sitz vorklappen sitzt deutlich tiefer als bei Limo Sitzen. Oftmals werden in Cabs auch Vordersitze von Limos verwendet. Die unteren Sitzschienen anschauen, deutlicher Rost daran deutet auf häufige Regengüsse mit offenem Verdeck hin. Also auch möglicherweise Korrosion unter dem Teppich am Bodenblech. Selbstverständlich die el FH und das Heckscheibengebläse prüfen. Dichtungen: Zu beachten sind grundsätzlich alle Dichtungen des Cab. Die Dichtungen der Schachtleisten, also die Dichtungen der Tür und Seitenwand oben, sind oftmals eingerissen oder Teile der Dichtung fehlt. Vorne an der Verdeckschließung sind oft auch die Dichtungen eingerissen, so das keine Verbindung mehr zwischen der Frontdichtung und der weiteren Seitenführung vorliegt. Zu erkennen an gequollener Dichtung an der äußersten Seite des Frontscheibenrahmens. Elektrische Probleme: Die serienmäßige ZV funktioniert meist nicht mehr komplett, daher alle Schlösser prüfen. Die elektrischen Fensterheber haben meist eine gewisse Altersschwäche, d. h. gehen langsam hoch. Abhilfe ist oftmals durch fetten der Mechanik, sowie der Fensterführungen möglich. Gelegentlich funktioniert auch die „ Komfortschaltung“ nicht ( Zündung aus, Fahrertür auf, Fensterheber sollten gehen ). Scheinbar gibt es auch Abweichungen bei der Sicherungsbelegung vom Plan, bei einigen späten 90er VFL Cabrios. Ich dachte erst, bei mir würde was nicht stimmen, aber offensichtlich bin ich nicht der einzige. Aus den letzten Gesprächen, sowie auch ein paar Besichtigungen geht bisher vor, das, oftmals die späten Modelle NFL ab 90 deutlich mehr Rostprobleme im unteren Bereich haben. Möglicherweise hat da die Qualität seitens BMW nachgelassen. Es gab letztens sogar 92er die unten völlig durchgerostet waren. Aber das sind bisher nur Beobachtungen und keine Fundierten Erkenntnisse die sich allgemein übertragen lassen. © by Micha Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur unter Nennung der Quelle erlaubt! Kommerzielle Nutzung ist untersagt! (sorry, aber der Text taucht zu oft als fremdes geistiges Eigentum auf.) Stand 18.04.2005 Was mir noch dazu einfällt:Hinter der Rückbank darauf achten, das kein Blech rausgeschnitten wurde z.B. für Subwoofer. Von den Vordersitzen aus(bei geschlossener Tür zwischen den vorderen und hinteren Seitenscheiben versuchen hindurch zu sehen. Manchmal liegen die Scheiben nicht plan aufeinander. Bei geschlossenem Verdeck muss das Verdeck fest auf den Seitenscheiben aufliegen, man darf keinen Finger dazwischen stecken können. Mehr fällt mir grad nicht ein.... greetz Ich würde noch explizit auf den Schwellerbereich unter der Plastikabdeckung im Einstieg (dort, wo die Blechnaht dann verläuft) und auf den Bereich um die Türscharniere hinweisen - da rostet mein Cab nämlich ... (( Zudem das übliche Problem mit dem Rost um die Kennzeichenbeleuchtung (da habe ich (noch) keine Probleme) und hinter der Plastikabdeckung vom Kennzeichen - da habe ich auch Rostpickel ... Vielleicht auch noch die Wagenheberaufnahmen mit reinnehmen - ebenfalls etwas Rost bei mir ... Als ich im letzten Jahr nach einem E30 Cabrio suchte, sind mir gleich zwei unter die Augen gekommen, die am Frontscheibenrahmen rosteten. Einer rostete am und unter dem Lufteinlass unterhalb der Frontscheibe auf der Fahrerseite, ein anderer gammelte zusätzlich unter der Frontscheibendichtung. Auch in den Verdeckkasten würde ich ein oder zwei Blicke riskieren. Was ich noch aus den Erfahrungen bei meiner eigenen Suche empfehlen würde: Im Idealfall sollte ein Originalfahrwerk verbaut sein. Die Karosserie ist für die damaligen Baujahre zwar relativ steif, reagiert aber empfindlich auf tiefere bzw. härtere Fahrwerke und wird entsprechend weichgeklopft. Das Thema Verdeck hat Micha ja schon angesprochen. Hier wäre vielleicht noch zu ergänzen, dass bis September(?) 1991 Verdecke mit fest eingenähter Heckscheibe verbaut wurden - danach gab's eine Heckscheibe mit Reißverschluss, und letztere lässt sich natürlich leichter austauschen. Für die fest eingenähte Heckscheibe gibt es zwar ein Reparaturkit von BMW, aber von gelungenen Ergebnissen habe ich bisher von meiner Werkstatt noch von renommierten Sattlern, bei denen ich bisher fragte, gehört. Die Frage ist, womit man eher leben kann. Bei meinem Cabrio ist das Verdeck selbst zwar absolut okay (nie geflickt), aber die Heckscheibe ist an den üblichen Knickstellen rechts und links eingerissen. Ich habe diese Risse (jeweils 1-2 cm) mit transparentem Klebeband abgedichtet, denn ich bringe es nicht übers Herz, das ansonsten tadellose Verdeck nur wegen der Heckscheibe auszutauschen. Hinzu kommt, dass das Cabrio möglichst nur bei gutem Wetter bewegt wird - gibt's trotzdem mal einen Wolkenbruch, hält das Verdeck den Regen perfekt ab. Darum sehe ich die Prioritäten zunächst woanders. ;) Gruß Albert Aus leidiger erfahrung sollte man auch auf die "Kleinteile" achten, zb.Verdeckgestängeabdeckungen, Gasfedern Verdeckklappe und Kofferraumklappe, das kann sich schnell zu einem stattlichen Betrag summieren. Gruß, Tom
  6. Hat schon nen soooo langen Bart!
  7. Ja, das war ein und der selbe Benutzer, definitiv. Aus "Hausmeister" wurde "Hausmelster", nur hat man das kleine "l" nicht auf Anheib als solches entdeckt, weil sonst alles groß geschrieben war. Ich denke er hätte noch viel mehr Leute angeschrieben, wenn ich die beiden Accounts mehr oder weniger zurch Zufall nicht gleich entdeckt hätte.
  8. Das Problem ist, dass der "Störenfried" wohl doch nicht ganz so dumm war und jeweils einen anderen Proxy bei der Anmeldung gewählt hat. Ein Ping fürt auf die Domain etb.net.co und das ist bestimmt nicht der Internetprovider der Person. Somit ist die IP eigentlich quasi wertlos... @jannis: Ja, die hab ich erhalten, danke! Aber für mich gibt das irgendwie keinen Sinn. Er schreibt dir, obwohl er dir hier gar keine besagte PN geschickt hat. Die Mail-Adresse stimmt auch nicht überein. Sehr seltsam das ganze...
  9. @Mathes318iA du fühlst dich nur wohl wenn du quer schießen kannst.Jedesmal haste etwas zu Sülzen oder zu meckern.Langsam nervt es,deine Wortwahl geht mir auf den Docht. Da muss ich dir auch mal recht geben:daumen:,ich kenne ihn auch nur als Meckerpott:motz:! Bitte diskutiert das per PN oder Mail weiter. Dieser Thread hier handelt nicht von Problemen, die jemand mit dem Mitglied Mathes hat sondern von der besagten PN, die 2 oder 3 Leute hier heute morgen bekommen haben.
  10. Ja, die Community gehört ja auch Schumuckl hier aus dem Forum. Allerdings hat er mit diesen PNs nichts zu tun und mir mitgeteilt, dass er ebenfalls sehr verärgert über diesen Vorfall ist und mich diesbezüglich auch auf dem Laufenden halten wird.
  11. Ich finde es trotzdem nicht in Ordnung und hab Schumuckl eine PN diesbezüglich geschrieben. Er ist sicher auch daran interessiert zu wissen, wer von seinen Mitglieder zu solchen bescheuerten Methoden greift. Wem es hier nicht gefällt, der soll meinetwegen wo anders hin gehen, aber das dann bitte ohne hier unnötig Unruhe zu stiften.
  12. Ich finde es von der Formulierung her einfach eine Sauerei! Der Autor dieser PNs hat mit Sicherheit noch nie in seinem Leben solch eine Community als alleiniger Admin betreut und hat keine Ahnung davon, was für eine Arbeit dahinter steckt und dass nicht immer alles so glatt läuft, wie man es als Außenstehender vielleicht vermutet! Ich fange jetzt besser nicht an auszuholen, sonst schreibe ich mich hier noch in Rage. Das ist einfach unterste Schublade und ich werden den richtigen Schumukl auch darauf ansprechen. Vielleicht kann er ja ermitteln, wer der Übeltäter ist.
  13. Hab auch noch nie ein Cabrio mit Türrahmen gesehen. Wäre doch mal was anderes!
  14. Aber vorher schön ordentlich mit Rostlöser besprühen! Sonst gehts dir so wie mir. Musste am Ende mit nem Dremel den Querlenkerzapfen zwischen Mutter und Achse durchflexen.
  15. Alles kein Problem, ich hab die letzten Tage auch bei 0 bis 5°C mein komplettes Fahrwerk gewechselt. Man muss sich halt warm genug anziehen. Nur wenn einem dann auf einmal so ein kalter Wind um die Ohren weht, dann wird es richtig ungemütlich. Ich hab die Angewohnheit, dass, wenn ich was angefangen hab zu machen so lange weiter machen muss, bis es endlich fertig ist. Dabei kann mich dann auch nichts von meinem Ziel abhalten. Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn etwas halb fertig ist, alle Teile vorhanden sind und man dann nur wegen einem plötzlichen Kälteeinbruch drinnen sitzt und das halb zerlegte Auto anstarren muss.
  16. Man, da hat einer aber echt das Glück gepachtet! Den Preis hätte ich für die Felgen auch sofort gezahlt. Sei froh, dass sie schon dir gehören. Hausmeister, der für sein Cab auch schon wochenlang nach einigermaßen ansehnlichen Felgen sucht...
  17. Wenn man eine TS Heizung hat muss das nicht zwangsläufig heißen, dass man auch eine ILV hat. Ich glaube du denkst, dass das Innenlicht schon angehen muss, wenn man den Türgriff anhebt. Das ist aber nicht der Fall. Bei einer ILV geht das Innenlicht ganz normal an, wenn man die Türe aufgemacht hat. Nur wenn man diese dann wieder zuzieht, leuchtet das Licht noch für ca. 5 Sekunden. Das Schloss wird beim anheben übrigens auch nicht so warm, dass man es von außen mit der blosen Hand nach so kurzer Zeit schon fühlen könnte. Die Heizung ist an der Innenseite in Form eines kleinen "Hufeisens" am Zylinder befestigt, so dass erstmal nur das Innenleben des Schlosses warm wird, was ja eigentlich auch die Hauptaufgabe der Heizung ist.
  18. Ich hab nochmal die Hälfte des Kaufpreises für mein Cab in die Beseitigung eines vermeintlich "kleinen" Lackabplatzers am rechten Radlauf gesteckt. Die ganze hintere Seitenwand musste zweimal komplett neu aufgebaut werden, weil es nach dem ersten mal nach ein paar Wochen den alten Spachtel wieder raus gedrückt hat. Bei solchen aufwändigen Reparaturen sollte man sich sehr genau überlegen, ob es Sinn macht oder man es lieber so lässt und zufährt. Denn entweder man macht es richtig oder gar nicht. Alles andere ist rausgeworfenes Geld und man bereut es später bitter!
  19. Wenn du deinen Verdeckkasten durchbohren willst, kannst hinten auch ne Domstrebe verbauen. Ob dadurch die Stabilität des Fahrzeugs verbessert wird, ist ne andere Frage... (Mach das ja nicht!!!). Den Schwingungsdämpfer würd ich schön drin lassen. Der ist da nicht umsonst drin und das Fahrverhalten soll bei ausgebautem Dämpfer merklich leiden.
  20. Oder man wählt einen aus, der ewig dumm bleibt!
  21. Am Besten auch ein Newbie, damit alle auf dem selben Level sind!
  22. Mir ist dazu gerade eingefallen, dass du unter Optionen -> Einstellungen ändern standardmäßig alle Themen abonnieren kannst, die du verfasst oder auf die du geantwortet hast. Dann kannst du dich entweder jedes mal bei einer neuen Antwort per E-Mail benachrichtigen lassen oder bei jedem Besuch einfach oben auf Optionen klicken, um auf der Übersichtsseite der Optionen die neuen Beiträge zu den von dir abonnierten Themen schön sauber aufgelistet zu sehen.
  23. Ja Grufti, da muss ich dir recht geben. Die Zahl derjenigen, die sich hier neu angemeldet haben und auch tatsächlich aktiv hier schreiben, hat sich in den letzten paar Wochen schlagartig erhöht. Dadurch tauchen auch die selben Fragen immer wieder neu auf, weil viele mit der Suchfunktion auch "auf die Schnelle" keinen passenden Thread gefunden haben. Ich hab mir schon überlegt das Wiki besser in den Rest der Community einzubinden, wollte erst eine Art Dropdown-Menü mit Untermenüs für jede Kategorie im Wiki oben in der Menüzeile verlinken, musste dann aber feststellen, dass das technisch leider nicht möglich ist. Gerade Neulingen fällt die Verlinkung zum Wiki wahrscheinlich meistens erst nach dem 5. oder 6. Besuch hier überhaupt auf.
  24. Jetzt auf einmal doch so viele Anhänger für das neue Layout?! Wer hätte das vor 2 Tage noch gedacht... Wenn, dann aber nur das alte blaue als Option, "E30-Talk NT" will ich nebenher nicht auch noch verwalten müssen.
  25. Na toll. Dachte das wäre der Halter vom ZV-Steuergerät. Danke. Hab ich auch erst gedacht. Ich wusste nicht, dass es das Verzögerungsrelais offensichtlich auch ohne ZV ab Werk zu ordern gab.
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