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Vorwurf - Verkehrsunfall verursacht mit Fahrerflucht


Wurzelpeter
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Ich kann dir auch nur eindringlich raten, der Vorladung NICHT nachzukommen und auch nicht bei der Dienststelle anzurufen. Du brauchst den Termin nicht absagen.

 

Ich weiss auch nicht, warum du nur die Hälfte des Inhalts der Vorladung hier angibst!?

Auch dein Fahrzeug brauchst du NICHT vorführen in diesem Fall.

Lass die Beamten ihre Ermittlungsarbeit machen ohne auch nur eine Silbe oder Fingerzeig von dir.

Kommt Post von der Staatsanwaltschaft auch keine Aussage machen und einen Rechtbeistand hinzuziehen.

 

Bedenke: Es geht hier nicht "lediglich" um versicherungstechnische Sachen, sondern um eine Straftat und kann gravierende Folgen für dich haben.

 

Gruss Uwe

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Ich würde hingehen,du kannst ja erstmal die Aussage verweigern,aber der Ladung nicht nachkommen das macht das ganze nur in deine richtung fragwürdig. Niemand der sich seiner Unschuld bewusst ist,verweigert die Ladung. Ich weiss nicht wie oft ich schon von irgendwelchen Hirnis ausgebremst wurde,oder Halbtote Rentner die ohne Schulterblick mit 100km/h mir vor die Kiste fuhren. Denke das hier nur wieder das VORURTEIL BMWfahrer hervorgerufen wird um der eigenen Dummheit zu entfliehen.Wenn ich jeden Rentner, der mit 10m vor dem Abbiegen erst Blinken, aber schon vorher bremsen beachtung schenken würde müsste ich jeden Tag :kotz:. RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Der Ladung nicht nachkommen. Falls Du doch hingehst, keinerlei Angaben außer zu Deiner Person machen.

 

Die Standard Antwort auf alle anderen Fragen zum Hergang sollte lauten: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern."

 

Das sollte Dich vor allen eventuellen Nachteilen, die daraus entstehen können, schützen. Das Fahrzeug kannst Du hingegen vorzeigen. Es sollte ja alles in Ordnung sein damit.

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Wieso "nicht äußern", "Zeugnissverweigerungsrecht" und all so´n "völlig unverdächtiger" "ist ja mein Recht" Quatsch? Er hat einfach keine bewuste Erinnerung mehr an diese Fahrt, Punkt. Ich kann dir jedenfalls nicht sagen wer wie und wann vor einigen Wochen vor, neben oder hinter mir fuhr. Selbst welcher Pole wiedermal die übliche Drängelraseschleichmotorschadensimulierweilbehördenfahrzeuginsicht-Karte oder so gezogen hat speichere ich nicht ab, selbst wenn ich mich in dem Moment aufrege.

Gestern sind kurz vor mir auf der BAB/linke Spur 5 Autos zusammen genagelt und ich könnte dir jetzt schon nicht mehr sagen was das alles war und in welcher Reihenfolge die "geparkt" haben.

 

Da muß schon ungewöhnlicheres passieren das ich mir so "alltägliche" Ereignisse merke.

 

Und wenn ich mir merken müßte wann ich im Berliner Stadtverkehr!!! (wir reden reden hier nicht von gemütlicher Kutscherei in Bad Kleckersdorf) in einen "Sicherheitsabstand" in der Nachbarspur flutsche (um Auto fahren zu können passiert das da alle paar hundert Meter und ist übliche und dort glücklicherweise (im Gegensatz zu hier wo Opi dich erstmal 1km blinken neben sich fahren lässt und krampfhaft versucht die Lücke zu zu machen und ´n Herzkasper bekommt wenn du das Spiel nicht mit spielst und rüber fährst) auch ganz normale und akzeptierte Fahrpraxis.

Der Fakt das der TE, sein Vordermann und sein Hintermann ohne Probleme bremsen konnten und erst der übernächste drauf geraucht ist, sagt wohl auch alles zum Thema "Unfall provoziert", "in den Sicherheitsabstand" (definiere mir den mal bitte einer in Stadtverkehr ;-) ) gewechselt.....

 

 

 

Hingehen, vernünftig auftreten, anhören was die wollen, erklären das man beim besten Willen keine Erinnerung an eine durchschnittliche Autofahrt von vor Wochen hat, Auto vorzeigen um zu beweisen das man selber nicht am Unfall beteiligt gewesen sein kann und gut.....genauso wie es der TE auch machen will.

.... schon erstaunlich was mache für ´ne technische Zeichnung aus ´ner popeligen Zeugenaussage zu so´m banalen Thema machen. Ich könnte ja einen eigenen Anwalt anstellen wenn ich jedesmal erst da hin renne weil ich der Polizei was erzählen soll. ;-)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich dachte immer es trägt die Schuld, wer drauf fährt, da man genügend Abstand halten sollte, um bei jeder Gelegenheit rechtzeitig zum Stehen zu kommen - unabhängig, ob jmd. "gefährlich" einschert oder ob ein Ninjaturtle ausm Gulli schaut.

 

Ich weiss ja nicht was der TE so beruflich macht, aber je nachdem kann so eine Vorladung auch recht zeitaufwändig sein.

Mein BMW verliert kein ÖL - Er markiert sein Revier.

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Wenn einem das zeitlich zu aufwändig ist, kann man, zumindest bei uns, seine Aussage auch online abgeben.

 

.... und mit Fotos auch Zustand/Art des Fahrzeugs dokumentieren.

 

 

 

.... und ja, der der auffährt ist Schuld, auch wenn das 80% der Auffahrenden heute anders sehen. Schlimm genug das ein Verkehrsteilnehmer vor mir schon völlig traumatisiert war weil ich, nachdem ich in an der Ampel angetippt hatte, (wirklich nicht mehr, an beiden Autos nicht der geringste Schaden) einfach erklärt habe ich bin Schuld und wenn noch was ist soll er mir Bescheid sagen wenn sich im Nachhinein noch was findet, ehe wir hier jetzt noch ´ne halbe Stunde wegen nichts auf die Bullen warten, die sicher auch besseres zu tun haben als Spuren am Dreck einer Stoßstange im Herbstregen zu "sichern". :-D


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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was hier abgeht. wurzelpeter steht ja kurz vor seiner verhaftung, wenn der dort hingehen würde :klatsch:

 

der auffahrende ist schuld. er muss, wie schon oft hier erwähnt, genügend abstand halten, um rechtzeitig anhalten zu können! kann er das nicht, wars zu wenig abstand. punkt! ein lückenflitzer ist hier ja nicht das thema, der das aushebeln könnte ;-)

E30! ... es gibt immer was zutun! :schrauben:

 

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Ja. Ist ja nicht so das ich es anders sehe! Aber wenn er doch unfallbeteiligter oder Verursacher ist ist das unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort und dann ist der Lappen eben weg. Je nachdem wie angewiesen er darauf ist sollte man das nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Es kann sicher gut gehen. Aber das muss es nicht und je nachdem wie die Beamten drauf sind und was sie zunächst vermuten... die wissen schon wie sie fragen müssen

 

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Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Er ist weder ein Beteiligter noch der Verursacher! Demnächst muß ich mich noch als "Unfallbeteiligter" rechtfertigen wenn einer meiner Frau auf´m Hinter gestarrt hat und einem drauf geraucht ist? Ich hätte das ja verhindern können indem ich ihr irgend so´n Kaftan verordne? :devil:

 

.... und "vermuten" das er doch was damit zu tun hat beginnt genau dann wenn er "von seinem guten Recht" gebrauch macht, anstatt einfach dort auf zu kreuzen und zu sagen das er sich nicht mehr daran erinnern kann ob vor 4 Wochen in einer Straße die er warscheinlich befuhr irgendwo hinter ihm ein Auffahrunfall war und anhand seines schadenfreien Autos auch zeigt das er selber garantiert nicht beteiligt war.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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würde auch das auto vorzeigen,und nur sagen dass du dich an nix außergewöhnliches erinnern kannst,noch dazu es nichtmal sicher ist dass du am steuer warst!

wenn jemand an irgendwas schuld ist,dann der fahrer und nicht der halter.

 

Bei uns in der familie sind 3 Autos, da haben 6 leute zugriff drauf

Gruß Andi :)
 

Suche E30 cabrio,nahezu rostfrei,Motor egal,farbe NICHT rot

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noch dazu es nichtmal sicher ist dass du am steuer warst!

So was kann im schlimmsten Fall gehörig mit der Auflage des Führens eines Fahrtenbuches nach hinten los gehen.

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Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschuiedliche Paar Schuhe. Gefühltes Recht ist darüber auch eine Frage des Standpunktes.......

 

Sicht des Auffahrenden:

 

Nehmen wir an, wir sind derjenige der aufgefahren ist, weil der vor uns Fahrende eine plötzliche Vollbremsung macht, um die Kollision mit jemandem zu meiden, der ihn beim Rechtsüberholen geschnitten hat. Wenn ich das richtig sehe, sind sich einige in dieser Rolle klar bewusst, dass sie den Unfall verursacht haben, unabhängig davon, was der Anlass für die Vollbremsung war. Korrekt ? Oder gibt es da Zweifel ? Ich wette die gibt es:

 

Sicht der Versicherung:

 

Wir verwalten hier das Geld unserer versicherungsnehmer. Wir können keine Schäden begleichen, für die unser Versicherungsnehmer nicht die Schuld trägt. In der Schadenanzeige steht, dass der Geschädigte voll gebremst hat, weil ihn ein Dritter beim Überholen geschnitten hat. Unsere Anwälte werden das vor der Zahlung klären müssen, dass der Themenersteller nicht der Verursacher ist. Obwohl.... besser ist, wenn sie klären, dass er der Verursacher ist.

 

Sicht des Geschädigten:

 

Karre kaputt, weil jemand mich schneidet und zur Vollbremsung zwingt. Und mir dann so ein Vogel drauffährt. Und nun will seine Versicherung nicht zahlen, weil der Auffahrende ja der Polizei gesagt, dass wir vor ihm grundlos eine Vollbremsung gemacht haben. Jetzt kümmert sich mein Anwalt (ich bin Geschädigter, also für mich kostenlos) mal darum, den Schuldigen zu finden, damit ich meine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen kann.

 

 

Fazit:

 

Alle, die weiterhin der Meinung sind, dass man nun mal locker mit der Polizei sprechen kann, angesichts eines eventuell im Raum stehenden Vorwurfes der Unfallflucht und diverser Vergehen im OWi-Bereich aus Sicht des Themenerstellers, sollen gerne ohne Anwalt zur Polizei gehen und zugeben, dass sie selbst am Steuer saßen und nix mitbekommen haben. Quietschende Räder und den Zusammenstoß mit lautem Knall nicht gehört etc. So wird es nämlich die Gegenpartei darstellen.

 

Wer hier rät, mal eben da locker ohne Anwalt hinzugehen, tut dem TE sicher keinen Gefallen. Unabhängig von der Rechtslage.

 

Gefühltes Recht und gesprochenes Recht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Woher ich das weiß, überlasse ich jetzt mal Eurer Phantasie.

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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noch dazu es nichtmal sicher ist dass du am steuer warst!

So was kann im schlimmsten Fall gehörig mit der Auflage des Führens eines Fahrtenbuches nach hinten los gehen.

 

Und das ist erheblich besser, als eine Vorstrafe wegen Unfallflucht !

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Wie gesagt googelt einfach mal etwas.

 

Nen bekannter bekam nen Anruf. Bei rot geblitzt. Der Beamte sagte: glück gehabt das Auto ist zu erkennen aber sonst... können sie sich abholen. Der Typ... etwas neugierig und Auto Fan... fährt hin. Geht ins büro. Polizist holt die Akte raus... oh das sind ja doch eindeutig sie. Danke das sie vorbei gekommen sind :D

 

Nur als Beispiel. Und da gibt es so vieles. Was die ins Protokoll aufnehmen kann als Beweis Mittel gegen dich verwendet werden.

 

Es kann sein das die Polizisten schon denken wie du. Da wollen die anderen sich rausreden... dann wird das gut laufen für dich. Ist das nicht so kann es für dich nur Nachteile haben.

 

Und wie gesagt Google einfach etwas. Du kannst auch so bei Gericht nen Antrag auf Beratung fordern.

 

Und der höflichkeit halber sagt man den Termin natürlich ab. Ohne sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen.

 

Und noch mal. Das sind Profis die ermittlungserfolge wollen. Da ziehst du zu 100% den kürzeren

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Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Das ist das,wegenwas ich nie in einem Forum eine solche Frage stellen würde,jeder hat seine Meinung(was ja sein gutes Recht ist) und schreibt rein Thoretisches weil er selber nicht in der 100% gleichen Lage/Situation war. Ich bin bis zum Oberlandesgericht wegen der Beschuldigung ein illegales Rennen gefahren zusein. Nach 3x Gerichtsverhandlung mit einem Richter, der da Profi war Leuten den Führerschein abzunehmen,bekam dieser eine Amtsrüge,und die Polizisten wurden der Falschaussage überführt.Wenn ich sowas bekommen würde,dann würde ich da hingehen,und auf STUMMDUMMUNDGLOTZEN machen,mit den Schultern zucken und sagen ich bin mir keiner Schuld bewust,und wäre bei einem Unfall angehalten. Zum rest kann ich aufgrund der vergangenen Zeit nichts aussagen. ENDE und AUS. Ansonsten braucht man ja nur ungebremst über den Kantstein fahren,wenn man neue Alufelgen braucht,und sucht sich einen BMW zB SNUP in Bremen aus,schreibt die Nummer/Uhrzeit/Ort auf und zeigt einfach bei der Polizei an:D:D:DRR, so ich geht SCHRAUBEN

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Nochmal zu Verständnis (die Frage wurde ja trotz allen Verfolgungswahns noch immer nicht beantwortet), was bitte kann passieren was bei "Aussageverweigerung" nicht passiert, wenn man hin geht und sagt "ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern"?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Na die wissen wie sie fragen müssen um was daraus zu machen. Ein Polizist hält dich nicht an und macht ne fahrzeugkontrolle weil er glaubt alles IT tutti und genau so wenig laden sie einen ein um festzutellen das alles in Ordnung ist.

 

Und wer sagt das der te nicht noch etwas weiss?

 

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Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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[...] was bitte kann passieren was bei "Aussageverweigerung" nicht passiert, wenn man hin geht und sagt "ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern"?
Auf jeden Fall macht das einen WESENTLICH besseren Eindruck, als erst gar nicht zu erscheinen. Die mit Abstand dümmste Variante ist das von unseren Hobby-Juristen hier nun schon oftmals angeratene "Nicht-Erscheinen" :klatsch: Nicht umsonst sieht z. B. in einem laufenden Prozess die deutsche Gerichtsbarkeit für diesen Fall grundsätzlich schon mal den Erlass eines sog. "Versäumnisurteils" vor. Warum wohl?? "Nicht Erscheinen" bedeutet Schuldeingeständnis, verlorener Prozess!!!Das ist deshalb der mit Abstand dümmste Ratschlag, den man hier nur geben kann :wall:Geh´ hin, äußere Dich, so, wie es sich zugetragen hat. Nicht mehr, und nicht weniger! So, wie bastelbert auch schreibt!!!Alles Andere ist Läddagschwätz von vorne bis hinten und du schädigst dir nur selber!!!:meinung:Und jetzt überlasse ich wieder den Hobby-Juristen das Wort :gähn:

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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@Kai: Da liegst du ziemlich falsch. Die polizeiliche Ermittlung hat mit der der Staatsanwaltschaft nichts zu tuen. Zudem darf dir aus dem Nichterscheinen KEIN Nachteil erwachsen. Ein Richter wird auch niemals fragen: "Und wieso haben Sie bei der Polizei keine Aussage gemacht? Das spricht doch gegen Sie"... Kommt genau dies, wird der Anwalt vermutlich Purzelbäume schlagen und der Richter kann sich auf ein Dizi einstellen.

 

Zumal du dem immer noch entgegenen könntest, dass du dich eben informiert hast und herausgefunden hast, dass du bei der Polizei keine Aussage machen musst und da du dir sowieso keinerlei Schuld bewusst bist und das ganze für einen Irrtum gehalten hast hast du höflich den Termin abgesagt.

 

Nur wenn die Polizei Aussagen usw. erlangt hat, greift die Staatsanwaltschaft auf genau diese zurück. Die werden dann behandelt wie ein "Zeuge", eben als Beweismittel. Das nennen Juristen sapuz. :D Das Gleich wäre ein Sachverständigengutachten, Augenschein, Parteivernehmung...

 

Das "Problem" dabei ist, dass du mit deiner Aussage einen bisher nicht vorhandenen "Beweis" selbst erschaffst. Und das sind ggf. im Prozess später Dinge für die dich a) dein Anwalt lieben wird und die dich b) richtig reinreiten können.

 

Ich persönlich würde darum anrufen und:

1. Fragen ob alle Dinge zur Personalie geklärt sind

2. Sagen das du den Termin nicht wahrnehmen wirst

 

Und dann abwarten.

 

 

Was meint ihr wie viele Leute auf die Frage des Verkehrspolizisten "Warum so schnell" antworten: Ja, ich habs eilig, ich muss zur Arbeit... Ich habs eilig, ich muss zum Arzt, ... DAS unterstellt Vorsatz und damit wäre wenn man an den richtigen gerät der Führerschein weg, auch wenn man nur 8 kmh zu schnell war.

 

Und die Leute die bei der Polizeibehörde genau diese Taktik anwenden sind darin gut. Da sagst du einmal das falsche Schlagwort und hast dich schön reingeritten. Sowas wie "Ja und plötzlich fuhr der aus der Einfahrt" Übersetzt: Wenn sowas für dich im Straßenverkehr plötzlich passiert bist du zu schnell gewesen, oder unaufmerksam, oder beides.

Dieses Wort "plötzlich" wird dir damit möglicherweise zum Verhängnis und der Rentner der mit seiner Frau im Halbschlaf ohne zu gucken aus der Hofeinfahrt fuhr... aber dessen Frau und Nachbar sagte da kam ein BMW angerast steht dann auch "plötzlich" besser da als du.

Tja und dabei bist du ganz selbstbewusst zur Polizei gestiefelt weil dir der Rentner ja offensichtlich vor dein Auto gefahren ist!

Am Ende hast du dann mit Glück "nur" eine Teilschuld von 70%. Achja und wenn der Rentner dann wegen dem Beckenbruch bei dem Unfall im Rollstuhl sitzt ...

 

Und sowas passiert (leider) wirklich. Aber hey, wenn ihr wollt geht zur Polizei und plaudert mit denen. Die werden sich freuen und sich bedanken. Manches mal mag es gut gehen, keine Frage.

 

MFG

 

Christian

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Ein Richter wird auch niemals fragen: "Und wieso haben Sie bei der Polizei keine Aussage gemacht? Das spricht doch gegen Sie"...

 

Christian

 

 

Sagen NIEMALS....aber denken und ggfls. in die Urteilsbegründung indirekt einbeziehen.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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ich kann SNUP nur zustimmen. Die Leute wissen was sie tun. Das Ganze läuft meines Erachtens auch nicht immer rechtens/fair ab. Ich wuerde den Termin absagen. Du bist nicht verpflichtet da zu erscheinen, wenn es eine Zeugenbefragung der Polizei ist. Ich wuerde mir aber auch einen Anwalt nehmen. Aus solchen Geschichten einfach mal selber rauskommen durch "Mir ist damals nichts aufgefallen"-Aussagen halt ich fuer unrealistisch. Diese Aussage ist auch was ganz anderes als "ich mache keine Aussage".

Hab so ein Spiel auch schon durch... mit Anwalt...


Bearbeitet: von the_softcake
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Ansonsten braucht man ja nur ungebremst über den Kantstein fahren,wenn man neue Alufelgen braucht,und sucht sich einen BMW zB SNUP in Bremen aus,schreibt die Nummer/Uhrzeit/Ort auf und zeigt einfach bei der Polizei an

 

Das würd ich lassen, denn unter Umständen kann ich beweisen wann mein Auto wo war und dann wäre das ggf. Vortäuschen einer Strafttat, falsche Verdächtigung...

 

Wenn das ganze dann vor Gericht gehen würde und du immer noch daran festhälst kann eben eine Falschaussage sein.

Die Steigerung wäre dann der Eid + Falschaussage, dafür ist die Mindeststrafe 1 Jahr.

 

 

Um zum Thema zu kommen, ich blätter mal durch, was dem TE vorgeworfen werden könnte. (Mal angenommen man geht davon aus... etwas zu schnell, rechts überholt Hintermann ggf. "ausgebremst" und damit Unfall verursacht + abgehauen)

 

1. § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

2. § 315 c I Nr. 2 b, d StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren ABER ggf. nur Fahrlässig, das heißt: Man hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Dann "nur" Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

3. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB

4. Dazu kommen dann ggf. fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB, Nötigung § 240 I StGB

5. Ggf. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und ggf. auch Folgeschäden

 

Dazu vielleicht noch ein paar Punkte in Flensburg, ein Zeuge weiterer Zeuge der den BMW hat "rasen" sehen...

 

Ich meine "vielleicht" ist bei dem Unfall ein Mensch etwas schwerer verletzt worden... sowas soll passieren. Und wenn man vorher eine Akteneinsicht hatte ist das schon eine Menge wert.

Ich will dem TE sicher keine Angst machen, mit etwas Glück macht er eine Aussage und geht nach Hause und das wars.

Aber mit etwas Pech oder etwas mehr Pech und Ungeschick kann sowas ziemlich nach hinten los gehen.

 

So und nun habe ich fertig und freue mich, wenn der TE nachdem er bei der Polizei war hier berichtet. Hoffentlich etwas positives!

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Nochmal zu Verständnis (die Frage wurde ja trotz allen Verfolgungswahns noch immer nicht beantwortet), was bitte kann passieren was bei "Aussageverweigerung" nicht passiert, wenn man hin geht und sagt "ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern"?

 

Wie bereits gesagt - wenn kein Fahrer eindeutig identifiziert wurde und nur anhand des Nummernschilds gesucht wurde , dann kann man dir ein Fahrtenbuch auferlegen.Allerdings nur wenn das Fahrzeug dann auch "schuld" war...wenn nicht,dann nicht!

Und lieber kritzel ich ab und zu mal was in ein Büchlein ,als ne Strafe zu zahlen oder gar ne Monatskarte für die Öffentlichen zu kaufen :/

Gruß Andi :)
 

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ööhm also wenn ich aufs revier stiefel und sage denen das ich von der fahrt an dem tag nix weiss dann weiss ich nix. da können die mir kaffee und kuchen hinstellen und 2 stunden nen monolog führen. ich weiss nix!

 

und da können das ermittlungsspezialisten sein oder sonstwas.

 

 

wer natürlich so doof ist und sich in ein gespräch verwickeln lässt.....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ööhm also wenn ich aufs revier stiefel und sage denen das ich von der fahrt an dem tag nix weiss dann weiss ich nix. da können die mir kaffee und kuchen hinstellen und 2 stunden nen monolog führen. ich weiss nix!

 

und da können das ermittlungsspezialisten sein oder sonstwas.

 

 

wer natürlich so doof ist und sich in ein gespräch verwickeln lässt.....

 

R I C H T I G !!

 

Du bist damit immerhin dort ERSCHIENEN und hast somit die Bereitwilligkeit zur Zeugenaussage gezeigt.

 

Richard

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