Gast woerkstatt Geschrieben: 18. September 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Servus, ich habe ein kleines Problem und es wäre nett wenn ihr mir evtl weiterhelfen könntet. (Wenn ihr euch sicher seit) Warnung! Etwas kompliziert! Ich wurde am 21.06.2012 leider mit 26km/h zu schnell auf einer Landstraße in einer sehr kurzen Tempo 70 Zone erwischt. Der Beleg dafür (ausgestellt an meine Mutter da, auf sie Zugelassen) war bereits 4 Tage später da (25.06.2012), nur leider wurde er durch ein Versehen, übersehen. Darauf hin wurde ich (Da meine Mutter anhand des Bildes nicht in Betracht kam) Anfang September von der ortsansässigen Polizeidienststelle aufgefordert mich zu dem Tathergang zu äußern. Bei der Polizei wurde mir dann das Blitzerfoto gezeigt (welches einen Druckfehler im Bereich meines Gesichts aufwies) und ich sollte mich zum Vorwurf äußern. Jedoch machte ich von dem Recht meine Aussage zu verweigern gebrauch. Nun kam am 14.09.2012 ein Befragungsbogen (ausgestellt an mich) in dem ich mich zu dem Fall äußern soll/bzw kann. Wenn ich nicht angebe dass ich gefahren bin, steht in dem Brief, dass das Verfahren entweder eingestellt wird, oder weitere Ermittlungen angestellt werden. °Problem: Ich bin noch in der Probezeit, die Strafe würde in diesem Fall folgt aussehen: 120 Euro Strafe, 3 Punkte, +2 Jahre Probezeit, Nachschulung (300 Euro) Klar ich würde für mein Fehlverhalten im Straßenverkehr geradestehen, jedoch finde ich die Verlängerung der Probezit in diesem Fall unakzeptabel. Die Geldstrafe setzt einem Azubi schon genug zu und Menschen die eine fahrlässige Tötung oder eine Fahrerflucht gegangen haben, bekommen rein aus der Sicht des Straßenverkehrs das gleiche Strafmaß. Ist es nicht so dass ein "Blitzer" nach 3 Monaten verjährt ist?Habe ich nicht das Recht dass ich noch ein Beweisbild zugeschickt bekomme?Soll ich das Risiko eingehen und im Befragungsbogen wieder keine Aussage machen?Hatte jemand schonmal das selbe Problem und evtl. einen Ansprechpartner? Vielen lieben dank PS: Bitte nur weiterführende Kommentare, gabs schon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jens h. Geschrieben: 18. September 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Ich würde an deiner Stelle mal einen Anwalt befragen.Soweit ich weiß, sind die 3 Monate die Frist in der du als "Straftäter" ermittelt sein musst und dir der Bescheid zugestellt sein muss.Aber um sicher zu gehn solltest du wie gesagt einen Anwalt befragen. Der ADAC bietet meines wissens auch dafür eine (kostenlose) Rechtsberatung an. Zitieren Ich kaufe nur volljährige Autos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bommel Geschrieben: 18. September 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Das mit der Verjährung gibt es glaube ich nur bis zum Bußgeldverfahren, sprich, innerorts z.B. bis ausschließlich 21 km/h. Ab 21 km/h innerorts, handelt es sich um ein Bußgeldverfahren. Wenn man da nicht zahlt kriegt man höchstens nur immer mehr Verwaltungsgebühren etc. aufgedrückt. Bei Dir ist ja nun außerorts gewesen, da solltest du nochmal auf deinen Bescheid gucken, ob das schon ein Bußgeldbescheid oder nur ein Verwarnungsbescheid ist.Verwarnungsbescheide muss man (theoretisch) nicht zahlen, die verjähren auf jeden Fall nach 3 Monaten. Das soll jetzt aber keine Anleitung sein. Steh einfach dazu und zahl den Kram.Wenn du keinen Zeugen und 'ne gute Aussage hast, kommst du da vermutlich nicht günstiger davon als jetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ben85 Geschrieben: 18. September 2012 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Ist doch garnicht so schwer... Verjähren tut das jetzt erstmal nicht, da die Jungs ja ermitteln. Du hast erstmal nix gesagt, dann ist doch alles in Butter. Sollen die doch ermitteln, da kommt eh nix bei raus Zitieren Suche e30 2 Türer mit ABS und Sperrdifferential. Motor egal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 18. September 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Ich glaube(!), das Aussitzen wegen der Verjährungsfrist kannst du abhaken.Innerhalb der besagten 3 Monate wurdest du ja bereits befragt, was die Verjährung nach meiner Meinung unterbricht.Ich würde bei den dir bevorstehenden Sanktionen auch mal nen Anwaltsbesuch empfehlen und mich nicht auf gefährliches Halbwissen (wie meines!) verlassen. Auf die paar Kröten für die Beratung kommts dann wohl auch nicht mehr an... Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 18. September 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 (bearbeitet) Ich würde mich weiterhin zu dem Fall nich äußern.Keine Angaben machen. Gar nix.Wenn du auf dem Blitzfoto schlecht zu erkennen bist,und es genauso ein anderer gewesen sein könnte der gefahren ist,wirds mit Sicherheit eingestellt.Könnte auch sein das dir das führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird.Aber eher unwarscheinlich bei ersten mal.Hatte schonmal das gleiche. Wurde bei mir eingestellt.Das ist nur meine Meinung. Muss nicht Richtig sein.Entscheiden musst du selbst.Gruß Mani Hier kannst noch was nachlesen.http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M352-Geblitzter-Fahrer-muss-genau-zu-erkennen-sein.php Bearbeitet: 18. September 2012 von Mani1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 18. September 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 @Threadersteller: bist Du Mitglied im ADAC? Wenn ja, hast automatisch die kostenlose Rechtsberatung dabei. Bevor du in dem Fall also zum Anwalt gehst und dafür gleich mal blechen darfst, kontaktier den ADAC Bist nicht Mitglied, wirst in den sauren Apfel beissen müssen, einen Anwalt zu fragen. In jedem Fall würde ich einen der genannten Schritte unternehmen, auf keinen Fall nix machen. Sichere Dich ab! Nix machen und abwarten kann gehörig in die Hose gehen Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 18. September 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 ab zum anwalt. das mit der verjährungsfrist von drei monaten kannste knicken. da die sich ja schriftlich bei dir/deiner mom gemeldet haben gilt die 3monatige verjährungsfrist nicht bzw beginn von neuem. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 18. September 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Interessant wäre auch, als was ihr wann vernommen worden seid. Der erste Schritt war eine Vernehmung in Form des Anhörungsbogens, vermute ich. Dann warst Du bei der Polizei und das ist interessant - wurdest Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen? Sprich wurde Dir eröffnet, dass gegen Dich ermittelt wird inkl. Belehrung oder wurdest Du als Zeuge befragt inkl. Belehrung?Im ersten Fall würde an diesem Punkt die Verjährungsfrist auf 0 gesetzt werden, im zweiten Fall nicht.Dabei musst Du aber auch wieder unterscheiden, dass die Verjährungsfristen sozusagen personengebunden sind. Gestartet seid ihr beide mit 3 Monaten, als es geblitzt hat. Der Anhörungsbogen(Vernehmung) Deiner Mutter hat die Frist für sie an dem Zeitpunkt wieder auf 0 gesetzt, für Dich lief sie weiter.FALLS die Polizei Dich als Zeugen vernommen hat, liefen beide Fristen weiter, falls sie Dich als Beschuldigten vernommen haben, setzt Deine sich auf 0. Das letzte Schreiben stellt vermutlich eine Vernehmung/Anhöhrung dar, die für Dich gilt und (falls die Polizei Dich vorher als Zeugen und nicht als Beschuldigten vermommmen hat), Deine Verjährungsfrist wieder auf 0 setzt. Wurdest Du vorher bei der Polizei schon als Beschuldigter vernommen, passiert dies nicht. Ohne Dir jetzt Tipps zu geben und mit Blick auf die Fakten hat die Polizei momentan:- ein (schlechtes?) Foto- 2 wertlose Zeugen (Familienmitglieder müssen sich selbst oder Familienangehörige nicht belasten) Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 18. September 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Wo liegt das Problem. Selbst bei noch nicht erfolgter Befragung wäre die Frist bis heute nicht abgelaufen und das deine Mutter schon Tage später Nachricht bekam und du später auch noch befragt wurdest, ist die "Hoffnung" eh gegessen. Hätte deine Mutter sich gleich für deine Geschichte "geständig gezeigt" anstatt das Anschreiben "zu vergessen", wär das Ding gegessen gewesen. Jetzt wird ermittelt, die haben dich bereits auf´m Zettel und das mit entsprechenden Folgen für dich, die mit jeder Aktion deinerseits steigen. Bei deiner Rechnung fehlen nähmlich noch die Bearbeitungsgebühren. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 18. September 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 elegant rausschlängeln kannst du dich nur, wenn das Foto dich nicht eindeutig identifizieren kann. Dann wird die Ermittlung wahrscheinlich ins Leere laufen und das Verfahren eingestellt. Zu einem anderen Beitrag:das Führen eines Fahrtenbuches wird/würde dem Halter aufs Auge gedrückt; in dem Fall deiner Mutter.Gruß Jochen edit: in der Probezeit sollte man sich halt an die Verkehrsregeln halten, wenn schon so drastische Strafen drohen! Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarryHarakiri Geschrieben: 18. September 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Moin, also wie andere schon sagen ist es so das wenn man dich nicht eindeutig erkennt du nicht belangt werden kannst. Hatte so eine Situation auch. Ein anderer wurde mit meinem Motorrad gelitzt. War im Punkte bereich. Erst kams an meine Mutter. Dann sagte sie, sie kann nicht sagen wer gefahren ist. Sie wollten auch das meine Mutter alle Namen nennt die in Frage kommen könnten. Auch da hat sie nichts zu gesagt. Irgendwann kam der Brief automatisch zu mir mit der Aufforderung das ich mich im Revier melden soll. 20 min vorher abgesagt. Da ich ja nicht verpflichtet bin da aufzutauchen. Die Dame meinte dann da sie nicht erscheinen nehme ich an sie sind der Fahrer gewesen und werde das so eintragen. Wenn also nach 3 Monaten kein Fahrer ermittelt wurde ist die Tat verjährt. So hat mein Anwalt das auch bestätigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarryHarakiri Geschrieben: 18. September 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Ach und ein Fahrtenbuch gibt es wenn sowas öfter vor kommt. Aber nicht nach dem 1. oder 2. mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
No Loose Ends Geschrieben: 18. September 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Ich kann deine Sorge gut nachvollziehen, mir wurde damals um 2 Uhr nachts (ohne Laternen) mit der Hand Zeichen gegeben von der Polizei das ich anhalten soll (sie standen am Straßenrand) Habe aus dem Augenwinkel jemand rumfuchteln sehen, da aber eine Straße weiter eine Discothek war habe ich mir nix bei gedacht ca. 1km später wurde ich dann mit Blaulicht gestoppt und mir wurde vorgeworfen das ich mich entziehen wollte. Für mich war das eine klare Sache und ich habe das ganze ohne Anwalt durchgezogen, fakt ist gegen 2 Polizisten hast du keine Chance zack 100€ Strafe 3 Punkte Probezeit verlängerung.. seit dem nutze ich eine sogenannte Dashcam im Auto die kontinuierlich mitfilmt.. Was ich damit sagen will du solltest dir Rechtliche Hilfe besorgen denn wenn du einmal die Verlängerung hast passiert irgendwas blödes mal wieder brauch nur mal sein das du nen Auto vom Kumpel fährst und die Reifen sind dank sturz innen an der Verschleißgrenze (mir passiert ) Zitieren E30 318IS/325i M50 DRIFT- und RINGTOOL-Hydraulische Fly Off-D2 Track Rennfahrwerk in Upside Down Ausführung-Wiechers Käfig / UltraRacing Domverstrebung-7x15 Kreuzis Toyo R888 Semi Slicks mit E36 IS Getriebe + S3.73 Sperrdiff-ATE Powerdisc mit Hawk-HT10 Rennbeläge Facebook: https://www.facebook.com/DriftTeamSHG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 18. September 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 (bearbeitet) @HarakiriWir haben hier auf dem Board die Möglichkeit Beiträge zu editieren. ....und was dein Anwalt sagt, muß deshalb noch lange nicht stimmen. Was in deinem Fall vielleicht so war, muß hier noch lange nicht der Fall sein. Spätestens mit der Befragung des TE (oder auch von dir) als "Tatverdächtigen" wird die Verjährung unterbrochen (falls sie es nicht schon beim ersten Anschreiben wurde, was von der Art des Anschreibens abhängt). Alleine die Art des Anschreibens an den Halter kann schon entscheidend für die weiteren Aussagen sein. Bei kurzen Verjährungsfristen wie im vorliegenden Fall tritt die "absolute Verjährung" (also die Verjährung die auch durch Unterbrechungshandlungen nicht mehr verlängert werden kann) auch nicht spätestens bei der doppelten Verjährungsfrist, sondern erst nach 2 Jahren! ein, wenn sie immer wieder unterbrochen wurde. Bearbeitet: 18. September 2012 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 18. September 2012 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Hmmmmmmmmmm klar kannst du es versuchen zu bestreiten, anhand dieser Aussage (welches einen Druckfehler im Bereich meines Gesichts aufwies) frage ich mich waren die da oder ist das Foto so und wie doll ist nichts zu erkennen?? Ach klar ist (war schon früher so) wer in der Probezeit mist baut muss dafür gerade stehen und KANN eine Probezeitverlängerung bekommen da wirst auch du nix dran ändern Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sensiminded Geschrieben: 18. September 2012 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Bernie trifft es wohl genau. So hatte ich es auch im Kopf von einem höheren Bußgeld von vor über 5 Jahren was glücklicherweise verjährte. Ansonsten einfach nen Anwalt fragen.VG Alex Zitieren Suche Teile in super Zustand für mein VFL Cabrio:-Türpappen-Teppich Kofferraum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarryHarakiri Geschrieben: 18. September 2012 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 18. September 2012 Meines Wissens können sie ihn aber nicht aus Verdacht als Tatverdächtigen anschreiben. Also in meinem Freundeskreis weiß ich von 4 Fällen wo das auf die Art funktioniert hat. Es hat immer die Aussage des einen Anwalts gestimmt. Wird innerhalb von 3 Monaten kein Fahrer ermittelt ist das Thema durch. Es kam nie wieder was. Und bei 26 km/ zu schnell wird das fallen gelassen wenn er nicht eindeutig zu erkennen ist. Den es sind hier 5 km/h über der Punktegrenze. Und keine Fahrerflucht oder oder sonstige Verbrechen. Über das Thema kann man auch ewig diskutieren. Sicher ist da auch jede Behörde anders. Ich sage er sollte einfach nichts machen. Aussagen verweigern und abwarten. Dann stehen sie vor der Türe für einen Foto vergleich. Wenn er nicht eindeutig zu erkennen ist können sie ihm gar nichts. Wiegesagt. Sie gingen bei mir auch davon aus das ich gefahren bin. Erst kam die Einladung aufs Revier zum Fotovergleich. Habe ich abgesagt. Dann kam paar Tage später der Brief mit ihnen wird zur Last gelegt bla bla blub... Da habe ich nur rein geschrieben das ich zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren bin. Dann waren die 3 Monate nach Tatzeitpunkt um und fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Regensburger* Geschrieben: 19. September 2012 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 Ganz einfach: Erst mal sollen die euch das Foto zusenden. Wenn es wirklich nicht zu erkennen ist wer der Fahrer war dann kann deine Mutter nicht sagen wer gefahren ist und du kannst es auch nicht= Zeugnisverweigerungsrecht. Die Beweislast liegt bei der verfolgenden Behörde, mit miesem Foto wird das natürlich nichts. Falls sich die Polizei/Kommune/Bußgeldstelle damit nicht zufrieden gibt und das Verfahren nicht einstellen will, kann man die entsprechende Behörde auch mal mit einer Anzeige nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB konfrontieren. http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html Der Gang zum fähigen Rechtsverdreher ist auf jeden Fall sinnvoll, falls man selbst nicht genügend rechtssicher und abgebrüht ist. Zitieren Wer lang sudert wiad ned budert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 19. September 2012 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 @Motorsport Bist du bei dir in der Ecke schonmal Kontroliert worden mit dem wagen?Ich meine eine stinknormale verkehrskontrolle? Wen ja dan sind deine daten von der Kontrolle gespeichert, das bedeutet die vergleichen einfach foto Blitzer mit foto Führerschein und fertig. Der zusammenhang zwischen dir und dem auto besteht sobald eine Verkehrskontrolle durchgeführt wurde. Andererseits versteh ich auch nicht was das Problem is für den Fehler geradezustehen? Wer zu schnell fährt und sich nicht an die Vorschriften hält muss nunmal mit den konsequenzen leben. Ganz besonders in der Probe zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 19. September 2012 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 Falls sich die Polizei/Kommune/Bußgeldstelle damit nicht zufrieden gibt und das Verfahren nicht einstellen will, kann man die entsprechende Behörde auch mal mit einer Anzeige nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB konfrontieren. Guter Vorschlag, damit rutscht er von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat. Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung. Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 19. September 2012 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 (bearbeitet) Meines Wissens können sie ihn aber nicht aus Verdacht als Tatverdächtigen anschreiben. Also in meinem Freundeskreis weiß ich von 4 Fällen wo das auf die Art funktioniert hat. Es hat immer die Aussage des einen Anwalts gestimmt. Wird innerhalb von 3 Monaten kein Fahrer ermittelt ist das Thema durch. Es kam nie wieder was. Und bei 26 km/ zu schnell wird das fallen gelassen wenn er nicht eindeutig zu erkennen ist. Den es sind hier 5 km/h über der Punktegrenze. Und keine Fahrerflucht oder oder sonstige Verbrechen. Über das Thema kann man auch ewig diskutieren. Sicher ist da auch jede Behörde anders. Ich sage er sollte einfach nichts machen. Aussagen verweigern und abwarten. Dann stehen sie vor der Türe für einen Foto vergleich. Wenn er nicht eindeutig zu erkennen ist können sie ihm gar nichts. Wiegesagt. Sie gingen bei mir auch davon aus das ich gefahren bin. Erst kam die Einladung aufs Revier zum Fotovergleich. Habe ich abgesagt. Dann kam paar Tage später der Brief mit ihnen wird zur Last gelegt bla bla blub... Da habe ich nur rein geschrieben das ich zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren bin. Dann waren die 3 Monate nach Tatzeitpunkt um und fertig. Warum sollen sie nicht jemanden per Zeugenfragebogen befragen können? (Wie schonmal geschrieben, Anschreiben ist nicht gleich Anschreiben. Ein Zeugenfragebogen ist z.B. keine Unterbrechung der Frist, dann ist nach 3 Monaten Pumpe.) Wird er als Beschuldigter angeschrieben, unterbricht das die Frist, hat aber für die Behörden den Nachteil das sie ihn damit von seiner "Zeugnispflicht" entbinden. Wenn bei dir "ihnen wird zu Last gelegt" im Anschreiben stand, dann hat es unterbrechende Wirkung, für dich aber den "Vorteil" das du überhaupt keine Aussage machen mußt. Gleiches gilt, wenn sie den TE als Beschuldigten angeschrieben/ihn vorgeladen haben Leute wie der TE, sind natürlich ganz "clever". Die sagen einfach unwahrheitsgemäß "ich war es nicht" und wundern sich dann, wenn sie auch noch wegen Falschaussage drann genommen werden können, falls man ihnen doch nachweisen kann/will das sie es waren. Man hat ein Zeugnissverweigerungsrecht wenn man sich oder nahe Verwante belasten würde aber nicht das Recht zur Falschaussage! Bearbeitet: 19. September 2012 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Regensburger* Geschrieben: 19. September 2012 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 (bearbeitet) Falls sich die Polizei/Kommune/Bußgeldstelle damit nicht zufrieden gibt und das Verfahren nicht einstellen will, kann man die entsprechende Behörde auch mal mit einer Anzeige nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB konfrontieren. Guter Vorschlag, damit rutscht er von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat. Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung. Na dann mal Grundsätzlich: Hier wird einem Betroffenen eine Verkehrsordnungswidrigkeit unterstellt.Es muss also auch die Unschuldsvermutung gelten. Die Behörde ermittelt aber mit einem für sie genügendem Anfangsverdacht und hat wohl nur eine Messung mit einem Foto auf dem der Fahrer nicht zu erkennen ist. Wer sagt denn nun, dass man sich nicht auch mit einem genügenden Anfangsverdacht „wehren“ darf? Ich sehe hier keinen Straftatsbestand erfüllt. Ich würde dann im Vorfeld allerdings nicht in einem Forum posten, dass ich das mir unterstellte wirklich getan habe... Bearbeitet: 19. September 2012 von *Regensburger* Zitieren Wer lang sudert wiad ned budert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 19. September 2012 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 "Wehren" auf die von dir genannte Art kann er sich wenn ihm nach Fristablauf (und da sollt er gaaanz genau wissen das sie abgelaufen ist. ) ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Ansonsten ist er weder unschuldig verdächtigt, noch liegt ein Grund vor der vermuten lässt das er "willkürlich verdächtigt" wird. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 19. September 2012 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 19. September 2012 Nur weil er auf dem Ausdruck nicht zu erkennen ist heißt das noch lange nicht das auf der original datei der gleiche fehrler besteht. Wie sollen sie den auf Ihn gekommen sein? Entweder anhand des fotos oder aber aus vergangenen bußgeldverfahren. Einfach aus der nase ziehen werden es sich die Behörden nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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