Rooooobert Geschrieben: 2. September 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 Hi, so wie es aussieht, werde ich mich nächstes Jahr endlich um meinen E30 kümmern.Durch den Umzug vor 4 Jahren ist mein E30-Projekt quasi gestorben. Damals habe ich einen 2,7 Umbau angefangen und nie zu Ende gemacht.Im neuen alten Haus mit Scheune hatte ich zwar viel Platz zum Basteln aber ein Schrauben war dennoch unmöglich. In der Scheune ist bisher viel Zugluft, Lehmboden, viel Dreck und Staub. Meinen E30 hatte ich trotzdem mitgenommen und in die Scheune gestellt. Nach einem Monat war der e30 so verstaubt, dass er ausgesehen hat als wäre er schon 10 Jahre drin gestanden. Noch dieses Jahr wird die Scheune abgerissen.Er steht momentan im Garten und einige Leute fragen ob der Wagen verkauft wird. Nächstes Jahr wird dort eine 12m lange und 7m breite Garage mit einem Spitzboden als Lagerplatz gebaut. Ich möchte dort quer einen T-Träger für einen Flaschenzug um z.B. einen Motor raus zu heben einbauen. ebenso wird eine Grube gebaut. Evtl. kann mir jemand paar Tipps zwecks Tiefe und Größe geben. Ich dachte z.B. an einen Gitterboden den man unten reinlegen kann falls z.B. ungewollt Flüssigkeiten am Boden liegen und man trotzdem im Trockenen laufen kann. Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. September 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 ne grube bekommste eh nimmer genehmigt. und nen t-träger quer über 3,50m um nen motor dranzuhängen sollte auch schon etwas grösser dimensioniert werden. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rooooobert Geschrieben: 2. September 2012 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 Hi, das mit dem T-Träger ist mir schon klar.So viel ich weiß, kann doch eine Grube nur mit einem Ölabscheider genehmigt werden oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 2. September 2012 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 Jetzt mal ganz ehrlich: Wenn du schon OT in den Threadtitel schreibst, warum stellst du ihn dann nicht auch in den Off Topic Bereich?? Ansonsten würde ich an deiner Stelle die Grube streichen und mir ne gebrauchte Hebebühne in die Werkstatt stellen. Nicht allzuviel teurer, aber einfach besser... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50-Mike Geschrieben: 2. September 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 Ich lass mir grade ne 8 x 8 m Garage planen. Soll nächstes Jahr gebaut werden und spiele auch mit dem Gedanken ne Träger für ein Hebezeug einzubauen. Laut Statiker reicht mir ein IPE 160 Grube würd ich nicht machen, bekommst keine Genehmigung, auch mit Ölabscheider nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 2. September 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 Wusste gar nicht dass man dafür ne Genehmigung braucht... Ich kenne eineige die sowas einfach nachträglich in eine Garage/Halle/Scheune wie auch immer rein gemacht haben ohne jemanden zu fragen^^ Auch net schlecht. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
der.nette.mann92 Geschrieben: 2. September 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 der aufwand eine grube zu bauen ist wohl nicht so hoch... aber da würd ich auch eher zu ner hebebühe raten ist viel praktischer und wenn du hoch genug baust kannst du eins oben rein und ein anderes auto drunter parken macht mein nachbar auch so der hat zwei drei vier autos zu viel xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rooooobert Geschrieben: 2. September 2012 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 An eine Hebebühne habe ich schon lange gedacht a) weil praktischer und b) günstig zu bekommen.Aber bautechnisch ist das einfach nicht drin. Die Werkstatt wäre einfach zu hoch.Bei uns im Dorf gibts jemanden der eine Genehmigung ohne Ölabscheider aber dafür mit ölresistenten Spezialanstrich für eine Grube bekommen hat. Wie er das allerdings geschafft hat weiß ich nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
der.nette.mann92 Geschrieben: 2. September 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 ja natürlich ist eine hebebühne nur was feines wenns die höhe zulässt aber wie wärs mit so ner kleinen hebebühne wie sie für den reifenserrvice etc. eingesetzt werden... für nen ölwechsel und reifenwechseln vollkommend ausreichend platzsparend? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. September 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 @laafer: klar geht so nen nachträglicher einbau. aber da wirds extrem teuer. ne anständige grube besteht aus wasserfesten beton. schon allein um die flüssigkeiten drin und das grundwasser draussen zu halten. dazu sollte das ding aus einem guss bestehn. also grube und werkstattboden. und wers vernünftig haben will sollte die grube mit zwei eingängen haben. das bedeutet wohl lockere 7meter länge der grube. hebebühne ist so ner grube immer vorzuziehn. wobei so ne hebebühne auch unvorteilhaft ist wenn man mal was im innenraum machen muss. ständig rennt man dann um die säulen drumherum. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
evo-mann Geschrieben: 2. September 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 moin allerseits, einen Hebebühne ist perfekt wenn es die Bauhöhe zuläßt, ich selber habe eine Grube "mit Genehmigung", ist aber auch schon fast 30 Jahre her, würd ich heute auch nicht mehr bekommen. Auflagen waren damals Spezialbeton für den Boden und die Wände, Oelabscheider und Spezialanstrich für Fussboden und Wände. Die Baubehörde schaut alle 2 Jahre vorbei und wirft einen Blick in die Grube und den Oelabscheider. Kosten ca. 40 EURONEN...... evomann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Leutnant_Powell Geschrieben: 2. September 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2012 wenn du den träger wirklich nur sazu nutzen willst um einen motor auszubauen spaar es dir. kauf dir lieber nen motorkran und fertig. damit biste flexibler. dann musste das auto nicht hin und her schieben beim ein bzw ausbau. habe ich bei mir auch und funktioniert wunderbar. Zitieren mfg Dominik Biete: Reifenmontage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 3. September 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2012 recht hatter der dominik. für den preis des trägers bekommste zwei motorheber. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
matze1 Geschrieben: 3. September 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2012 An eine Hebebühne habe ich schon lange gedacht a) weil praktischer und b) günstig zu bekommen. Aber bautechnisch ist das einfach nicht drin. Die Werkstatt wäre einfach zu hoch. Ich glaube es gibt manchmal falsche Vorstellungen über die Höhe einer Hebebühne. Eine Halle mit 7m Breite und 12mLänge und Spitzboden sollte eigentlich hoch genug für eine Hebebühne sein, oder liege ich da falsch ? Natürlich darf im Bereich der Hebebühne kein Spitzboden sein.Hier Beispiel:Garage 8mX7m mit Spitzboden und 2 Doppel-T-TrägerIch könnte auch die max. Höhe mal abmessen.Ich habe mehrere Hebebühnen auch fahr- bzw. ziehbare. Kann man bei schönem Wetter auf den Hof ziehen und beim Umzug einfach mitnehmen. Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
albert_10v Geschrieben: 3. September 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 3. September 2012 Kann man nicht einfach einen "Keller" statt ner Grube bauen? Oder wird das dann zu teuer..? Weil.. gegen entfernbare Deckenelemente kann ja wohl keiner was sagen, solange alles stabil ist, oder?Und.. ein bissl Platz "da unten" ist sicher auch nicht verkehrt, da passt dann noch der Kompressor rein, die Dosen und Sprühdosensammlung, die Betriebsflüssigkeitensammlung ect.. Wohl ne Kostenfrage, oder darf man mit einer normalen "Garage" mehr verbauen als mit etwas unterkellertem? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
iS_Simon Geschrieben: 4. September 2012 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 4. September 2012 Wir haben vor 2 Jahren nachträglich eine Grube in unsere Werkstatt gebaut...wusste garnicht das sowas genehmigt werden muss... wir haben damals vom gitterboden abgesehn, da oft eine mutter schraube oder nussfällt und dann fummelt man da rum... ölflecken sind so minimal.. weniger als auf der bodenplatte, dawir sehr aufpassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
matze1 Geschrieben: 4. September 2012 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 4. September 2012 Was gebaut werden darf regelt die Bauordnung der jeweiligen Länder !!Der Threaderöffner lebt offensichtlich in Bayern, also gilt die Bayerische Bauordnung.Die Frage ist, ob es eine Grenzbebauung ist oder nicht. Bei Grenzbebauung waren früher 50 qm Grundfläche zulässig, jetzt meine ich 60 qm. Ein Keller ist bei Grenzbebauung ebenfalls nicht zulässig. (Ausgenommen Grundbucheintrag und Zustimmung des Nachbarn) Eine Garage mit 8 X 8 m ist somit bei Grenzbebauung (=es reicht wenn eine Seite der Garage an der Grenze steht) nicht zulässig. Eine Garage mit 7 X 12 m ist ebenfalls nicht genehmigungsfähig. Ein Gebäude mit 12 m Länge könnte "ohne Versatz" gerade noch zulässig sein, ohne dass man dann größere Grenzabstände einhalten muss. Also wenn die Garage mitten im Grundstück steht, bzw. weit genug von den Grenzen weg gebaut wird, wäre ein Keller und eine höhere Höhe evtl. genehmigungsfähig. Dies entscheidet dann die Kommune. Die Kommune hat Panungshoheit. Das heißt sie kann Höhen Grenzabstände usw. abweichend von der Bauordnung noch weiter einschränken. Eine Grube ist mit vertretbarem Aufwand nur noch "schwarz" zu bauen. Die früher üblichen kleinen Ölabscheider sind auch nicht mehr zulässig. Meiner Meinung nach kann man als Privatmann den legalen Bau einer Grube vergessen.Man sollte von dem Threaderöffner mehr Details zu dem Bauwerk wissen, dann könnte man auch bessere Ratschläge geben. Viele Dinge schließen sich gegenseitig aus.Bei einem Satteldach sehe ich bezüglich der Höhe bei einer Hebebühne überhapt keine Probleme.Soweit meine ErfahrungenMatthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
schwälmer Geschrieben: 4. September 2012 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 4. September 2012 Mal ganz ehrlich, für was ist eine Grube gut ? Ölwechsel? Auspuffschellen? Bremsen, Fahrwerk, Reifenwechsel etc., die Hauptarbeiten müsst ihr das Auto doch aufbocken. Da lob ich mir doch die Bühne, da kann man bequem im Stand arbeiten. Für normale Limos braucht man keine extreme Bauhöhe. Es sei denn ihr wollt irgendwann einen VW Bus kaufen. Zitieren GrußCarsten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Steff Geschrieben: 5. September 2012 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 (bearbeitet) Warum sollte eine 7x12m große Garage nicht genehmigungsfähig sein? Der erste Schritt der zu prüfen ist, ist die bauliche Anlage "genehmigungspflichtig" und wenn ja ist sie "genehmigungsfähig". Folgende Ausführungen beziehen sich nur auf die Bayerische Bauordnung!!! Grundsätzlich isses bei Grenzgaragen (an der Grenze bis zu 3 m weg von der Grenze, isses eine Grenzbebauung, seit der Änderung der BayBO im Jahre 2008) mal so: -Nicht länger als 9m an der Grenze (ausser die Grundstücksseite/länge ist größe als 42m, dann kannste nochmal 5m dranhängen)-Mittlere Wandhöhe max 3m-max 50 qm So, diese 3 Vorraussetzungen richten sich an eine "Verfahrensfreie Bebauung", d.h. ich brauch keine Abstandsflächen einhalten und ich brauch keine Baugenehmigung! Wenn ich alles einhalte kann ich so eine Grenzgarage ohne Baugenehmigung und Zustimmung des Nachbarn errichten...Vorausgesetzt es liegt kein Bebauungsplan vor, dessen Festsetzungen einzuhalten sind. Will man also mehr als 9m an der Grenze bauen... dann kann man die Abstandsflächen nicht mehr einhalten... d.h. eine Baugenehmigung ist auf alle fälle notwendig + die Abstandsflächenübernahme des Nachbarn... So, und wenn der Nachbar die Abstandsflächen übernimmt, kann man auch länger als 9 m an der Grenze bauen... Diese Ausführung gilt aber nur, wenn das zu bebauuende Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes der Gemeinde liegt. Liegt ein Bebauungsplan vor, muss man sich an dessen Festsetzungen halten... u.a. bei der Grenzbebauung relevant sind etwaige festgesetzte Baugrenzen bzw. Baufenster... Befreiungen von den Festsetzungen sind jedoch möglich und liegen im Ermessen des Gemeinderates... Deshalb wäre eine 8x8m große Grenzgarage, schon möglich, aber nur eben mit Baugenehmigung (diese erteilt das zuständige Landratsamt), weils größer als 50qm ist... die 9m Länge an der Grenze werden eingehalten... somit abstandsflächentechnisch total irrelevant... PS: Zusätzlich bei Grenzbebauung ist dann noch weiter zu prüfen, ob schon eine Grenzbebauung vorhanden ist, etwa an der andren Grundstückseite usw.... dann darf die Grenzbebauung auf dem Grundstück max. 15 m nicht überschreiten, ausser es werden abstandsflächen übernommen, entweder vom Nachbarn, oder die Grenzbebauung liegt Straßenseitig d.h. die Abstandsflächen werden bis zur Hälfte der Straßenbreite automatisch übernommen... GrüßleSteff Bearbeitet: 5. September 2012 von Steff Zitieren "Auf den Alkohol - der Ursprung und die Lösung aller Probleme!" Homer J. Simpson in "Der Bierbaron" Nunc est bibendum! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 5. September 2012 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 Ich lass mir grade ne 8 x 8 m Garage planen. Soll nächstes Jahr gebaut werden und spiele auch mit dem Gedanken ne Träger für ein Hebezeug einzubauen. Laut Statiker reicht mir ein IPE 160 Grube würd ich nicht machen, bekommst keine Genehmigung, auch mit Ölabscheider nicht Na sauber, genau diese größe haben wir auch geplant. 8x8 Meter, mit Pultdach. Spitzenhöhe 4,3M Neigungswinkel 12Grad. Haben dies als Garage angegeben natürlich. Gibst Werkstatt an, brauchste Ölabscheider etc. Wurde ohne Probleme genehmigt, anfang März gehts loooossss Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ben85 Geschrieben: 5. September 2012 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 Bin ich froh so ein Glück mit unserer Halle gehabt zu haben... Ist leider kein e30 auf dem Bild zu sehen, aber ihr erkennt wie unsere "Werkstattecke" aussieht http://www.abload.de/thumb/cimg3905ilcjp.jpg Direkt daneben ist die Hebebühne (die alte Transe kann ich bis hochfahren). Man darf auch einmal im Leben Schwein haben. Den Rest der Halle zeige ich nicht, sonst kommt nur Neid auf Gemütliche 273m³ zum Schrauben... so genug angegeben. Zitieren Suche e30 2 Türer mit ABS und Sperrdifferential. Motor egal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Manuel E30 Geschrieben: 5. September 2012 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 Ich lass mir grade ne 8 x 8 m Garage planen. Soll nächstes Jahr gebaut werden und spiele auch mit dem Gedanken ne Träger für ein Hebezeug einzubauen. Laut Statiker reicht mir ein IPE 160 Grube würd ich nicht machen, bekommst keine Genehmigung, auch mit Ölabscheider nicht Na sauber, genau diese größe haben wir auch geplant. 8x8 Meter, mit Pultdach. Spitzenhöhe 4,3M Neigungswinkel 12Grad. Haben dies als Garage angegeben natürlich. Gibst Werkstatt an, brauchste Ölabscheider etc. Wurde ohne Probleme genehmigt, anfang März gehts loooossss Und was kostet soetwas ungefähr? Zitieren http://s1.directupload.net/file/d/3052/6sco5hvn_jpg.htm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Rooooobert Geschrieben: 5. September 2012 Autor #23 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 Jetzt etwas ausführlicher: Ich bin vor vier Jahren aufs Land gezogen und habe mir ein Haus mit einer Scheune 8x14 m gekauft.Vorher in der Stadt hatte ich eine ähnliche Garage oder Werkstatt mit Grube, T-Träger für Flaschenzug und im Boden einbetonierte Ösen um z.B. einen krummen Rallywagen wieder gerade zu ziehen.Jahrelang kam ich mit Grube und Flaschenzug bestens zurecht. Das man den Wagen beim Motor einbauen hin und her rollen muss weiß ich und kenne ich. Bisher habe ich über das am wenigsten Gedanken gemacht. Genauso wurde mir schon oft gesagt, dass man einen M20 nur ohne Getriebe rein heben kann. Ich kann nur sagen mit Flaschenzug geht der ohne Probleme mit Getriebe rein. Entweder die Leute hatten einen billigen Kran der nicht weit genug hoch ging oder einfach keine Ahnung. Ein Flaschenzug kann man für vieles einsetzen. Z.B. beim Schlachten kann man den Wagen bequem an der VA anhängen und das ganze Vorderteil hochlassen. Oder kann man damit besonders schwere Sachen ganz leicht auf einem Hänger platzieren. Auf die Grube kommen einfach Bretter drauf und ich habe keine dämlichen Säulen in der Werkstatt rumstehen die mir nur den Platz rauben. Es ist auch nur privat was ich da mache. Meine Scheune ist bisher wie schon erwähnt 8mx14m und die neue Garage wäre um einiges kleiner werden. Ich habe sogar 2 völlig ausreichende T-Träger in 8m die den Dachboden der Scheune tragen. Einen würde ich mir nämlich an die Decke für den Flaschenzug klatschen. Die Scheune ist zudem so blöd platziert, dass sie die Sicht in einer Kurve behindert. Die neue Garage würde die Kurve komplett entschärfen. Laut Bürgermeister ist die Größe und Position der Garage überhaupt kein Problem. Aber ich glaube es erst, wenn ich es auf dem stehen Papier habe:-D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
denyo77 Geschrieben: 5. September 2012 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 ich kann ebenfalls bestätigen, dass man den M20 mit Getriebe über ne Laufkatze reinkriegt, ohne das man das Fahrzeug bewegen kann.... unsere Laufkatze war damals auf einem Schlitten auf Querträgern aufgebaut, die wiederum auf an den Wänden angebauten Längsträgern liefen. Somit konnte man damit auch problemlos Motoren innerhalb der Garage hin- und herbewegen, war echt nett. Garagengröße waren damals ca 5x9 m. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 5. September 2012 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2012 nun ja, auf dem Land ist vieles möglich, was in einer Stadt oder auch in einem reinen Wohngebiet nicht geht.Trotzdem würde ich mich nicht nur auf den Bürgermeister oder Gemeinderat verlassen; egal ob die Genehmigung nun schriftlich ist oder nur mündlich. Für die Stelle gibt es wahrscheinlich keinen Bebauungsplan. Und deshalb:Das Sagen hat hier das Landratsamt!Falls die Gemeinde das vom Landratsamt nicht haben absegnen lassen, kann es später zu Problemen führen. Zwischen Geldstrafe und Abriss ist alles möglich.Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter.(Alte Wahrheit )Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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