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Ingo Köth sitzt ein


RaVe
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Als ich gerade bei Ingo meine Pleuellagerschalen bzw. Hauptlagerschalen bestellen wollte, bin ich doch beim googlen über folgende Meldung gestolpert.

 

"Habe Soeben bei der JVA Dessau angerufen und mich als Mitglied und Rechtsanwalt von Amnesty International vorgestellt.

Die Dame am Telefon war sehr sehr freundlich und ich habe diese auch über ihre Rechte aufgeklärt.

Ich habe jetzt das Aktenzeichen erhalten das Datum wann er eingeliefert wurde und er wird jetzt auch am Mittwoch verlegt nach

06295 Lutherstädt Eisleben

Am Sandberg 11

JVA Volkstädt

Am Mittwoch den 27.06.2012 wird er am Nachmittag dann dorthin verbracht.

Der Grund warum er eingesperrt ist halte dich mal ganz dolle Fest ich will ja nicht das du dir wehtust!

Grund: Beleidigung

Jetzt muß ich Ingo Schriftlich Kontaktieren und ihn fragen ob ich für Ihn die Prozessführung übernehmen kann und darf.

Aktenzeichen zu dem Fall ist: 171 JS 212 94/11"

 

 

"VERANTWORTLICH “Staatsanwaltschaft” Dessau und “Amtsgericht” Köthen

Aktenzeichen 5CS289 / 11 und 171 JS 21294 /11

Am 27.6.12 wurde Ingo in die JVA Volksstädt 06295 Lutherstadt Eisleben / am Sandberg 11 verlegt.

Angebliche Beleidigung

80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe / 2000 Euro / 25 Euro pro Tag"

 

Dann wird das wohl noch dauern mit meinen Lagern :cry:

tiocfaidh ar la

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:poppkorn:

 

Ich habe meine Meinung schon damals kundgetan und an dieser hat sich (abgesehen von der immer stärker werdenden Annahme, dass die Reichsanhänger nicht wirklich wissen, was sie da wollen) nichts geändert.

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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...80 Tage..., ach Gottchen, da braucht er ja nichtmal einen zweiten Polyesterjogger zum wechseln... :freak:

 

Extra für die braven Bürger hier : Mittwochs gibts Blubba und die Fronten werden gleich zur Begrüßung geklärt... :popo:

 

Also immer schön richtig parken, den Nachbarn grüßen, nix unter 16 schwängern und nicht beim Formular zur Euro2 Umrüstung mogeln... :eek:

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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JVA Volkstedt, da wird er nicht lange bleiben, das Ding ist bekannt für Ausgang nach Wunsch. Bin in meiner Lehrzeit 3 Jahre da immer dran vorbei... Thema Verschluss hat da eine neue Bedeutung bekommen.

 

Ich würde meinen, da kommt er sicher bei dem was oben steht in offenen Vollzug... sonst ergibts keinen Sinn. Wenn das überhaupt passt.


Bearbeitet: von JJ

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control.
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Und für 80 Tage + 2k€ muss er jemandem ganz gewaltig auf den Schlips getreten sein.

 

http://www.youtube.com/watch?v=sqiwMCOUfvY&feature=relmfu

 

http://www.youtube.com/watch?v=-fy3cuYjc4M&feature=relmfu

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Volkstedt City wird wohl niemanden die Meinung ändern. Jeder lebt sein Leben.

 

https://www.knast.net/prison.html?id=7696

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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JVA Volkstädt, da wird er nicht lange bleiben, das Ding ist bekannt für Ausgang nach Wunsch. Bin in meiner Lehrzeit 3 Jahre da immer dran vorbei... Thema Verschluss hat da eine neue Bedeutung bekommen.

 

Ich würde meinen, da kommt er sicher bei dem was oben steht in offenen Vollzug... sonst ergibts keinen Sinn. Wenn das überhaupt passt.

 

 

...Bei "Ersatzfreiheitsstrafe" , also wegen nicht bezahlter Geldstrafe, gibt es weder Ausgang noch befristeten Urlaub,

aber i.d.R. wird diese Kundschaft schnell in den offenen Vollzug verlegt.

 

Bei Ladung zum Strafantritt gibt es praktisch immer gleich einen Platz im offenen Vollzug.

 

Nebenbei, die wenigsten hier werden den Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Vollzug kennen.

 

 

Bücken erleichtert das Knastleben. :freak: :ironie:

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Ich war immer der Meinung, es gäbe keinen Tatbestand der Beleidigung...

§ 185 Beleidigung (StGB)

 

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

 

 

Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Ist halt ne "normale" Beleidigung ;-)

 

Er wird wohl einsitzen, weil er es nicht einsieht, dass man nicht mir Engeln zahlen kann und den Euro nicht anerkennt :D

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Habs auch gestern gehört.

Er hat sich da wirklich aus dem Fenster gelehnt. Hoffe die Sache erledigt sich bald, damit er wieder mit Leib und Seele das tun kann wofür er geboren wurde: M40s revisionieren :-D;-)

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Wenn er sich anstrengt, bekommt er sicher auch den Paragraphen.

Schade, das die Videos nur in der DDR zu sehen sind, hier in Deutschland sind sie gesperrt.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Ingo ist sehr lange schon bekannt für die M40.

 

Aber das er ein Rechter ist wusste ich nicht. Seit ihr sicher, dass das auch stimmt?

 

Gruß

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Nein, er ist natürlich kein Rechter. Sondern ein Volksdeutscher.

Irgendwo gibts da Feinheiten, die sich unterscheiden. Er kann Sie Dir sicher erklären.

 

So wie das Wirtschaftssystem. Und warum es den Holocaust gar nicht gegeben hat.

In ein paar jahren wird es auch das dritte Reich nie gegeben haben.

Alles die Illuminati.

Gruß

Oliver



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