Andreas1960 Geschrieben: 18. November 2012 #51 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November 2012 Bin wie die Meisten kein Anwalt, aber wenn Deiner den Einspruch zurückgezogen hat, halte ich den Drops für gelutscht, schon wegen der Fristen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
PuKY Geschrieben: 18. November 2012 #52 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November 2012 Der Gutachter soll also seinen Job machen indem er deine Fotos analysiert, ja ne, is klaaaa. In Deutschland ist eine der Wichtigsten Versicherungen die Rechtsschutz (mein SoWi-Lehrer lachte mich damals für das Statement aus) Wie dem auch sei. Der Zug ist abgefahren. Wenn der Anwalt keine Lust hatte, dann such ich mir wen Anders. Die RS zahlt auch so. Du musst jetzt mit der Strafsumme und den Punkten leben. Demnächst weisst du ja jetzt, wie vorzugehen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 19. November 2012 #53 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Seine RS zahlt aber nicht, Karenzzeit.Ich würde das steckenlassen, selbst wenn noch was gehen würde aufgrund der Fristen kommt da sicher nicht mehr raus als doch rechtskräftig, 90 Euro plus Zusatzkosten für Anwalt, Gutachter etc..Wär es mir nicht wert.Bedenke, daß die so ihr Erfolgserlebnis haben, anderenfalls aber sicher noch intensiver rangehen, damit irgendwas Verwertbares rauskommt.Würde ich einkalkulieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Calypsoroter320 Geschrieben: 19. November 2012 #54 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Wenn´s rechtskräftig ist, da Widerspruch zurückgezogen, kann man nichts mehr machen.Finde ich aber schade.Widerspruch einlegen kann man selber. Begründung kann man nachschieben, oder es (besser) bleiben lassen. Vorladung zu Gerichtstermin abwarten, Antrag auf Akteneinsicht stellen, Akte ggf. kopieren lassen (kostet meist 50c/ Kopie), hingehen und von Zeugen bestätigen lassen, daß die Scheibe kurz zuvor gerissen ist (den Zeugen hattest Du ja, wenn ich mich recht erinnere). Dann MUSST Du freigesprochen werden bzw. das Verfahren wird eingestellt.Schlimmstenfalls kann man auch noch bei dem Verfahren den Widerspruch zurücknehmen,kostet je nach Verhandlungsgeschick dann auch keine Verfahrenskosten, haupsache der Richter muß kein Urteil formulieren:rauchen:. Man muß natürlich einen Arsch in der Hose haben, dann kann man auf einen RA GUT verzichten! Und: Akteneinsicht MUSS Dir gewährt werden (Rechtsanspruch, Waffengleichheit u.s.w.). Also beim nächsten mal: einfach mal selbst probieren:freak:. Übrigens: Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht, ist zu empfehlen, aber wer der dt Sprache mächtig ist, kann sich auch selbst verteidigen ohne "Vormund". Aber jetzt eh zu spät. LG Torsten Zitieren Aus energiepolitischen Gründen sollten Strassen generell nur noch mit Gefälle gebaut werden.Bei den Flüssen geht es doch auch ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ICH Geschrieben: 19. November 2012 Autor #55 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Na das hätte ich mal vorher wissen sollen ... :/ Zitieren Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 19. November 2012 #56 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Gegen was hättest du wiedersprechen wollen? Das die Scheibe kaputt war ist Fakt, das dafür benanntes Bußgeld verhängt werden kann, auch. Das man das Ganze auch mit einem "sieh zu das ´ne neue Scheibe rein kommt" klären kann, liegt im Ermessen des Beamten und kann nicht eingefordert werden. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 19. November 2012 #57 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Na das hätte ich mal vorher wissen sollen ... :/ siehe deine Signatur Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
albert_10v Geschrieben: 20. November 2012 #58 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2012 Gegen was hättest du wiedersprechen wollen? Das die Scheibe kaputt war ist Fakt, das dafür benanntes Bußgeld verhängt werden kann, auch. Das man das Ganze auch mit einem "sieh zu das ´ne neue Scheibe rein kommt" klären kann, liegt im Ermessen des Beamten und kann nicht eingefordert werden.Jein. Da wär noch die Verhältnismäßigkeit. Soll ich das Auto abschleppen lassen wenn ich mir auf der Autobahn einen Steinschlag hol? Ist doch lächerlich. Anders wenn ein Ziegelstein ein Loch in die Windschutzscheibe schlägt :). Kommt halt leider darauf an an wen du gerätst, wenn du an einen Menschen gerätst wird dieser sagen "ach in diesem Fall ist keine Strafe nötig".Warum sich manche zu charakterlosen Geldeintreibemaschinen machen lassen (und dann noch nicht mal was davon abbekommen) werd ich sowiso nie verstehn, dafür ist mir mein Karma zu wertvoll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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