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mit 335i zum Tüv


Eney
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Hi,

hab mein 320i auf 335i umgebaut. Wollt jetzt die Tage zum Tüv, aber das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet. Kann ich den Wagen als 320i zulassen und dann damit zur Eintragung fahren? Sollte doch eigentlich möglich sein, die Steuern nachzuzahlen. Zur Zulassungsstelle muss ich ja sowieso wegen neuem Fahrzeugschein etc... Muss eh verschiedene Prüfstellen abklappern, da mein Tüver abgesprungen ist :-(

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Der reguläre Weg sollte denk ich mal über ne rote Nummer sein...mit roter Nummer zum TüV und dann zulassen.

Gruß Mirko

http://abload.de/img/cimg5731.1j6j7f.jpg

 

Die 3er-Reihe :sabber:

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das Problem ist ja leider, dass ich über einen Zeitraum von mehreren Tagen versch. Stellen abklappern muss... :wall:

Und an eine rote Nummer komm ich leider auch nicht immer ran...

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Ich würde auch den Weg der roten Nummer wählen.

Entweder man setzt sich mit der "eigenen" Versicherung in Verbindung oder kauft eine Nummer über Ebay. Das ist auch unkompliziert.

Alternative wäre Autoanhänger, je nachdem was einem zu Verfügung steht ist man da auch günstig dabei.

Einfach so hinfahren kann man machen - natürlich enormes Risiko bzgl. Versicherung... Wenn denn doch mal der Fall eintritt das nicht alles glatt läuft. Das man einfach so fahren darf glaube ich nicht.

 

Dagegen einfach so hin zu fahren spricht auch, dass sich zusätzliches Risiko ergibt wenn die Abnahme beim 1. Anlauf nicht klappt und man wieder die heimischen Gefilde erreichen muss.

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Hat der Wagen noch TÜV?

 

Dann würde ich auch erst Zulassen und dann zum TÜV fahren, spricht nichts dagegen.

Du solltest die Leistungssteigerung davor eh mit deiner Versicherung klären.

Ist der TÜV abgelaufen, kannst Du ihn sowieso nicht zulassen.

 

Dann solltest Du Dir ein 5-Tage Kennzeichen holen, was für Probefahrten vor dem TÜV auch die sauberste Lösung wäre.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Tüv hat der gute noch bis Feb. 2013! Und mit der Versicherung würde ich natürlich alles klären! Will das auch endlich hinter mir haben, vorallem solange das Geld dafür noch auf dem Konto ist :D

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Dann sprich mit der Versicherung und lass ihn zu.

Wäre ja auch nicht anders, wenn er nicht abgemeldet wäre.

Gruß

Oliver



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Ja hab bisher immer mit dem Gedanken gekämpft, dass die Tüver sowas nicht gerne sehen, wenn mit normalen Schildern "rumgefahren" wird (kann ja im Nachhinein niemand nachweisen, dass der Wagen dafür zugelassen wurde). Außerdem dachte ich immer es sei ein Problem, da ja der Fahrzeugbrief neu ausgestellt wird...

Aber ich glaub ich geh heute mal zur Versicherung und frag mal nach :freak:

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nochmal wegen der roten Nummer! Meint ihr damit die Zollkennzeichen?

Hab mich etwas darüber belesen... oft wird gesagt, dass das Fahrzeug ausgeführt werden MUSS!

Wenn das nicht der Fall war, kann man es auch nicht wieder in D zulassen... :eek:

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Rote Nummer gibts nicht mehr. Eine Werkstatt darf Dir das rote Kennzeichen eigentlich auch nicht mehr leihen.

 

Richtig wäre das Kurzzeitkennzeichen. Gilt 5 Tage, hat ein gelbes Feld. Verfällt eben nach 5 Tagen.

 

Ist für Überführungen, TÜV und Probefahrten. Kostet zwischen 70-100€.

 

Wie oben schon erwähnt wäre dieses die sauberste Lösung.

Gruß

Oliver



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Nein, hat nix mit Zollkennzeichen zu tun. Ist ein Kurzzeitkennzeichen!

 

Edit: Oli* war schneller

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

sigpic_04JUL2024_002.jpg

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wenn der Wagen aufgrund von vorhandenen Mängeln nicht abgenommen wird, habe ich eine 3 monatige Frist, um diese zu beheben! Wäre ja quasi eine Mängelkarte... darf das Fahrzeug dann damit bewegt werden im Straßenverkehr?

Habe nämlich keine Möglichkeit auf einen Zweitwagen...

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wenn der Wagen aufgrund von vorhandenen Mängeln nicht abgenommen wird, habe ich eine 3 monatige Frist, um diese zu beheben! Wäre ja quasi eine Mängelkarte... darf das Fahrzeug dann damit bewegt werden im Straßenverkehr?

Habe nämlich keine Möglichkeit auf einen Zweitwagen...

 

Nein, der Wagen hat ohne die Abnahme des Motors keine BE.

 

Du darfst den Wagen, sofern er nicht stillgelegt wird ;-), in die Werkstatt fahren.

Und wieder zum TÜV.

Du darfst den Wagen natürlich nicht benutzen, 3 Monate lang.

Gruß

Oliver



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Such dir doch erstmal einen Tüver der sich das überhaupt anschauen will, ohne dass er gleich von vorne rein sagt "mach ich nicht". Das kannst du auch mit einem anderen Auto machen. Wenns dann soweit ist besorgst du dir vorher ein Kurzzeitkennzeichen und fährst damit dann zum Tüv.

 

Denn mit so nem Umbau beim Tüv unter Zeitdruck anzukommen, weil die Kennzeichen ablaufen und dann sagen "da ist das Auto -> eintragen!" kommt nicht gut an.

 

Für solche Sachen ist das KZKZ da. Ausfuhrkennzeichen kannst du vergessen, da die Papiere entwertet werten, hatte mich mit dem auch schon befasst, da ich dachte, ich könnte statt dem KZKZ einfach so ein Ausfuhrkennzeichen nehmen.

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

Catholicism: Shit happens cuz you're bad

Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

Metalism: Play that shit again, but louder!

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war grad bei der Versicherung!

Eindeutige Aussage! Ist ein Ufall/Schaden auf die vorgenommenen Umbauten zurückzuführen, besteht kein Versicherungsschutz! Bei einem "schnöden" Auffahrunfall besteht selbstverständlich der Versicherungsschutz, da das Fahrzeug schließlich noch Tüv hat. Was die Rennleitung sagt, wenn ich angehalten werde, ist mir bewusst!

Hätte da eh schon jemanden für die Eintragung, wollt aber mal schauen, obs in Eigenregie nicht doch günstiger ist! Wenns nix wird, heißt es Überstunden und dann steht das Auto in 2 Wochen sowieso bei ihm auf dem Hof :freak:

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Hab mir vor ein paar Tagen so ein Kurzzeitkennzeichen geholt, kostete 10,50 Gebühren und 30 Euro für die Schilder. Vond er Versicherung brauchst du für das Fahrzeug die Versicherungsbestätigungsnummer (wird im Normalfall per Mail zugeschickt). Wenn du dann auch bei denen regulär zulässt zahlst du nur die paar Tage drauf. Dazu solltest du aber deine Versicherungsprämie (wegen de rLeistungssteigerung) vorher abgeklärt haben.

IMG-20190521-WA0013.jpg

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Zum TÜV (zwecks Zulassung) darfst Du auch ohne jede Nummer, wenn Du ihn danach gleich zulässt und ohne Umwege fährst.

 

Schwachsinn ohne Kennzeichen darfst du überhaupt kein Auto bewegen. Auch zum Zulassen muss ein Kennzeichen dran sein, das kannst du dir vorher ausstellen lassen. Aber ohne Kennzeichen zum Zulassen oder zum TÜV fahren ist verboten!

 

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers06.php

 

Brauchst auch nur mal googlen, da sind dann emfindliche Strafen zu erwarten wie die dich so erwischen...

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Falsch. Mit der eVb "in der Hand" darfst du ohne Schilder oder mit entstempelten Kennzeichen fahren. Natürlich nur zur Zulassung oder zum TÜV, um danach zuzulassen.

Die eVb gilt ab Erhalt als Deckungszusage.

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Ein Kennzeichen muß trotzdem dranne sein, nur geht dann halt auch ein entstempeltes. (vorher geholt oder beim stillegen/wiederzulassen noch das Alte)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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