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Möglichkeit zur Nacherfüllung


IS-Volker
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es geht um ein problem, was ich zur zeit mit atp-autoteile habe.

 

habe mir ein komplettset für die vorderachse von denen gekauft. wie in einem entsprechenendem thread von mir bereits beschrieben hatten die traggelenke der querlenker eine derart hohe vorspannung, dass sich die lenkung nicht mehr selbst zurückstellte. also habe ich meyle-querlenker eingebaut und bei atp reklamiert.

 

einen tag nach meiner email kam auch ein formular, zwecks schadenbeschreibung. das habe ich ausgefüllt zurückgeschickt. nach zwei wochen tat sich immer noch nichts, also nochmal nachgehakt. daraufhin reagierte atp allerdings und wollte mir am nächsten tag neue querlenker schicken.

 

und jetzt habe ich wohl einen fehler gemacht!?

 

ich schrieb:

"aufgrund des Defektes habe ich bereits andere Querlenker eingebaut. Wäre

es auch möglich, den regulären Preis der Querlenker zu erstatten?"

 

antwort:

"wir bedauern, dass Sie mit der gelieferten Ware nicht zufrieden waren.

 

Bei Auftreten eines Mangels sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns die

Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Im Falle der Selbstbeseitigung eines

Mangels erlöschen sämtliche Mängelansprüche.

 

Daher können wir Ihrem Wunsch zur Kostenerstattung und Ersatzlieferung

leider nicht mehr nachkommen."

 

heißt das, nur weil ich mir selbst geholfen habe, sind die aus ihrer pflicht "schadenersatz" zu leisten, raus???

gibts für mich keine möglichkeit an neue querlenker zu kommen, bzw. das entsprechende geld?

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genau so haben die damals bei mir und meinen domlagern argumentiert.

 

doof ist nur das wenn man denen die möglichkeit der nachbesserung gibt wieder den selben "müll" geschickt bekommt.

 

ich hatte ja domlager bekommen die sich nach 1000km in ihre einzelteile zerlegten. also hab ich mit denen kontakt aufgenommen. ich sollte nen zweiten satz domlager kaufen und dann tauschen und hinterher die defekten lager zu denen schicken. atp würde dann prüfen (ich frag mich was die prüfen wollten) ob die schuld bei ihnen läge und wenn ja würde ich dann den kaufpreis erstattet bekommen.

 

ich bin den einfacheren weg gegangen. tonne auf ---> mit schwung die lager reingeknallt ---> tonne zu --->ATP aus meinen bevorzugten verkäufern gestrichen ---> betrag als "lehrgeld" abgebucht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Das heisst nur, dass Du Ihnen die Möglichkeit geben musst Dir nochmal neue Querlenker zu schicken.

 

Wann hast Du den anderen Satz Querlenker bekommen? Wie lange gilt das Widerrufsrecht bei denen (2 oder 4 Wochen?) Weil, wenn Frist noch nicht abgelaufen, dann trittst Du vom Kauf zurück. Und schon gibbet die Kohlen wieder.

 

Ansonsten zur Schadenminimierung: Die neuen Querlenker von denen kommen lassen und inkl Rechnung von ATP weiterverticken. Von privat. Wenn die wieder kaputt sind, soll sich ATP drum kümmern ;-)

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ist es schon länger wie 1 Monat her? dann vom Widerrufsrecht gebrauch machen.

 

 

ansonsten Auszüge aus deren AGB:

§ 9. Mängelhaftung und Garantie

 

(1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an ATP über obig angeführte Kontaktdaten zu senden.

 

(2) Keine Haftung für Sachmängel besteht im Fall von Schäden, die nach Übergabe der Sache durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels, d. h. durch schuldhaftes Verhalten des Kunden oder eines Dritten entstanden sind; gleiches gilt für sog. gewollten Verschleiß.

 

(3) Die Mängelansprüche gegen ATP sind auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

 

a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ATP bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

b) Gegenüber Unternehmern leistet ATP für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

d) ATP trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nicht unverhältnismäßig sind. Sofern im Rahmen der Nacherfüllung der Austausch eines Ersatzteiles durch eine Kfz.-Fachwerkstatt erforderlich ist, erkennt ATP die marktüblichen AW-Werte (Schwacke) als verhältnismäßig an, sofern die Aufwendungen für die Nacherfüllung nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig sind.

 

e) Im Falle der Nachlieferung hat ATP gegen den Kunden einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, während dem der der Kunde die ursprünglich gelieferte Sache nutzen konnte.

 

(4) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind gem. § 9 Abs. 5 dieser AGB ausgeschlossen. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit ATP nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

 

(5) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit ATP nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

 

(6) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

 

 

Interessant dürfte folgendes für dich sein:

 

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

 

Du hast nun noch die Möglichkeit folgendermaßen zu argumentieren:

Der Mangel an der Sache besteht ja noch unabhängig davon ob du nun selber Teile gekauft hast oder nicht. Ob du nun anderweitig einen Satz Lenker gekauft hast spielt doch eigentlich keine Rolle

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Richtig. Du hast ja nicht den Mangel beseitigt, sondern nur Ersatz besorgt.

Den mangel beseitigt hättest Du, wenn Du die Querlenker von ATP repariert hättest (zum Beispiel andere Lager eingepresst).

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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danke zuschauer, ich habe noch eine mail mit dem auszug deren agb geschrieben. eigentlich ist die sache ja klar. die lenker mit den defekten traggelenken liegen ja noch hier. es wurde auch kein mangel durch nachbesserung meinerseits beseitigt.

mal sehen, was die dazu schreiben.

 

Ansonsten zur Schadenminimierung: Die neuen Querlenker von denen kommen lassen und inkl Rechnung von ATP weiterverticken. Von privat. Wenn die wieder kaputt sind, soll sich ATP drum kümmern

so hätte ich es ja auch gemacht ;)

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die haben doch einen hau!!!

 

ich:

 

Hier können sie in einem Auszug ihrer eigenen AGB nachlesen, wie sich die

Sache verhält. Paragraph 9, Absatz 3c.

 

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar

selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen

(Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

 

Ich habe die ihre kompletten Querlenker durch andere ersetzt. Ihre

Querlenker mit den defekten Tragelenken liegen noch hier. D.h. es wurde kein

Mangel durch Nachbesserung meinerseits beseitigt. Die Pflicht zur Nachbesserung

liegt nach wie vor bei ihnen!

 

atp:

 

nein, sie müssen uns vorab die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.

Da sie dies nicht getan haben, haben Sie uns von jeglicher

Leistungspflicht befreit.

 

ich:

 

sie scheinen ihre agb nicht zu verstehen. bei den von ihnen gelieferten querlenkern waren die traggelenke defekt. also habe ich die querlenker ausgebaut und gegen andere ersetzt.

IHRE querlenker liegen noch in der selben form hier, wie sie von ihnen geschickt wurden, nämlich defekt. ich habe die traggelenke nicht angerührt. sprich, ich habe NICHT "einen Mangel der Kaufsache unmittelbar

selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen

(Selbstvornahme)"

der mangel an ihrer ware besteht nach wie vor.

was in meinem auto verbaut ist, spielt doch keine rolle. sie können ihrer pflicht nachkommen, indem sie mir die defekten teile ersetzen, die ich ihnen auch gerne zuschicken kann!

bezüglich ihrer argumentaion hätte ich gern einen auszug ihrer agb/ o.a. rechtlicher grundlagen gesehen.

die grundlage meiner argumente bildet jedenfalls ihre agb.

sie sollten sich schon an ihre eigenen "versprechen" gegenüber dem kunden halten.

 

atp:

 

Nein wir verstehen Sie schon. Das spielt keine Rolle ob die Teile verbaut oder ausgebaut sind. Sind müssen uns gleich wenn Sie den Mangel feststellen vorab ein Nacherfüllungsrecht einräumen, bevor Sie selbst tätig werden und die Ware z.B ausbauen.

Dies haben Sie nicht getan. Somit sind wir nicht mehr zu einer Leistung verpflichtet.

 

 

 

mir gehts eigentlich gar nicht mehr um deren schrottteile, als vielmehr ums prinzip. der fall ist doch eindeutig zu meinen gunsten? was könnte man jetzt noch bringen?

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Na, Du willst Ihnen doch die Chance zur Nacherfüllung geben.

Was wo wie eingebaut ist spielt keine Rolle. Das sagen Sie ja selber.

 

Nacherfüllung heisst in diesem Fall: Lieferung einwandfreier Querlenker der selben Güte.

Und Zurückschicken der defekten teile, falls sie das verlangen.

 

Deren Recht auf Nacherfüllung wird ja durch Dich nicht beschnitten oder eingeschränkt. Dann frag mal, wie die normalerweise Nacherfüllen, wenn der Kunde defekte Teile nicht ausbauen darf, die dazu führen, dass der Kunde das kfz längere Zeit nicht nutzen kann.

Darfst Du Dir auf deren Kosten einen Leihwagen nehmen und die schicken einen Mechaniker zum Standort des Wagens (evtl fällige Bühnenmiete nicht vergessen, weil ja ein Rollen des Wagens nicht möglich ist), der das ganze dann repariert?

Oder ist es so, dass die einfach nur neue Ware schicken und die Alte zurückgesendet bekommen?

 

Du willst ja auch nicht das Geld für die zusätzlich ersatzweise gekauften Querlenker haben. Du willst nur die defekten Teile getauscht. Also können sie nacherfüllen.

 

Viel Erfolg.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Wenn ich das hier richtig verstanden habe, warum lässt Du Dir nicht neue Querlenker von ATP schicken, vergleichst die mit den alten, und wenn sie die selben sind dann wieder zurück mit der Anmerkung das sie nicht passen. Und das Spiel so lange fortführen bis sie Dir den Kaufpreis ersetzen?

Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim Denken.

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Wenn ich das hier richtig verstanden habe, warum lässt Du Dir nicht neue Querlenker von ATP schicken, vergleichst die mit den alten, und wenn sie die selben sind dann wieder zurück mit der Anmerkung das sie nicht passen. Und das Spiel so lange fortführen bis sie Dir den Kaufpreis ersetzen?

 

das prob ist das das atp den scheiss an den hersteller zurückschicken wird und der dann entscheidet wo der fehler liegt. liegt er an der produktion wird der hersteller atp den satz querlenker ersetzen. macht er aber nicht weil er dann behaupten wird das der defekt vom einbau kommt. atp wird das so weitergeben und am ende haste 3sätze querlenkerschrott durch die republik geschickt und hast immer noch schrott rumliegen und streitest dich ewig ums geld.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Sory - aber wenn das jeder macht lacht sich ATP ins Fäustchen und verkauft weiter Schrott.

 

Egal was es gekostet hat - die haben was vernünftiges zu liefern und auch wenn Du es nicht mehr brauchst kannst Du es doch wieder verkaufen um die Kosten für die Meyle QL zu verringern.

Ich würd so was durchfechten und zum Anwalt marschieren.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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jetzt hab ich schon zwei tage keine antwort mehr erhalten... vllt kriege ich die nächsten tage doch noch ein paket.

 

aber nochmal ausdrücklich gefragt: grundsätzlich bin ich doch im recht, oder? weil ich ja selbst nicht verstehe, was die damit meinen, dass ich denen ihr recht auf nacherfüllung genommen hätte.

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Das wird so nix !

Anwalt !

 

Allein wirst da wahrscheinlich garnichts erreichen.

 

Ich würds evtl. nochmal so probieren:

Die Dinger fotografieren, richtig aussagekräftig.

Dann schreibst nen netten Brief und schickst die Dinger im Paket samt Brief

zurück. So haben sie die Ware zurück und müssen reagieren.

Andererseits gilt aber leider auch dass man Reklamationsware, also den Ersatz dafür auch Vorkasse bezahlen muss.

Das bedeutet, wenn die frische Ware ok ist, bekommt man den Kaufpreis der defekten zurückerstattet.

Wegegelder und sonstiger Aufwand wird nicht übernommen.

In diesem Fall allerdings muss Porto dann doch erstattet werden.

 

Das mal so im Groben und wie gesagt, alles über den Anwalt laufen lassen wäre noch am erfolgreichsten.

 

Ich würde denen also im voraus kurz noch eine Info zukommen lassen dass sie

die Ware zurückbekommen und erstatten sollen.

Ich denke mal dann werden sie auch wieder reagieren.

 

Wünsch dir viel Erfolg !

 

Gruss

Buddy

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Hast du TE auch mal mit ATP telefoniert?

Evtl. liegts ja an der schriftlichen Beschreibung das die nicht verstehen was du willst.

Nicht das die meinen, sie sollten dann deine bereits verbauten, nicht bei Ihnen gekauften Querlenker und evtl. die Einbaukosten dafür erstatten.

 

Manchmal ist telefonieren einfach besser...

 

Ich kaufe da auch ab und zu was ein.

Die sind ja hier aus der Gegend.

Mir haben die auch schon mal falsche Teile zugeschickt.

Ein Anruf und am nächsten Tag war der Ersatz geliefert.

Die falschen Teile wollten die gar nicht erst zurück da der Wert unter 20 € war.

Kommentar vom ATP Mitarbeiter am Telefon: Bitte Entsorgen.

 

Also ich hab mit ATP bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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ich habe den nun wirklich eindeutigen sachverhalt mehrmals schriftlich erklärt. das sollte zu deren verständnis eigentlich genügen.

aber du hast recht, ich werde nochmal telefonieren. vllt lässt sich noch etwas mit höflichkeit erreichen, obwohl das kaum noch zu glauben ist.

 

mir wurde in einer der ersten mails ja auch gesagt, ich könnte die querlenker entsorgen, es würde ersatz geschickt.

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