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Ebay-Probs!!!


Butterkeks
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servus bräuchte mal rat:

und zwar hab ich bei ebay felgen verkauft die meine frau beim in die garage fahrn zerstört hatt

(suche mauritziusblaue stosstange)

hab dem käufer angeboten sein geld sofort zurück zuüberweisen womit er einverstanden war und mir seine kontodaten geschickt hatt!

jetzt kommt ne mail:

zitat:

 

Hallo,

habe das jetzt noch mal mit meiner Frau thematisiert. Wir denken du schickst die Felgen trotzdem, ein paar Kratzer machen uns nichts.

Den Deckel kann ich bestimmt flicken!

Wenns geht pack bitte das Gutachten bei, oder ne Kopie. Danke!

Bevor es zu Unstimmigkeiten kommt weise ich aufs BGB hin, ich glaube § 413 ff. etc.

Auch bei Beschädigung usw., unterliegst du einer Schadenersatzpflicht, sprich du musst dich darum kümmern, dass ich für gleiches Geld, gleichen Ersatz bekomme!

Habe das auch gerade heute Nachmittag mit meinem Anwalt besprochen, selbst die beschädigte Felge musst du gleichwertig ersetzen (nur im Streitfall)!

Somit erwarte ich die Warenlieferung bis zum 27.05.2008.

Ersatzansprüche gem. BGB wegen der im Nachhinein erfolgten Beschädigung (an meinem Eigentum) behalte ich mir ausdrücklich vor!!!

meine antwort:

zitat:

 

 

so einfach ist dass leider nicht,ich leiste schadenersatz in dem ich dir den kompletten betrag zurück überweise,da zu der zeit die felgen schon dir gehörten könnt ich es höchsten der versicherung melden,die wird es aber bestimmt für abgekartet halten.

die felge wirst du so nicht mehr fahren können weil sie an einer speiche nen haarriss hat,also erspar dir/mir den stress den ich deswegen auch schon mit meiner frau hab!

 

----wie schauts jetzt aus wie ist die sachlage

gruss

:smbmw: E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!!
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Was möchte der denn bitte ?

 

Man könnte dem Käufer Bilder zukommen lassen und zu einem geringeren Preis verkaufen.

Ansonsten ist die höchste Strafe, eine negative Bewertung.

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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naja, also erstmal weiss ich nicht, wie groß das schnäppchen für den verkäufer war. denn es ist ja leider so, dass viele ebayer mit solch einer ausrede kommen wenns an den handel geht...

um ihm zu zeigen dass es sich nicht um einen ausredeversuch handelt schick ihm doch erstmal detail fotos. zweite frage wär was du denn dann sonst machen möchtest. du wirst warscheinlich mit defekten felgen auch nichts anfanagen können also abstoßen und mit ihm einen rabatt aushandeln.

man muss nur mit den leuten reden.

so seh ich das.

IMG-20190521-WA0013.jpg

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hab ich ja,er war ja einverstanden dass ich ihm dass geld zurücküberweise.

jetzt hatt er eben geschrieben dass ich eben ersatz für die felge haben will in form einer neuen?

keine ahnung.

mitlerweile binn ich so stocksauer dass er weder geld noch felgen bekommt biss dass geklärt ist.

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Stimmt so einfach ist das nicht!

Erst sind es ein paar Kratzer, jetzt ist es ein Haarriss, morgen sind die Räder geklaut. Was fällt dir noch so ein.???

Also mein RA sagt du schickst die Felgen! Fertig!

Ist eine defekt, musst du die ersetzen! Ganz einfach, oder`?

Du willst mich doch verarschen. Fotos hast du auch nicht geschickt, somit glaube ich dir die Sache eh nicht (da kommt wahrscheinlich, ich habe keine Kamera, blabla).

Also ich wiederhole mich ungern, setze dir aber eine angemessene Lieferfrist bis zum 27.05.2008. Danach gebe ich es meinen Rechtsanwalt, fertig.

Ich will die 4 Räder, falls du eines davon beschädigt hast, wirst du dieses eine ersetzen müssen. So ist unsere Rechtsprechung nun mal, da kann nicht jeder machen was er will.

Können das auch telefonisch regeln, dann erklär ich dir die ganze Sache. Anscheinend scheinst du es ja nicht zu verstehen.

:smbmw: E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!!
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Schick ihm Fotos und wenn er die Felgen dann noch will, auch die Felgen ? fertig.

 

Aber Ersetzen tust Du nichts.

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Bastelbert

 

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Hallo,

 

wenn er ursprünglich damit einverstanden war (hast Du das schriftlich?), den Vertrag rückabzuwickeln hat er damit eine Willenserklärung abgegeben und ist auf Dein Angebot zur Auflösung des Vertrages eingegangen. Er kann es sich dann unter Privatleuten nicht noch mal "anders überlegen". Schicke ihm einfach das Geld zurück und bewahre den

Schriftwechsel auf.

 

Gruß

Horst

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wie siehts denn mit dem rücktrittsrecht bei ebay aus?

schließlich kann ein käufer nach dem kauf zurücktreten, auch bei privatverkäufen. weiß einer wie lang die frist ist? kann auch der verkäufer zurücktreten?

 

du hast doch sicher per email gefragt, ob er das geld zurückhaben will? eine email ist ja schon seit einiger zeit als rechtsgültiges schriftstück anerkannt. somit hast du schwarz auf weiß, dass er damit einverstanden ist.

 

nur weil ein kumpel ihn darauf hingewiesen hat, dass es diesen paragrafen gibt, musst du ihm dann nicht die felge ersetzen, die er so gern so billig in neu hätte.

der typ wird schon in der zweiten email unverschämt, was nicht gerade dafür spricht, dass er sonderlich gebildet und seriös ist. da isses nicht verwunderlich, dass er so ne masche ausprobiert.

du wirst wohl um die schlechte bewertung nicht herumkommen bei so nem typ. aber ich glaub kaum, dass der dir ne vorladung zukommen lässt...

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Sende ihm sein Geld zurück, Emailkontakt (wie schon erwähnt) speichern und die dunklen Wolken vorbei ziehen lassen.

Zu mehr wird es nicht kommen, ausser!:

 

du wirst wohl um die schlechte bewertung nicht herumkommen bei so nem typ.

 

Genau! die bekommst du von ihm so oder so ;-)

 

Also such dir denn entspannteren Weg aus :D

 

:-UU

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Moin.

Dann druck dir den Schriftverkehr aus und geh zu deinem Anwalt wenn er gleich mit nem Anwalt kommt. Ich hätte dem sein Geld zurück überwiesen und dann hätt er mir den Buckel runter rutschen können und wie die anderen sagen Negativ wird er dich jetzt eh bewerten (gibt immer solche Pe....)

Schade das bei ebay zuviele Idioten rumrennen und nun noch mehr Schutz bekommen (siehe Verkäufer darf nicht mehr Negativ bewerten)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Frage mich zunächst, wieso der Typ da so ein Zirkus macht und gleich mit der Holzhammermethode auf Dich losgeht 8-/ Ich schätze mal, er will ein Geschäft machen mit der Sache...

 

Aus rechtlicher Sicht würd ich mal folgendes sagen:

 

bei den Felgen handelt es sich zunächst um eine sog. "Gattungssache", d. h. es ist ein Standardprodukt in Art, Menge und Qualität. Im Gegensatz zur "Speziessache", welches ein individuelles Produkt beinhaltet.

 

Nun ist nach Abschluss Eures Vertrages nachträglich eine sog. "Unmöglichkeit" eingetreten, d. h., eine Felge dieser Gattungssache kann nicht mehr geliefert werden. Sie ist kaputt und somit wertlos geworden. In dem Fall liegt eine von Dir als Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit hinsichtlich dieser einen Felge vor. Ich denke, man kann hier im Gegensatz zu einer schuldhaft herbeigeführten Unmöglichkeit von einer zufälligen sprechen, da Deine Frau sicher nicht absichtlich die Felge geschrottet hat.

 

In diesem Fall gilt grundsätzlich:

 

Leistungspflicht und Gegenleistungspflicht werden dadurch aufgehoben.

 

Der Schuldner (Verkäufer)trägt die Preisgefahr: Er trägt das wirtschaftliche Risiko des zufälligen Untergangs seiner Leistung, weil er auch den Anspruch auf Gegenleistung verliert.

 

Der Gläubiger (Käufer) trägt die Leistungsgefahr: Er kann die Leistung nicht mehr fordern, weil die Sache zufällig untergegangen ist.

 

Für Gattungssachen bedeutet dies konkret:

 

Leistungsgefahr auf Seiten des Schuldners (genus non perit)

 

--> er muß leisten, obwohl die von ihm für die Erfüllung in Aussicht genommene Sache durch



Zufall untergegangen sind.

 

--> bekommt dann allerdings auch den Preis, d.h. die Frage nach der Preisgefahr stellt sich gar nicht.

 

Faktisch kann der Käufer in der Tat von Dir verlangen, dass Du eine intakte Felge statt der beschädigten lieferst (--> Nachlieferungsanspruch bei Gattungskauf). Er könnte von Gesetzes wegen her auch Minderung oder die Wandlung des Vertrages fordern.

 

Es ist also in der Tat nicht ganz einfach - ich würd daher schauen, mit ihm eine Minderung des Kaufpreises oder eine Wandlung des ganzen Vertrages herbeizuführen. Dir bringt es nix, Dich noch länger rumzustreiten und kannst nicht den ganzen Felgensatz liefern, was wiederum dem Käufer nix bringt. Vor Gericht zu gehen wegen sowas, macht keinen Sinn und birgt für jeden von Euch beiden ein Prozessrisiko.

 

Mit hoffentlich hilfreichem Gruß

 

KAI

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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ey kai, darf ich dich als rechtsanwalt anheuern, wenn ich mal probleme hab? ;)

hast gut beschrieben.

 

@butterkeks: berichte mal, wie die sache ausgeht. sowas ist wohl für fast jeden hier interessant, da es jedem so passieren könnte (entweder als ver- oder käufer)

Gruß Wolfgang

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Leider ist es bei Ebay ja oft genug so, dass die Sache entweder während der Auktion kaputtgeht (guter Sofortkaufpreis neben Ebay) oder danach (Erlös zu gering)

Dumm dass bei Dir wirklich ein Schaden entstanden ist.

 

Grundsätzlich hast Du einen Vertrag abgeschlossen der BGB konform ist.

Du hättest die Felgen halt prinzipiell nach einstellen bei Ebay nicht mehr fahren dürfen damit nix passiert.

 

Wier Kai schon geschrieben hat: Faktisch hast Du einen Vertrag abgeschlossen und mußt die Ware liefern.

Wenn nach Vertragabschluß eine kaputt geht mußt Du für den Ersatz sorgen.

 

Es ist schon klar, dass der jetzt wittert, dass er ein Geschäft machen kann, aber rechtlich gesehen ist er IMHO etwas im Vorteil.

 

Wenns auf beiden Seiten über nen Anwalt geht kostet das nur Zeit, Geld und bringt letztendlich einen Vergleich.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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danke erst mal für die rege anteilnahme.

hab mich jetzt auch mal schlau gemacht.

felge ersetzen muss ich nicht da es sich um stückgut(privat)handelt,käufer würde hinterher besser gestellt sein wie zuvor.

dass einzig mögliche ist eine minderung meinerseits oder eben den betrag zurücküberweisen,wass ich ja schon gemacht habe und er damit einverstanden war!!

ausserdem gib es noch die 48 stunden klausel

telefoniert hab ich auch schon mit ihm wass leider zu nix geführt hatt ausser dass ich mich beschimpfen lassen durfte ausserdem teilte er mir mit dass er --dass geld und die zeit hat mich fertig zumachen und mich lieber nicht mit ihm anlegen soll.

er hatt mir jetzt eine frist gesetzt,die ich aber nicht einhalten werde,mitlerweile ist mir wirklich scheis egal werd einfach mal abwarten,schriftverkehr ist gesichert .8-)

heirate am montag und die tochter wird auch bald 1 und ich will mich nicht mit so kinderkacke beschäftigen.

gruss

um alles richtig zu machen,nicht dass es hier auch noch ärger gibt:

dass von mir geschriebene ist frei erfunden,und es handelt sich nur um eine diskusion über dass deutsche rechtssystem also ein "wass wäre wenn fall"

:gitarre:

:smbmw: E30----Man gönnt sich ja sonst nichts !!!
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joa, würde ich genauso handhaben wie du. soll er doch kommen.

 

 

Edit: Was noch interessant wär, wenn dein obriger Text lauten würde :"ICH habe einen Satz Felgen ersteigert, nun behaubtet der Verkäufer eine ist kaputt gegangen. Was soll ich machen?"

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Edit: Was noch interessant wär, wenn dein obriger Text lauten würde :"ICH habe einen Satz Felgen ersteigert, nun behaubtet der Verkäufer eine ist kaputt gegangen. Was soll ich machen?"

 

Ist doch eine legitime Frage, nur eine "Rechtsberatung" darf nicht statt finden.

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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Ein Anwalt darf nicht so einfach öffnetlich rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.

Daher kriegst Du selbst wenn einer hier Anwalt wäre nur allgemeingültige Hinweise.

 

Georg

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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felge ersetzen muss ich nicht......,käufer würde hinterher besser gestellt sein wie zuvor.

 

 

 

Würde er? Er hat doch eine intakte Felge gekauft und bezahlt, würde also genau nur das bekommen was er gekauft hat.

 

 

...abgesehen davon das ich das Verhalten des Käufers unmöglich finde aber sowas kommt halt raus wenn nicht der "gesunde Menschenverstand" sondern Rechtsschutzversicherungen das sagen haben.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Jain ich sehe das so der hat zwar eine intakte Felge gekauft, die ist allerdings gebraucht, wenn wir jetzt davon ausgehen das der Verkäufer eine neue kauft, ist der Käufer freilich besser dran denn er hat ja statt einer gebrauchten ein neue für´s gleiche Geld, wiederum wenn der Verkäufer eine gebrauchte findet die schlechter im Zustand ist wie seine ursprünglich gebotene ist der Käufer dann schlechter dran!

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genau so wars gemeint!!

mittlerweile schreib er .

wenns drauf ankommt behauptet er die kontodaten hat er nur mitgeschickt weil ich ihm angeblich noch 15 euro überweisen muss,wovon nie die rede war,würde er hier ums eck wohnen würd ich echt mal vorbei schaun und ihm die felgen sonst wo hin stecken !!!!

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Ich sag abwarten, ich mein OK dumm gelaufen ich nehm jetzt auch mal an das deine Geschichte stimmt, aber ich versteh den Käufer net sind deine die einzigen existierenden Felgen dieser Art oder hatt er die so billig bekommen das es mit Streit übern Anwald immer noch ein Schnäppchen ist...

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der hat ne rechtsschutz und ist einfach darauf aus so viel wie möglich für sich selber dabei rauszuholen.

da er ja aber schon schriftlich zugestimmt hat, den kauf rückgängig zu machen, weiß ich nichtmal, WAS der seinem alwalt für ne geschichte auftischen möchte...

 

lass also mal die kirche im dorf und lass dich nicht von dem stressen. der wird irgendwann mal noch zur einsicht kommen, das seine eigene dummheit keine entschuldigung für alles ist.

Gruß Wolfgang

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seh ich auch so,hatt er schon öfter gemacht anhand seiner vielen schlechten bewertungen,

ich hätt auch nen 10 mehr überwiesen für die unannehmlichkeiten.

aber wenn ers so haben will.

für solche leute wünsch ich mir immer dass sie eines tages an den falschen geraten!!!!

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