Jules228 Geschrieben: 17. November #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. November Hallo, ich bin im Begriff, ein 5x120 Umbau an meinem Cabrio anzugehen. Da ich kein Bremsenupgrade benötige, überlege ich, ob ich den Umbau mit Specialparts Radnaben zu machen. Vorteile, die ich für mich ausgearbeitet habe: - Keine Verbreiterung der Spur (sowohl vorne als auch hinten) - Keine Bremssatteladapter (besser für den Tüv) Nachteile: - Bremsscheiben relativ teuer und Abhängigkeit der Bremsscheiben von Specialparts Jetzt die Frage: Wie kann ich mir eine Eintragung einer solchen Nabe vorstellen? Bereitgestellt wird ja nur das Materialgutachten. Hat das jemand schon eingetragen und könnte mir da was zukommen lassen? Dann würde ich das mal mit meinem Tüvmenschen durchsprechen. Ich rede von diesem Produkt: https://www.autopartner24.de/de/i30707/bremsen-umbausatz-va-ha-bmw-e30-5-x-120-260-258-mm-bremsscheiben-radlager/111-047-001sp Zitieren Fahrfreude ist die schönste Freude! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grimmjar Geschrieben: 17. November #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. November (bearbeitet) Du hast das Papier für die vordere Naben und du hast einen Herkunftsnachweis für die hintere Nabe. Dazu kommen ja noch Felgen mit irgend einem Nachweis. Nun brauchst du nur noch einen Prüfer, der das prüft und einträgt. Der trägt dir dann die Teilenummer(n) der Nabe(n) ein und die Felgen mit Teilenummer oder nur Hersteller, Typ und/oder Größe. Bearbeitet: 17. November von Grimmjar Link erst hinterher geklickt... Zitieren zähle bis zwölf...http://www.sysprofile.de/id176365 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 17. November #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. November am vor 24 Minuten schrieb Jules228: Dann würde ich das mal mit meinem Tüvmenschen durchsprechen. Zitat Die Nutzung dieses Bremsen-Umbausatzes im öffentlichen Straßenverkehr setzt im Regelfall eine Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen voraus. Für die Einzelabnahme stellen wir daher das benötigte Materialzertifikat im Lieferumfang sowie hier unter dem Reiter "Dokumente" zur Verfügung steht doch in der beschreibung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jules228 Geschrieben: 17. November Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. November am vor 2 Minuten schrieb Nr7Stürzt: steht doch in der beschreibung Ja das habe ich schon gesichtet. Mir geht es darum, dass im Materialgutachten Aussagen getätigt werden, welches Material, Herstellungsverfahren etc. verwendet wurden. Dort ist jedoch nicht angegeben, wie das ganze eingetragen wird. Sprich wie im Wortlaut das ganze im Fahrzeugschein steht etc. Da wäre interessant, ob das schon jemand hinter sich hat. Zitieren Fahrfreude ist die schönste Freude! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 18. November #5 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November am vor 20 Stunden schrieb Jules228: Sprich wie im Wortlaut das ganze im Fahrzeugschein steht etc. ich glaube das formuliert jeder prüfer anders Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 18. November #6 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November Imho: Vor dem Kauf der Naben das Papier ausdrucken und damit bei der Prüforganisation vorstellig werden. Dann kaufen, nach Anleitung verbauen. Falls notwendig einstellen lassen. Zur Organisation fahren, anschauen lassen Papiere ändern fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 18. November #7 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November das Problem (in Deutschland) ist, dass man nachweisen muss, dass 5 Radschrauben die mindestens gleiche Dauerfestigkeit ergeben wie 4 Radschrauben und nein (in Deutschland) kann man das nicht einfach hochrechnen und sagen wir haben 125% gegenüber 4-Loch und das hält dann mehr NEIN ! das muss (in Deutschland) erstmal GEPRÜFT werden und jemand muss seine Unterschrift drunter setzen, dass 125% mehr als als 100% Scheisse wa ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Höbber Geschrieben: 18. November #8 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November am vor 46 Minuten schrieb vokuhila: das Problem (in Deutschland) ist, dass man nachweisen muss, dass 5 Radschrauben die mindestens gleiche Dauerfestigkeit ergeben wie 4 Radschrauben Du hast aber vergessen, dass der Lochkreisdurchmesser auch noch 20% grösser ist. -> Das muss man unbedingt prüfen, ob das jetzt mehr als 100% sind... Zitieren Verkaufe Repro-Bremsscheiben ø296x25 passend für den Alpina B6, VergleichsNr. 3411130. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 18. November #9 Meldung Teilen Geschrieben: 18. November am vor 2 Stunden schrieb Höbber: Du hast aber vergessen, dass der Lochkreisdurchmesser auch noch 20% grösser ist. -> Das muss man unbedingt prüfen, ob das jetzt mehr als 100% sind... jetzt hab ich es bei 4x100 sind es 25 pro Radschraube, bei 5x120 sind es nur 24 pro Radschraube, also weniger koinäää Eintroogung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jules228 Geschrieben: 19. November Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November Vielen Dank schonmal für den Input. Mein anderer Wagen hat 3 Seiten Eintragungen, die allgemeine Vorgehensweise einer solchen Eintragung ist mir bewusst. Meine Frage bezog sich auf Erfahrungswerte, bzw. schon getätigte Eintragungen, welche mir in der Absprache mit dem Tüv weiterhelfen. Dass ein solcher Lochkreisumbau keine Raketenwissenschaft ist, ist mir klar, jedoch habe ich das Gefühl, dass gerade in meiner Region die Eintragerei immer mehr zu einem Eiertanz wird. Daher wollte ich mit so viel Input wie möglich bei meinem Tüvmenschen aufkreuzen. Zitieren Fahrfreude ist die schönste Freude! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pat4 Geschrieben: 19. November #11 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November Tatsächlich stehe ich gerade vor genau dem Problem, das oben schon beschrieben wurde: Der Prüfer sagt, schön und gut das Zertifikat beschreibt wie die Radnaben hergestellt werden und das wird wahrscheinlich auch halten, aber es ist für Ihn kein Gutachten, das bestätigt das es für das Fahrzeug ab mit Traglast xy etc geprüft wurde. Eigentlich ein sehr wohlwollender Prüfer, der mir auch schon Motorumbau, Eigenbau Sitzschienen etc eingetragen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Banditmerlin Geschrieben: 19. November #12 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November Ich würde einfach mal beim Hersteller/Händler nachfragen, bei dem ich die Teile bezogen habe. Die haben häufig Tipps, wo Prüfer anzutreffen sind, die eine Eintragung machen, kenn ich zumindest bei Felgen so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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