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TÜV deutlich überzogen, Anhörungsbogen


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Können die bei einer Kennzeichenabfrage heutzutage nicht auch gleich den Stand der HU mit abfragen ?

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

Rust never sleeps ! (Neil Young, 1979)             Benzinverbrauch: BMW - 3er - 318i touring E30 - Spritmonitor.de

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Wenn dem so sein sollte, dann hätte ich aktuell 5 solcher Fahrzeuge. Zugelassen und HU länger (immer über 6 Monate) überzogen. Bei einem Fahrzeug sogar 15 Jahre (!!) - wobei das Fahrzeug mit HU 2010 nicht auf meinen Namen zugelassen ist, sondern immer noch auf den Vorbesitzer, weil er den Brief nicht finden kann. Schein habe ich, könnte also abmelden, dann wäre aber das DIN Kennzeichen futsch. Und kostenmäßig scheint es ihn nicht zu interessieren, stehen immer mal in Kontakt und er sagt immer, ich bräuchte nicht abmelden. Also steht die Kiste halt in einer Ecke... 

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Wird ja auch (noch) nicht standardmäßig oder automatisiert abgefragt, sondern nur bei einer Kontrolle (evtl. reicht da schon dieser "Begegnungsverkehr"), wenn die Polizei das halt genauer wissen will. Und wenn sie dann, so wie bei mir schon mal, einen Buchstaben falsch an-/eingeben . . . schon hast den Salat . . . Mein Kennzeichen wird mit einem falschen Buchstaben (O anstatt Q) dann auch immer als "zur Fahndung ausgeschrieben" zurückgemeldet ;-) 

Da hätten sie dann aber "im Begegnungsverkehr" gewendet und wären mir hinterher . . . aber war ja nur 1x bei Verkehrskontrolle und 1x auf Zulassungsstelle, da war das leicht aufzuklären.

 

TÜV auf den Anhänger könntest aber machen, wenn du den Schein hast, dann könntest den unbesorgt nutzen. Denn ü 8 = 9 Mon. (oder mehr) drüber kostet schon 1 Punkt und früher 80 €, glaub mittlerweile schon das Doppelte.


Bearbeitet: von OO--II--OO

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

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Ich würde da überhaupt gar nichts zurück schicken. Hört sich aktuell so an als ob die nur eine Aussage aber keinen Beweis hätten, dass die HU wirklich abgelaufen ist. Ich müsste mich hier irren, aber die HU steht ja nur auf dem Zettel von TÜV/DEKRA/etc, deinem Kennzeichen und deinem Schein. Sprich wenn die erneuert wird, wird das an keine Behörde weiter geleitet und daher kann die das auch nicht wissen. Deshalb auch erst ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid und deshalb sind hier auch Leute unterwegs wo der Wagen angemeldet aber die HU schon lange abgelaufen ist. Ich würde das einfach konsequent weg ignorieren und im Zweifel einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten. Falls du Angst hast dass das Auto jemand von der Straße sieht, einfach Kennzeichen abmontieren oder n Stück Papier drüber kleben.

 

Immer dran denken Kinders: wenn ein Brief nicht per Einschreiben kommt, dann gibts keinen Nachweis dass du den auch erhalten hast und dann können die immer verloren gegangen sein. Auch wenns 30 Briefe in Folge sind. War die Post halt unzuverlässig. Ist ja nicht dein Problem, du bist ja nicht die Post.

 

 

edit: Gabs nicht mal ne Wette bei WettenDass? dass ein Teilnehmer die HU an einem vorbeifahrenden Auto mit Geschwindigkeit X erkennen kann? Ich kann mich dunkel daran erinnern.


Bearbeitet: von Black Hurricane

 

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am vor 8 Stunden schrieb Black Hurricane:

Ich würde da überhaupt gar nichts zurück schicken. Hört sich aktuell so an als ob die nur eine Aussage aber keinen Beweis hätten, dass die HU wirklich abgelaufen ist. Ich müsste mich hier irren, aber die HU steht ja nur auf dem Zettel von TÜV/DEKRA/etc, deinem Kennzeichen und deinem Schein. Sprich wenn die erneuert wird, wird das an keine Behörde weiter geleitet und daher kann die das auch nicht wissen. Deshalb auch erst ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid und deshalb sind hier auch Leute unterwegs wo der Wagen angemeldet aber die HU schon lange abgelaufen ist. Ich würde das einfach konsequent weg ignorieren und im Zweifel einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten. Falls du Angst hast dass das Auto jemand von der Straße sieht, einfach Kennzeichen abmontieren oder n Stück Papier drüber kleben.

 

Immer dran denken Kinders: wenn ein Brief nicht per Einschreiben kommt, dann gibts keinen Nachweis dass du den auch erhalten hast und dann können die immer verloren gegangen sein. Auch wenns 30 Briefe in Folge sind. War die Post halt unzuverlässig. Ist ja nicht dein Problem, du bist ja nicht die Post.

 

 

edit: Gabs nicht mal ne Wette bei WettenDass? dass ein Teilnehmer die HU an einem vorbeifahrenden Auto mit Geschwindigkeit X erkennen kann? Ich kann mich dunkel daran erinnern.

Der Anhörungsbogen dient wie der Name schon sagt dazu das man sich zum Vorwurf äußern kann und zur Kontrolle ob die Anschrift/Persönlichen Daten korrekt sind. Und wie schon geschrieben, solang die Daten korrekt sind und man keinen Widerspruch gegen den Vorwurf einlegen will, braucht man auf den auch nicht zu reagieren.

 

Man braucht da auch nichts mehr mit der Polizei klären, der Verstoß wurde schon begangen, also bringt es auch nichts das Fahrzeug jetzt abzumelden. Und "einige hundert Euro" kostet sowas definitiv nicht, das Maximum sind 80€+ Gebühren, egal wie lang überzogen wurde. Einzige Ausnahme davon dürfte sein wenn man trotzdem weiterhin mit der abgelaufenen HU unterwegs ist denn dann wird es schwierig zu argumentieren das man es nicht bewusst macht. Der Bußgeldkatalog ist ja immer darauf ausgelegt das man fahrlässig/unbewusst gehandelt hat, bei mutwilligem/bewusstem Verstoß wird in der Regel die doppelte Strafe fällig, währen aber immernoch unter 200€ mit Gebühren.

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am vor 21 Stunden schrieb touringDani:

Google mal Zugangsfiktion bei Verwaltungsakten...

HU abrufbar für die Behörde?
Selbstverständlich:



Screenshot_20250519_210403_Chrome.jpg

Ich zitiere aus dem ersten Ergebnis: "Wichtig: Der Betroffene hat die Möglichkeit, die Vermutung der Bekanntgabe zu widerlegen. Wenn er beweisen kann, dass der Verwaltungsakt ihn tatsächlich nicht erreicht hat, kann die Fiktion widerlegt werden. In solchen Fällen können Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt noch eingelegt werden, auch wenn die regulären Fristen abgelaufen sind."

 

Geht ja recht easy zu beweisen, ich schick einfach ein Foto meines leeren Essenstisch, da ich den Brief ja nicht erhalten hab. Erinnert mich gerade ein bisschen an Amazon als die semiautomatische Kundenbetreuung ein Bild meines nicht erhaltenen Artikels haben will.

Davon abgesehen gehts dabei ja um den Verwaltungsakt. Ich kann ja/will ja den Verwaltungsakt nicht stoppen. Ich hab nur den Brief nicht bekommen. Eröffnet mir zwei Möglichkeiten. Zum einen kann ich so schauen ob das ganze nicht doch im Sande verläuft, widersprechen kann ich aber später aber immer noch, da ich ja den Brief nicht bekommen hab.

 

Ok, interessant. Die HU Info wird also vom KBA gespeichert. Heißt aber deswegen noch nicht, dass das die Behörde grundlos abrufen kann bzw automatisiert abruft. Sonst hätte ich auch schon lange einen Brief bekommen. Macht aber vermutlich jede Behörde anders, da es ja auch Unterschiede von Behörde zu Behörde gibt ob man ein Auto online abmelden kann oder nicht.

 

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"Davon abgesehen gehts dabei ja um den Verwaltungsakt. Ich kann ja/will ja den Verwaltungsakt nicht stoppen. Ich hab nur den Brief nicht bekommen. Eröffnet mir zwei Möglichkeiten. Zum einen kann ich so schauen ob das ganze nicht doch im Sande verläuft, widersprechen kann ich aber später aber immer noch, da ich ja den Brief nicht bekommen hab."

Merkste selber, oder?

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Ich kann zu dem Thema abgelaufene HU nur sagen, hier kommt nix bei raus, es gibt nur 2 Varianten, entweder TÜV machen oder Abmelden. Alles andere interessiert nicht.

 

Ich habe sowas schon mehrfach erlebt, mit Autos oder auch Hängern.

 

Beispiel 1: Auto stand mit abgelaufenen TÜV (noch nicht mal 3 Monate) auf einem privaten Stellplatz vor dem Haus. Eine Streife hat das wohl gesehen, ich bekam einen Schrieb, das ich innerhalb 4 Wochen den TÜV zu machen habe, oder das Auto abzumelden.

 

Beispiel 2:

Auto steht mit abgelaufenen TÜV (1 Jahr) mit Motorschaden bei mir auf meinem Grundstück in der Garage. (Ist auch von außen nicht einzusehen, man muss auf das Grundstück und um die Ecke und vor die Garage laufen um das zu sehen.)

 

Was man in dem Zuge wissen muss, ich bin umgezogen und das Auto war noch auf die alte Adresse gemeldet, das war auch der Haken und nicht die Sicht- oder Unsichtbarkeit des Autos in der Garage

 

Ich wurde mit meinem Alltags Auto geblitzt (welches auch noch auf die alte Adresse gemeldet war.) Ich bin ein halbes Jahr vorher umgezogen und hatte die Autos noch nicht umgemeldet.

 

Der Blitzer Bescheid lief also erst mal auf die alte Adresse und war nicht zustellbar. Also hat das Amt geforscht und meine richtige Adresse rausgefunden. Der Blitzerbescheid wurde zugestellt und auch noch ein Schreiben, dass ich dieses Auto und auch das „kaputte Auto“ in der Garage gefälligst umzumelden habe.

 

Ich solle dazu die Fahrzeugescheine ans Amt schicken oder bringen und sie stellen mir neue Aus. Gesagt, Getan, beim Alltagsauto kein Problem, beim „kaputten in der Garage schon“

 

Hier müsse ich erst TÜV machen und dann bekomme ich neue Papiere, oder abmelden. Die Aussage, dass das Ding mit ausgebautem Motor auf meinem Grundstück steht und sowieso nicht fährt und das dass auch gerne jemand anschauen kann, hat niemanden interessiert. Die Karre ist zugelassen und hat keinen gültigen TÜV das ist der Dreh und Angelpunkt und alles andere, wie, warum, wieso egal. Abmelden oder TÜV machen ganz einfach.  Ich hab die Kiste dann also abgemeldet, repariert und ein Jahr später mit neuem TÜV wieder zugelassen.

 

Wenn es keiner weiss ist es egal, es stehen genügend Autos/Hänger mit abgelaufenen TÜV auf Grundstücken, in Garagen oder Tiefgaragen rum. Da passiert auch nichts. Weiss das Amt aber davon, keine Chance...

 

Mit meinem Anhänger hatte ich das Problem auch schon.

 

 

Mich würde hier sehr wundern, wenn das das oder die Ämter hier anders entscheiden…

 

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am Am 13.5.2025 um 12:20 schrieb Georg:

Dann scheint genau dieser "Zeuge" das gesehen zu haben. Offene Tür o.ä.

Möglicherweise ist das der KOB für diese Gegend Klick

Die laufen gerne mal durch die Gegend sind Ansprechpartner für Kleinigkeiten etc.

 

Früher hieß der Typ "ABV"... :-D

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