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14 Tage Rückgaberecht von Produkten oder nicht?


750erSchrauber
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Wer etwas dazu sagen kann, ich bin sehr neugierig.

Wer nichts dazu sagen kann, könnte sich vornehm zurückhalten, aber wir sind ein freies Forum.

Bitte keine Beleidigungen.

 

Ich habe mir im Einzelhandel ein Produkt gekauft im Werte von 50 Euro.

Ausdrücklich kein Produkt was immer vom Umtausch jeder Art ausgeschlossen ist. Genau genommen habe ich mir Werkzeug gekauft.

 

Ich habe die Kassiererin gefragt was mit der dreijährigen Garantie ist, und wie es mit dem 14 - tägigen Umtauschrecht aussieht.

Antwort: Für die Garantie müsse ich mich an den Hersteller wenden, aber bei nicht gefallen bekomme ich mit Vorlage des Kassenbons innerhalb von 14 Tagen mein Geld zurück.

Pustekuchen, das Werkzeug war unbenutzt und hat mir dann doch nicht so gefallen wie ich mir das vorgestellt habe, so das ich gestern in dem Laden war und den

Artikel zurück geben wollte, da sagt die junge Dame an der Info: Ich bekomme NUR einen Warengutschein, und es gibt von Ihrer Seite aus keine Möglichkeiten.

 

Da ich das Werkzeug nicht so bebrauchen konnte, hab ich natürlich den Warengutschein akzeptiert.

Heute mit der Bereichsleiterin Schleswig - Holstein telefoniert, mit der Bitte das ich mein Geld zurück bekomme, mit einem Warengutschein kann ich nichts anfangen, und außerdem wurde ich falsch informiert.

 

Aber es gibt von Ihrer Seite aus keine Möglichkeiten. Es handelt sich um eine direkte Anweisung vom Inhaber, der Mann betreibt mehrere Läden in Schleswig - Holstein.

 

Weiß Jemand über die tatsächliche Rechtslage bescheid. Gruß Ralph, aus Fehlern lernen. Ich bin dabei.

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"Du schaffst das Butch"

 

we are soldiers of love

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Ist ganz einfach. 

 

14 Tägiges Umtauschrecht oder 14 Tägiges Rückgaberecht ( sind 2 Verschieden paar Schuhe ) ist im Einzelhandel immer auf Kulanz 

Nur im Online Handel gilt das Umtausch oder Rückgaberecht.

 

Kurz gesagt, es war schon Kulant das die dir ein Warengutschein gegeben haben, das hätten sie auch sein lassen können.

 

Und noch so nebenbei 

14 Tägiges Umtauschrecht bedeutet, das du entweder ein Gleichwertiges Produkt oder ein Warengutschein bekommst aber niemals Bargeld. 

14 Tägiges Rückgaberecht bedeutet wiederum das du dein Bargeld wieder bekommst. 

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am vor 53 Minuten schrieb 750erSchrauber:

Da ich das Werkzeug nicht so bebrauchen konnte, hab ich natürlich den Warengutschein akzeptiert.

Heute mit der Bereichsleiterin Schleswig - Holstein telefoniert, mit der Bitte das ich mein Geld zurück bekomme, mit einem Warengutschein kann ich nichts anfangen, und außerdem wurde ich falsch informiert.

Weshalb akzeptierst Du erst den Warengutschein "natürlich", reklamierst dann aber doch wieder?? Unabhängig vom ganzen anderen Sachverhalt (der hier nicht diskutiert werden sollte, weil Rechtsberatung ist generell einem anderen Personenkreis vorbehalten!) sehe ich das so, Du hast den Gutschein akzeptiert und dieses Angebot angenommen. Ende Gelände. Wegen der € 50,-- dann doch wieder ein riesen Fass auszumachen, halte ich für völlig unsinnig...

 

:meinung: 

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Nasja "Fass aufmachen" ist auch was anderes...

 

D-FFENCE hat es ja auch schon beantwortet.

 

Die Rückgabe im Onlinehandle ist übrigens das Fernabsatzgesetz. Da muss man auch ein wenig aufpassen, auch da gelten die 14 Tage Rückgabe nicht immer: Personalisierte und maßgefertigte Waren werden meist nicht zurückgenommen. Auch bei digitalen Inhalten, Lizenzen etc. ist das meist ausgeschlosssen.

 

Die direkten Rücksendekosten bei einem gültigen Widerruf trägt man oft selbst. Überlegt man es sich, bevor die Ware zugestellt wird, kann man noch die Annahme verweigern, dann geht es meist kostenfrei zurück. Der Widerruf muss aber dennoch separat erfolgen.

 

Teilweise scheint das auch bei Eintritts- oder Konzertkarten nicht Immer zu 100% kostenfrei möglich zu sein, da war es mir aber zu blöd mich näher damit zu beschäftigen.

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Die 14 Tage Umtauschrecht hat man eigentlich den Verbrauchern beim sog. Haustürgeschäft eingeräumt. Das heißt Vertreter ist Profi und vorbereitet und verkauft Oma Erna einen Staubsauger für 1500€, den sie gar nicht braucht. (Das bemerkt sie dann auch als der nette junge Mann weg ist…)

 

Das ganze hat man auf den Online Handel übertragen. Da auch hier Verbraucher durch Bilder, geschickte Formulierungen usw. benachteiligt sein könnten.

 

Geht man in den Laden und kauft etwas gibt es keinerlei Rückgaberecht in dem Sinne der Beispiele oben. Selbst bei Defekten nicht, hier hat der Händler das Recht (nicht die Möglichkeit) nachzubessern. Weder Gutschein oder gar Geld zurück sind rechtlich vorgesehen. 
Gutschein bieten viele an, aus Nettigkeit. 

 

 

Da viele nur noch online kaufen oder vielleicht auch sonst nicht die schnellsten beim Denken sind bekommt man es immer wieder mit, dass jemand im Laden etwas zurück geben möchte. 

 

Jemand der ein Ladenlokal betreibt mit Miete Heizung Einrichtung Beschäftigen… hat es sowieso schon schwer genug. Wenn da jetzt noch alle paar Tage Leute Ware in geöffneten Kartons zurück bringen weil das bei Amazon auch geht, kann man ja nur noch pleite gehen. Wer will jetzt das ausgepackte Werkzeug zum gleichen Preis kaufen… 


 

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Hier kamen mittlerweile mehrere völlig richtige Antworten.

 

Fakt ist: Die 14 Tage gelten im Online- und sog. Haustürgeschäft.

Alles andere ist Kulanz.

Dass die Kassiererin Dich wissentlich oder unwissentlich falsch informiert hat ist eine andere Sache. Da Du das aber nicht schriftlich hast bringt es Dir nicht viel, zumal die in dem Laden sicher keine Weisungsbefugnis hat.

 

Ob man wegen der Falschaussage gegen die Kassiererin klagen könnte - da bin ich überfragt - aber das hätte eh nur zum Ergebnis dass es eine Kraft weniger in dem Laden gibt wenn der Chef so klare Kante in Sachen Umtausch fährt.

 

Ergänzend muss ich sagen:

Da es sich hier um Werkzeug handelt verstehe ich ihn sogar. Es gibt genug Werkzeuge die ich (unsichtbar) überlasten kann und sie dann gereinigt zurückbringe - z.B. Drehmo bewusst mit Gewalt was angezogen obwohl er schon lange ausgelöst hat oder nen Schlüssel der nach Benutzung minimal aufgebogen ist. Wie soll das ne Kassenkraft feststellen? Und der Chef steht dann mit defekter Ware da oder verkauft sie noch mal und kriegt dann mit diesem Kunden Probleme.

 

 

 

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am Am 22.3.2023 um 08:16 schrieb Georg:

Hier kamen mittlerweile mehrere völlig richtige Antworten.

 

Fakt ist: Die 14 Tage gelten im Online- und sog. Haustürgeschäft.

Alles andere ist Kulanz.

Dass die Kassiererin Dich wissentlich oder unwissentlich falsch informiert hat ist eine andere Sache. Da Du das aber nicht schriftlich hast bringt es Dir nicht viel, zumal die in dem Laden sicher keine Weisungsbefugnis hat.

 

Ob man wegen der Falschaussage gegen die Kassiererin klagen könnte - da bin ich überfragt - aber das hätte eh nur zum Ergebnis dass es eine Kraft weniger in dem Laden gibt wenn der Chef so klare Kante in Sachen Umtausch fährt.

 

Ergänzend muss ich sagen:

Da es sich hier um Werkzeug handelt verstehe ich ihn sogar. Es gibt genug Werkzeuge die ich (unsichtbar) überlasten kann und sie dann gereinigt zurückbringe - z.B. Drehmo bewusst mit Gewalt was angezogen obwohl er schon lange ausgelöst hat oder nen Schlüssel der nach Benutzung minimal aufgebogen ist. Wie soll das ne Kassenkraft feststellen? Und der Chef steht dann mit defekter Ware da oder verkauft sie noch mal und kriegt dann mit diesem Kunden Probleme.

 

 

 

Moin Georg, in dem Punkt Werkzeug gebe ich Dir recht, fragwürdige Sache, kann der Händler nicht nochmal verkaufen, geht einfach nicht.

Ente gut alles gut. Ich hab den 50 Euro Gutschein ans schwarze Brett bei Famila Bad Bramstedt angepinnt, für 40 Euro, jemand ruft an, gestern bei Famila getroffen, und er hat mir den Gutschein für 40

abgekauft. Alles OK. Wie gesagt, vielen Dank für die Beteiligung, sehr lehrreich, Ralph

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"Du schaffst das Butch"

 

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