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V8 Eintragung (M60B40)


Bastor
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Ich komme "relativ" gefrustet von den TÜV Stationen im Umkreis.

 

Die ansäßigen aaS haben kein Interesse gezeigt einen solchen Umbau einzutragen.

 

Gibt es in NRW noch TÜV Stationen (oder jetzt auch Dekra, gtü, küs etc.) die eine §21 durchführen für einen V8 Umbau?

Wenn nein, wo sonst ?

 

Die Argumentationen liefen überall ähnlichen ab:

- Es wurde gefragt, was umgebaut wird ... -> 4 Liter V8 aus E34 in E30 ... hier war bei 2 Prüfern schon Schicht im Schacht. 

-> War der Motor im E30 einmal Serie eingebaut ?

-> Gibt es von BMW ein Festigkeits- bzw. Steifigkeitsgutachten .... von einem musste ich mir anhören, ob ich einen Panzer bauen möchte, um sowas haltbar zu kriegen an der Karosse .... 

 

-> Abgasgutachten etc. nötig ..

 

Am Ende werden immer Summen in den Raum geworfen...ich müsste mit Kosten von rund 6.-7.000€ rechnen und dann wäre nichtmal klar, ob es klappt.

 

 

Ich habe mich daran orientiert, dass Serienmodelle oder Tuner bestimmte Umbauten realisiert haben, mit gleicher oder ähnlicher Leistung:

M3 .. sondermodell .. wäre sicher was anderes an der Karosserie

Hartge H35-24 ... anderer Motor ... Hartge als Hersteller

Alpina ebenfalls der B6 3,5L hat weniger Leistung

 

Da sind wir nichtmal angekommen was mit der Bremse wäre etc.

 

Irgendwann habe ich ihn nur entnervt gefragt, ob er nicht eintragen wolle, dann könnte man das abkürzen. 15-20 Minuten Diskussion schlauchen. 

 

 

Es gibt ja dieses vdTÜV Merkblatt 751 bzgl. Anforderungen an Leistungssteigerungen:

 

 

IV.4.1 Anforderungen bei Leistungssteigerungen bis 20 %

 

4.1.1 Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment (Abschnitt IV.5.1) -> Leistungsermittlung (Prüfstand)
4.1.2 Prüfung des Emissionsverhaltens (Abschnitt IV.5.2) -> Abgasgutachten (oder reicht hier die AU?)
und des Kraftstoffverbrauches (Abschnitt IV.5.3)
4.1.3 Prüfung der Geräuschentwicklung (Abschnitt IV.5.4) -> Geräuschmessung 
4.1.4 Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (Abschnitt IV.5.5) -> Probefahrt
4.1.5 Bremsverhalten (Abschnitt IV.5.6) -> Probefahrt
4.1.6 Elektromagnetische Verträglichkeit (Abschnitt IV.5.7) -> Was ist das für ne Messung ?!
4.1.7 Eignung der Reifen (Abschnitt IV.5.8) -> Reifen Datenblatt Tragfähigkeitsindex/VMAX
4.1.8 Fahrerprobung über angemessene Strecke (Abschnitt IV.5.9) -> Probefahrt
4.1.9 Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Abschnitt IV.5.10) -> Tacho prüfen
4.1.10 Prüfung der zulässigen Anhängelast (Abschnitt IV.5.11) 
4.1.11 Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften (Abschnitt IV.5.12)

 

 

 

Tja ... nur welches Fahrzeug nimmt der Prüfer dann als Grundlagenfahrzeug für solch eine Eintragung ?

Wie kann man Argumentieren ?

 

 

Hat jemand Anlaufstellen für solch eine Eintragung ?  

-> Schaper Automotive ... ja ... jemand erfahrungen mit denen ? 1.200€ kostet die Eintragung dort, wegen des Gutachten. Reichlich happig.

 

 

Ich hab nur noch eine TÜV Station die ich anfahren kann hier, ohne jetzt größere Wege zu fahren (also ist jetzt relativ), bei denen hab ich damals mal umgebaute Fahrzeuge vorgestellt (Opel Corsa auf 2liter ..).... 

 

 

 

-> Es geht hier um eine Klärung der Eintragung im Vorfeld. Wenn ich zu bestimmten Teilen greife die hinterher der Herr Ing. nicht einträgt, aber den Rest, bringt mir der Scheiss nichts. 

 

 

Umbau M60B40 mit 5Gang aus M60B30

E36 328 Kardan

Bremse mit Adaptern von Tino auf 315mm VA / 294 HA 5 Loch 

Abgasanlage mit E39 Krümmern und 540i Kats .. endschalldämpfer offen ..

Fahrwerk H&R Mono - ggf. getauscht gegen KW V1 -> hier andere Federn Vorne nötig?

 

Fahrzeugscheine die ich habe mit Eintragung bringen hier ja grad nichts ... und dem Prüfer auch nichts. 

 

 

Bräuchte mal nen heißen Tipp.

 

vdTÜV Merkblatt 751.docx

AMS8-1986BMWHartgeH35-24.pdf

HartgeH35.pdf

01.jpg

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.......Hat jemand Anlaufstellen für solch eine Eintragung ?  

-> Schaper Automotive ... ja ... jemand erfahrungen mit denen ? 1.200€ kostet die Eintragung dort, wegen des Gutachten. Reichlich happig.

.......

 

 

ich sehe da jetzt kein Problem, für die fixe Idee mit dem V8, den Bremsen, den Felgen und Co. war auch Geld da.

​Wenn man bei einem solchen Projekt diese Kosten nicht mit einrechnet und für i.O. befindet, ist es eben zu kurz gesprungen.

 

​Die Eintragung von meinem Mercedes Kompressormotor war auch nicht auf dem Armenweg erledigt.

 

Jedoch besteht natürlich die Möglichkeit, sofern die Eintragung die notwendigen Anforderungen erfüllt, und die TÜV Kollegen nicht wollen, warum auch immer, hier Klage einzureichen.

​Denn die müssen ihre Arbeit machen, auch wenn sie oft keinen Bock haben, verweigern aus haltlosen Gründen ist nicht zulässig.

Gruss Christian

Gesendet von meinem 486DX2-50 mit 4MB Ram und 210MB Festplatte gekauft bei Escom für 2800.- Mark

 

Ich frage mich wirklich, wie es dazu kommt, dass westliche Länder planwirtschaftliche Mechanismen bei der Ausrichtung künftiger Mobilität (in diesem Falle e-Mobilität) für sinnvoller erachten, als ein marktwirtschaftlich und ökologisch gesamtheitliches Konzept.

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Hi, du musst das Merkblatt für über 20% nehmen. 170 PS + 20% sind 204. Andere Modelle wie der 333i oder Hartge/Alpina, etc. zählen nicht. Der M60B40 hat ja 286 PS. Ich kenne zwar viele die umgebaut haben aber keinen einzigen mit einer legalen Eintragung. Ich weiß ja nicht wie das in NRW ist aber bei uns in Hessen scheitert es schon bei einer M50B25 Eintragung. V8 ist überhaupt nicht möglich. Und was irgendwelche Tuner versprechen, na ja davon halte ich nichts. Alles heiße Luft. Versuch mal mit so einem von einem "Tuner" eingetragenen Motor durch Frankfurt oder noch schlimmer Offenbach zu fahren. Da wird stillgelegt und Du darfst die Kosten tragen, weil es offiziell gar nicht mehr geht, egal wer was sagt. Das Problem ist, dass es ein Baureihenfremder Motor ist. Einen M20B25, aufgebohrt und mit Turbo kriegt man eher zugelassen als einen anderen Motor.

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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ich sehe da jetzt kein Problem, für die fixe Idee mit dem V8, den Bremsen, den Felgen und Co. war auch Geld da.

​Wenn man bei einem solchen Projekt diese Kosten nicht mit einrechnet und für i.O. befindet, ist es eben zu kurz gesprungen.

 

Geht mir hier nicht darum, dass ich 1.200€ für ne Eintragung nicht zahlen würde oder werde. Darf man wohl noch trotzdem kundtun, dass 1.200€ für Papierkram viel Geld ist, oder muss ich deswegen in Jubelschreie ausbrechen.... egal wie "fix" oder nicht fix die Idee des Umbaus kam.  Wir sind uns aber wohl einig, dass Kosten von 3-6.000€ nichts mit "Amenweg" zutun hat, sondern mit Kundenschreck oder sonstwas.

 

Kann natürlich sein, dass etwas "gutgläubig" zu den TÜV Jungs bin... die letzten eintragungen sind gut 10 Jahre her auf 2 Liter Turbo 16V ... damals war es jedenfalls einfacher und günstiger. Mehr habe ich nicht ausdrücken wollen.

 

Wo sitzt der Schaper eigtl. - Impressum gibt Auslandssitz an und sonst nur Werkstattpartner.

 

----

 

Ich weiss, dass in Hessen durch die Zentrale Überwachungskomission solche Umbauten quasi nicht mehr eingetragen werden. 

Wo es nicht geht ist einfach .... anlaufstellen für ein "das geht" sind gefragt. ;-)

 

Mich würde halt auch mal die Argumentationskette von denen Interessieren, die NICHT zu Schaper oder co sind und es über eine TÜV Station haben abnehmen lassen. 


Bearbeitet: von Bastor
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Geht mir hier nicht darum, dass ich 1.200€ für ne Eintragung nicht zahlen würde oder werde. Darf man wohl noch trotzdem kundtun, dass 1.200€ für Papierkram viel Geld ist,

 

Meinste das Gutachten gab es für lau an der Pommesbude!? :klatsch:

Das was du für eine wasserdichte Eintragung hinlegen würdest hat der derjenige der das Gutachten beauftragt hat wohl mindestens auch hingelegt. Wohl eher noch mehr da es für alle Karosserievarianten des E30 gilt.

 

Ich persönlich tüte auch keine Adressen von fähigen und gewillten Prüfern mehr aus.

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Schreib ich in einer fremden Sprache?

Wer schreibt was von Gratis Eintragungen? Wo sag ich das Gutachten kostenlos wären?

Kommt mal runter.

 

Was werd ich hier dumm angemacht weil ich sage das 1200€ einfach Geld ist. EGAL ob ich das bezahle oder nicht - Erfahrungen sind ja auch nirgends was es dann gekostet hat. Immer diese Geheimniskrämerei. So kann man halt nicht planen - wenn hier einer ist der mault, dann soll er die Kohle halt raustun als wenn es nichts wäre. Aber in jedem Fahrzeug-Thread wird rumgefeilscht an den Inseraten bis Ultimo! Mich hier aber dumm anfahren, weil ich mich erkundigen möchte wie es aussieht?! Verstehe ich nicht. (und das vom Schaper ist ja jetzt erstmal so ne Summe die im Raum steht - da kann ja durchaus was drauf kommen... oder oder) Vllt gibt es auch Alternativen?!

 

Der Schaper hat nur E-Mail Kontakt angegeben und keine Nummer. Im Impressum ist nen Auslandssitz und auf Mail gab es keine Antwort. Hat jemand den Kontakt dorthin?

 

Alle reden hier von vernünftigen Eintragungen. Wenn der Prüfer der es abgenommen hat ruhigen Gewissens seinen Stempel gesetzt hat, weil er es Verantworten kann und will, nicht aus Gefälligkeit , dann ist das seine Sache. Wenn der Umbau vernünftig gemacht wurde und den Auflagen des Prüfers entspricht, sehe ich das Problem nicht. Er kann ja genauso dankend ablehnen oder Nachbesserung verlangen. Es muss doch ohnehin im Vorfeld abgeklärt werden, wie es gewünscht ist, welche Dokumentation etc. Fährt doch kein Mensch auf gut Glück mit nem Umbau irgendwohin.. Kontakt auch gerne per PN.

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Sag mal - ich hab Gefühl das das Thema total in den falschen Hals geht.

 

Es geht nicht um die 1200 vom Schaper ... wenn das alles ist. Dann super. Aber gibt keine Erfahrungen dazu irgendwo und wenn da noch 2k drauf kommen dann sieht das schon insgesamt anders aus.

Hab bisher halt keine Antwort per Mail bekommen und aus der Homepage ist der Firmensitz nicht ersichtlich - weshalb ich nicht weiß, wo man hinfahren muss Streckentechnisch, oder man das ganze bei den Partnerwerkstätten machen könnte. Macht halt schon noch was aus, ob ich ne 700km Tour planen müsste, wo vllt am Ende doch irgendwo Hand angelegt werden muss noch - man weiß ja nie.

 

Vielleicht hat ja aber auch jemand Alternative Anlaufpunkte.

Mir geht es da nicht um Gefallen, oder Tuschelprüfer... und wenn das dort dann Summe X kostet.

 

Anlaufstellen und passende Argumentationskette.

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Hi, du musst das Merkblatt für über 20% nehmen. 170 PS + 20% sind 204. Andere Modelle wie der 333i oder Hartge/Alpina, etc. zählen nicht. Der M60B40 hat ja 286 PS. Ich kenne zwar viele die umgebaut haben aber keinen einzigen mit einer legalen Eintragung. Ich weiß ja nicht wie das in NRW ist aber bei uns in Hessen scheitert es schon bei einer M50B25 Eintragung. V8 ist überhaupt nicht möglich. Und was irgendwelche Tuner versprechen, na ja davon halte ich nichts. Alles heiße Luft. Versuch mal mit so einem von einem "Tuner" eingetragenen Motor durch Frankfurt oder noch schlimmer Offenbach zu fahren. Da wird stillgelegt und Du darfst die Kosten tragen, weil es offiziell gar nicht mehr geht, egal wer was sagt. Das Problem ist, dass es ein Baureihenfremder Motor ist. Einen M20B25, aufgebohrt und mit Turbo kriegt man eher zugelassen als einen anderen Motor.

 

So zu 100% richtig ist das aber nicht was du da sagst. Das geht sehr wohl!

Um Marburg-Biedenkopf  ("Zentrale Überwachungskomission") machen alle immer ein riesen Geschiss und ich hab meine Unterlagen hingeschickt, 2 Tage später Post und zugelassen...Thema durch, gar kein Problem (M50).

Mittlerweile haben wir einen Touring im Bekanntenkreis mit M52...ebenfalls in Hessen abgenommen worden.

Und zum Thema Polizei, ich war in 2 Kontrollen (FFM und Darmstadt) und außer "schönes Auto" und "sauberer Umbau" kam da nie was.

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"und aus der Homepage ist der Firmensitz nicht ersichtlich - weshalb ich nicht weiß, wo man hinfahren muss Streckentechnisch"

 

Eugen Schaper

über dem Gerichte 56

37603 Holzminden

 

0173-3786600

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Gibt es hier irgend jemand der einen M60 Umbau fährt?   Nein?   Was solls denn.

 

Wende Dich doch einfach an Tino. Dort haben sich ja die meisten "Umbauer" mit Bremsen eingedeckt.

 

Und es wird ja wohl möglich sein einen Kontakt herzustellen zu jemandem der das ganze hinter sich hat.

 

Dort gibts dann auch präzise Antworten zu : Wo , Wie , Wann und Wieviel !

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Also hier in Bayern kein Stress und in BaWü gehts auch. Keine Ahnung, was die "Nordlichter" sich wieder anstellen. Und was heißt hier keine legale Eintragung. Wenn es den Hartge mit 286PS gab, war das also auch illegal  :watch: Sehr interessant wie hier wieder gemutmaßt wird. 

Baureihenfremd ist kein Problem. Herstellerfremd (2JZ und Konsorten im E30) ist dafür ein Riesenproblem. Abgasgutachten etc sind billige Ausreden von Prüfern weil sie keine Eier haben um dir direkt zu sagen, dass Sie nicht fähig genug sind und lieber Plaketten kleben. Und Polizei mal vorne weg. Mit so einer Eintragung lass ich mich nicht zur Dekra schleppen im Falle einer Nachprüfung. Warum? Weil die keine Paragraph 19.2 machen dürfen. Also muss das Fahrzeug im Falle der Nachuntersuchung auch zum TÜV.

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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Du meinst vermutlich §21 und da hat sich gesetzmäßig was geändert. Das dürfen nun alle Prüfstationen durchführen - theoretisch.

 

Ob das was mit dem Norden / Süden oder Westen / Osten zutun hat, weiß ich nicht. Es ist jedenfalls nicht ganz so einfach mit der Eintragung. ;-)

Gibt aber ein paar Anlaufstellen. Bin auch fündig geworden und abgesprochen....


Bearbeitet: von Bastor
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Nachdem es hier um eine Einzelabnahme geht, meine ich Paragraph 19.2, so wie ich es geschrieben habe. Und dort hat der TÜV das Monopol. Was auch gut so ist, wenn ich mir GTÜ, KÜS und KOnsorten so anschaue.

Zitat von www.tuev-sued.de zum Paragraph 21:

 

 

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden

Bringt dir also bei der V8 Neu-Eintragung nichts. Das ist nur für Serienfahrzeuge bzw Fahrzeuge mit vorhandenen Eintragungen, die aber 7 Jahre außer Betrieb waren. 


Bearbeitet: von GearX

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

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Nachdem es hier um eine Einzelabnahme geht, meine ich Paragraph 19.2, so wie ich es geschrieben habe. Und dort hat der TÜV das Monopol. Was auch gut so ist, wenn ich mir GTÜ, KÜS und KOnsorten so anschaue. Zitat von www.tuev-sued.de zum Paragraph 21:

 

 

lesen bildet ---> https://e30-talk.com/topic/203633-%C3%A4nderung-%C2%A721-stvzo/

 

bei aller Bescheidenheit aber am meisten bildet dort mein posting (26) auf Seite 2...

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Paragraph 19 Absatz 2 regelt nur wann die Betriebserlaubnis erlischt, die Abnahme zum Wiederherstellen ist nach Paragraph 21, siehe Paragraph 21 Absatz 1a

 

"Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist."

 

Gesendet von meinem ONE A2003 mit Tapatalk


Bearbeitet: von Sebastian_H
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lesen bildet ---> https://e30-talk.com/topic/203633-%C3%A4nderung-%C2%A721-stvzo/

 

bei aller Bescheidenheit aber am meisten bildet dort mein posting (26) auf Seite 2...

Danke. Ich dachte das bezieht sich rein auf den 21er. Aber ist interessant zu lesen!

 

 

Paragraph 19 Absatz 2 regelt nur wann die Betriebserlaubnis erlischt, die Abnahme zum Wiederherstellen ist nach Paragraph 21, siehe Paragraph 21 Absatz 1a

 

"Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist."

 

Gesendet von meinem ONE A2003 mit Tapatalk

Auch danke für deinen Beitrag Sebastian. Wenn dem so Wäre, dann heißt das, dass meine Abnahme letztes Jahr im April nicht rechtens war. Das war die Eintragung vom M62, Fahrwerk, Felgen, Bremse, AGA, so im Groben. Das heißt, nach 19.2 ist meine Betriebserlaubnis erloschen und es wurde eine Abnahme nach 19.2 gemacht, obwohl eigentlich eine Abnahme nach Paragraph 21 erfolgen hätte müssen? Kann mir kaum vorstellen, dass mein Prüfer da so nen Bock geschossen hat.

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

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  • 3 Wochen später...

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