smracer Geschrieben: 12. August 2018 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2018 (bearbeitet) Weiß zwar nicht ob dies hier im Allgemeines richtig ist,aber habe folgendes Problem:Mein Vermieter hat mir die Garage mit einem Aufzugskrahn verstellt,nun kommme ich nicht mehr raus und kann mein318 IS nicht mehr nutzen.laut Anwalt steht mir ein Nutzungsausfall zu.Kann mir jemand sagen wie hoch der wäre ? Bearbeitet: 12. August 2018 von smracer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ripeete Geschrieben: 12. August 2018 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2018 Warum nennt der Anwalt nicht Betrag auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 12. August 2018 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2018 Weil nicht jeder Anwalt die teuren Nutzungsausfall-Tabellen von Schwacke & Co im Abbo hat … Zudem ist es kein einfaches Nachblättern mehr, wenn es um einen Klassiker und um Liebhaberfahrzeuge geht ---- hier wäre ich zudem auch mehr als vorsichtig, Tagessätze zum Nutzungsausfall einfach mal so pauschal anzugeben, bzw. überhaupt pauschal zu sagen, es gäbe Nutzungsausfall http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtimerrecht/854-nutzungsausfall-auch-bei-oldtimern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Old-Speedy Geschrieben: 12. August 2018 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2018 Mit der Zustellung der Garage ist der vertragsgemäße Gebrauch nicht möglich.Deshalb: Hast du den Vermieter ( schriftlich ) aufgefordert dir den Zugang zu ermöglichen?Mit Fristsetzung und Hinweis auf Konsequenzen? Z. B. Taxi, evtl ÖPNVAn einklagbaren Ersatz für Nutzungsausfall glaube ich nicht.Bin kein Jurist, aberder Anwalt sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen, wenn er sowas nicht weiß.Lass mal hören wie's weitergeht. GrüßeHermann Zitieren GrußHermann Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler - Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 12. August 2018 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 12. August 2018 Von welchem Zeitraum reden wir hier? Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Biff Geschrieben: 13. August 2018 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2018 Hallo, haste mal mit Deinem Vermieter geredet warum Er sowas macht?? Hilft oft weiter..... Zitieren Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beliebter Beitrag Georg Geschrieben: 13. August 2018 Beliebter Beitrag #7 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2018 Ich finde die Frage etwas sonderbar. Wenn der Vermieter das gemacht hat ohne es anzukündigen dürfte im Mietverhältnis noch ganz anderes im argen sein und ansonsten - von wie lange reden wir hier?Bei ner Woche oder zwei hilft reden am meisten und falls die Firma das gemacht hat ohne den Vermieter zu informieren fällt der evtl. selbst aus allen Wolken. Gleich mit dem Anwalt drohen oder "Nutzungsausfall" einfordern is gut und schön, aber wenn das mein Mieter machen würde, wüsste ich auch wen die nächste Mieterhöhun in Maximalform treffen würde. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 13. August 2018 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2018 Hallo, ich hatte einen Totalschaden mit dem E21 in 2012. Der Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungszeit war irgendwo zw. 35 und 50 Euro/Tag wenn ich mich recht erinnere.Der Anwalt verdient immer, aber es ist trotzdem eine Sauerei vom Vermieter. Ich würde erst ihn kontaktieren, und zwar selbst direkt und nicht mit dem Anwalt.Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Simon_77 Geschrieben: 14. August 2018 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 14. August 2018 (bearbeitet) Also ich bin teilweise mit solchen Thematiken beruflich befasst - aber eben aus Österreich. Generell gebe ich meinen Vorrednern recht - Reden ist immer das Beste und vor allem das Günstigste. Man will ja miteinander auskommen und nicht aneinander hochgehen. Prozedere: Zuerst reden - dann schriftlich aufmerksam machen mit Bilder - und wenn das garnichts bringt eventuell mit Anwalt drohen. Klar muss sein, daß dann das Verhältnis sicher zerrüttet ist. Der Anwalt wird immer streiten wollen.. der bekommt immer sein Geld.. von Dir.. vom Gegner.. von der Versicherung.. Logo, daß der immer will Bearbeitet: 14. August 2018 von Simon_77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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