Zum Inhalt springen

Nutzungsausfall


smracer
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Weiß zwar nicht ob dies hier im Allgemeines richtig ist,aber habe folgendes Problem:

Mein Vermieter hat mir die Garage mit einem Aufzugskrahn verstellt,nun kommme ich nicht mehr raus und kann mein

318 IS nicht mehr nutzen.laut Anwalt steht mir ein Nutzungsausfall zu.

Kann mir jemand sagen wie hoch der wäre ?


Bearbeitet: von smracer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Weil nicht jeder Anwalt die teuren Nutzungsausfall-Tabellen von Schwacke & Co im Abbo hat … ;-)

 

Zudem ist es kein einfaches Nachblättern mehr, wenn es um einen Klassiker und um Liebhaberfahrzeuge geht ---- hier wäre ich zudem auch mehr als vorsichtig, Tagessätze zum Nutzungsausfall einfach mal so pauschal anzugeben, bzw. überhaupt pauschal zu sagen, es gäbe Nutzungsausfall

 

http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtimerrecht/854-nutzungsausfall-auch-bei-oldtimern

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der Zustellung der Garage ist der vertragsgemäße Gebrauch nicht möglich.

Deshalb: Hast du den Vermieter ( schriftlich ) aufgefordert dir den Zugang zu ermöglichen?

Mit Fristsetzung und Hinweis auf Konsequenzen? Z. B. Taxi, evtl ÖPNV

An einklagbaren Ersatz für Nutzungsausfall glaube ich nicht.

Bin kein Jurist, aber

der Anwalt sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen, wenn er sowas nicht weiß.

Lass mal hören wie's weitergeht.

 

Grüße

Hermann

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich hatte einen Totalschaden mit dem E21 in 2012. Der Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungszeit war irgendwo zw. 35 und 50 Euro/Tag wenn ich mich recht erinnere.

Der Anwalt verdient immer, aber es ist trotzdem eine Sauerei vom Vermieter. Ich würde erst ihn kontaktieren, und zwar selbst direkt und nicht mit dem Anwalt.

Tschüß,

 

Bernd

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich bin teilweise mit solchen Thematiken beruflich befasst - aber eben aus Österreich. 

 

Generell gebe ich meinen Vorrednern recht - Reden ist immer das Beste und vor allem das Günstigste. Man will ja miteinander auskommen und nicht aneinander hochgehen. 

 

Prozedere: Zuerst reden - dann schriftlich aufmerksam machen mit Bilder - und wenn das garnichts bringt eventuell mit Anwalt drohen. Klar muss sein, daß dann das Verhältnis sicher zerrüttet ist. 

 

Der Anwalt wird immer streiten wollen.. der bekommt immer sein Geld.. von Dir.. vom Gegner.. von der Versicherung.. Logo, daß der immer will  ;-)


Bearbeitet: von Simon_77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...