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H-Kennzeichen ja/nein?


Julia F
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Kann mir jemand sagen (Erfahrung)

1. inwieweit bei einem unverschuldeten Unfall ein Wertgutachten zur Schadensberechnung  zugrunde gelegt und bezahlt wurde?

2. Was macht die eigene Versicherung bei einem Kaskoschaden?

3. Wie alt darf dafür ein Wertgutachten sein.

4. Muss es ein Wertgutachten oder reicht auch ein Bewertungsbericht? ( Definition Dekra)

   Die Preisunterschiede scheinen nicht unerheblich zu sein

 

Ciao

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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In meinem Fall macht es schon Sinn. Für den ETA gibt's kein KLR.

 

 

 

Das halte ich für ein Gerücht! Mein eta hat seit 2006 einen kaltlaufregler und Euro-Norm 2. Macht euch doch nicht mit dem hysterischen Kennzeichen kirre. Dat lohnt sich nicht!!! Deshalb habe ich aus Protest kein hysterisches Kennzeichen - ich verzichte doch nicht auf mein altes DIN-Kennzeichen.


Bearbeitet: von el-utz

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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...und ich nicht auf meine beim waschen eingelaufenen Bleche :freak:  :angeber: 

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Macht euch doch nicht mit dem hysterischen Kennzeichen kirre. Dat lohnt sich nicht!!

 

Kommt auf den Einzelfall an - hab selbst meinen Eur 2 e32 jetzt auf H mit Saison und auch das spart noch Steuern - Saison habe ich ja sowieso bei dem Auto gehabt. Meine jetzt wieder katlosen 325i fahren ohne Kat besser als vorher und sind in der Steuer im Vergleich zu zuvor Eur 1 gesunken.

 

Wenn ich ein Auto mit DIN Kennzeichen hätte, würde ich das aber auch nicht ohne ernste Not ändern. Hatte ich aber nicht.

 

Und wenn mir einer einen meiner Hobel mal abkaufen will, weiß er evtl. die H-Abnahme zu schätzen.

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Kommt auf den Einzelfall an - hab selbst meinen Eur 2 e32 jetzt auf H mit Saison und auch das spart noch Steuern - Saison habe ich ja sowieso bei dem Auto gehabt. Meine jetzt wieder katlosen 325i fahren ohne Kat besser als vorher und sind in der Steuer im Vergleich zu zuvor Eur 1 gesunken.

 

Wenn ich ein Auto mit DIN Kennzeichen hätte, würde ich das aber auch nicht ohne ernste Not ändern. Hatte ich aber nicht.

 

Und wenn mir einer einen meiner Hobel mal abkaufen will, weiß er evtl. die H-Abnahme zu schätzen.

 

Es lohnt sich definitiv NUR ein Fahrzeug mitohne Kat für ein H-Kennzeichen. Alles andere ist bei Euro-Norm 2 tynnif.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Alles andere ist bei Euro-Norm 2 tynnif.

 

Kommt auf den Hubraum an, bei meinem m30 b30 sind es bei Saison 04-10 immerhin 12 Eur weniger als mit Euro 2. Wenn man einen 3,5er Umbau hat, spart man nochmal ein paar Kröten mehr und unsere Freunde des gediegenen amerikanischen v8 Motorbaus freuen sich noch viel mehr.

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Das halte ich für ein Gerücht! Mein eta hat seit 2006 einen kaltlaufregler und Euro-Norm 2.

Zeig mir einen der sowas noch verkauft/anbietet.

Vllt hat es sowas vor 10 Jahren gegeben.

Ich hab lang genug gesucht und nichts gefunden.


Bearbeitet: von Johnny10bx
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Zeig mir einen der sowas noch verkauft/anbietet.

Vllt hat es sowas vor 10 Jahren gegeben.

Ich hab lang genug gesucht und nichts gefunden.

 

G A T - okay, die ist auch schon insolvent.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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das kannst du halten wie ein Dachdecker,, Fakt ist mit H ist ein e 30 325i ohne Kat. immer günstige als ohne H in Kfz. -Steuern und wie bei mir inkl. Saision  und Vers. letztes ist nicht vom H abhängig :D

 

Und bei gewissen Umweltzonen ist bei Dir ohne H Schluss, mit H Kennzeichen gibt es keine Umweltzonen mehr :-UU

 

Grüne Plakette vorn (nicht hinten !!!) ist grüne Plakette vorn. Eine bessere Plakette gibt es nicht! Ich beziehe das auf meinen eta.

Die Einen kennen mich

 

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Kann mir jemand sagen (Erfahrung)

1. inwieweit bei einem unverschuldeten Unfall ein Wertgutachten zur Schadensberechnung  zugrunde gelegt und bezahlt wurde?

2. Was macht die eigene Versicherung bei einem Kaskoschaden?

3. Wie alt darf dafür ein Wertgutachten sein.

4. Muss es ein Wertgutachten oder reicht auch ein Bewertungsbericht? ( Definition Dekra)

   Die Preisunterschiede scheinen nicht unerheblich zu sein

 

Ciao

Bei Punkt 1: Du gehst zu deinem eigenen Gutachter, der ggf. sogar das Wertgutachten erstellt hat. Dieser wird natürlich mit den vorliegenden Unterlagen arbeiten und das ganze im Idealfall direkt an deinen Rechtsbeistand weiterreichen, dieser setzt dann deine berechtigten Forderungen durch- ohne das du selbst damit Stress oder Kosten hast.

Punkt 2/3: Denke man wird auch das Wertgutachten zur Berechnung nutzen. Bei mir steht noch die Klausel "Die Versicherungssumme erhöht sich um 20% wenn das Wertgutachten nicht älter als 2 Jahre ist". Nebenbei sollte ein recht aktuelles Gutachten auch in eigenem Interesse sein, weil die Preise ja steigend sind.

4. Meine Versicherung wollte ein Gutachten, aber das kann dir die für dich interessante Versicherung am besten selber sagen ;)

Grüße Fabian

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 dieser setzt dann deine berechtigten Forderungen durch- ohne das du selbst damit Stress oder Kosten hast.

Soweit alles klar. Die Frage bleibt und kann wahrscheinlich nur im Ernstfall gerichtlich geklärt werden was  berechtigt ist.

Daher die Frage : Wertgutachten (teuer) oder Bewertungsbericht (preiswert). Preise dafür hab ich nicht, aber vllt jemand anders?

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Je nach Aufwand kostet das Classic- Data Kurzgutachten zwischen 150 und 250€. Wenn du das dann aktualisieren musst kostet es nur noch einen Bruchteil.
ich persönlich hab knapp 220€ bezahlt, da war aber auch ein ganzer Hefter mit Rechnungen etc. dabei.

Bei der Sache mit dem Rechtsbeistand geht es erstmal garnicht um irgendwelche gerichtlichen Dinge.
Es geht darum, dass du als Laie dich nicht mit der Rechtsabteilung der gegnerischen Versicherung herumschlagen musst, ergo sorgt man für "Waffengleicheit" und du darfst das ganze fix an einen Anwalt abgeben, die Versicherung des Unfallverursachers muss diesen bezahlen.

Ich persönlich würde nicht auf die Idee kommen das persönlich mit der anderen Versicherung zu klären. Es ist meine Lebenszeit und meine Nerven die ich dabei vergeude, da hab ich einfach keine Lust drauf, hab genug andere Dinge am Hut.
 


Bearbeitet: von Cove

Grüße Fabian

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Ich persönlich würde nicht auf die Idee kommen das persönlich mit der anderen Versicherung zu klären. Es ist meine Lebenszeit und meine Nerven die ich dabei vergeude, da hab ich einfach keine Lust drauf, hab genug andere Dinge am Hut.

 

Da hast du recht. Habe nur für Verkehr ( alles was damit zu tun hat - auch Kauf/Verkauf) einen Anwalt mit Spezial Verkehrsrecht in Siegburg.

Der hat für mich schon bei Cabriokauf gearbeitet und den Versicherungsbeitrag für mehrere Jahre rausgeholt.

Bei "normalen" Unfällen habe ich das schon immer so gemacht. Gutachter +Ra.

Ich wollte nur wissen ob Wertgutachten in voller Höhe anerkannt werden müssen.

Deshalb werde ich nachdem was ich von euch gehört habe ein Wertgutachten machen lassen.

Also danke für eure Ausführungen

 

Ciao

Hermann

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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die Sache mit dem Gutachten wird vor allem dann interessant, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde!

denn dann gilt nur der dort angegebene Versicherungswert. Meine Versicherung wollte ohne Gutachten nur zu einem deutlich geringeren Wert versichern.

 

Die Krux hier in Stuttgart ist, dass nun Fahrverbote auch ohne neue Plakette eingeführt werden, wie auch immer das dann kontrolliert wird...

Bis Ende letzten Monats sollten auch EURO 2 Benziner noch verboten werden.

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Annerkanntes Kfz.Vollgutachten macht in ersterline bei einen Unfallschaden Sinn, weil die Verursacher- Versicherung Gegner dann danach Abbrechnen muss!!

 

Auch hier sind die Meinungen unterschiedlich:

Habe heute einen Gutachter angerufen zwecks Wertgutachten - sollte 200€ kosten.

Antwort:  brauchen sie nicht bei unverschuldetem Unfall, weil Fzg ist noch da und davon kann man immer den Zeitwert, der dem Gutachten entsprechen würde, belegen. Könnte plausibel sein, da er mit dieser Auskunft auf 200€ verzichtet.

Anders natürlich bei Diebstahl. Weil Auto ist weg, Gutachten nicht möglich - Binsenweisheit

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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naja für 200,-€ was ist das den für ein "Gutachten" ? wohl das Papier nicht wert wo es drautsteht,  ruf mal beim wirklich annerkannten an GTÜ, DEKRA und Co. Kosten sind hier ca. 400-,600,- €, denn solche ein umfangreiches Gutachten ist nicht in 5 min.erl.oder per Telefon.

 

(Und ich rede nicht von einem Kurzgutgutachten  welches auch nicht immer und überall annerkannt wird!)

 

Abrechnung nach Zeitwert, also Schrott kg Preis, die gegnerische Vers.Unfallursacher  wird alles tun um fast nichts zu bezahlen, ein wirkliches Gutachten s.o. hat auch immer Bestand vor Gericht, Zeitwert ist nichts Wert, dann hat die Versi. ALLE KARTEN IN DER HAND:

 

Der Gutachter ist GTÜ angeschlossen.

Werde ihn nochmal genauer befragen.

Bisher sind seine Arbeiten bei meinen Unfällen zu meiner Zufriedenheit ausgefallen.

Eine Versicherung hat allerdings zunächst gemosert, dann aber doch gezahlt.

Mal sehen was er jetzt sagt. Poste das nächste Woche.

Aber immerhin ein guter Tipp.

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Meine Oldtimerversicherung wollte ein CD Kurzgutachten bei einem Fahrzeugwert über 15 000€. Das Kurzgutachten kostet zwischen 150 - 200€ je nach Prüfdienst. Dabei wird von einem zertifizierten Gutachter der Fahrzeugzustand anhand einer offiziellen CD Liste erstellt und auch per Fotos dokumentiert. Bei einem Fahrzeugwert über 50 000€ möchten sie ein Vollgutachten welches sich aber auf ca. 500€ kommt.

 

Das mit der Selbsteinschätzung ist immer so eine Sache und kann evtl. vor Gericht Probleme machen wegen der Objektivität. Man sollte das Gutachen auch ca. alle 2 Jahre aktualisieren lassen wegen der Wertsteigerung und wenn man wertsteigernde Erneuerungen gemacht hat.

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