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Tüv seit 2 Jahren und 1 Monat abgelaufen einfach zum tüv?


Bownty92
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Also hab einen e30 gekauft wo seit 2 Jahren und 1 Monat der tüv abgelaufen ist kann ich da einfach zum tüv fahren hab etz so viele Sachen gelesen mit zurück datiert kapier das irgendwie ned muss ich etz 2 mal tüv machen oder wie?

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Nein, du richtest die Kiste ordentlich her, fährst hin, machst normal TÜV und freust dich die nächsten zwei jahre.

E30 335i / E30 318i Touring / E36 318i / R65 '81 / Vicky Standard

 

Suche um München:

Touring Heckklappe (rostfrei)

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Der Zurückdatierunsinn ist vorbei. Einfach vor der Ummeldung normal HU machen, die durch das lange überziehen was teurer (das aktuelle Mittel um Überzieher "zu bestrafen") wird. Das ist alles.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Das Thema ist auch, dass man klar belegen kann, dass man mit dem Auto gerade auf dem direkten Weg zum Tüv oder zur Werkstatt wegen Tüv ist - wenn einen die Cops rausziehen, dann gibt es nämlich ein Bußgeld mit Punkt. Schlimmer noch, wenn die einen nicht raus ziehen und vor Ort zur Rede ziehen, sondern gleich ein Foto machen und man direkt einen Bußgeldbescheid bekommt, denn dann muss man die Ochsentour des Rechtsweges machen ..... :eek:


Bearbeitet: von MartinE30
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Leute das ist doch ganz einfach und klar geregelt.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, dann ist es:

 

„Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um • mehr als 8 Monate“

Bußgeld:  75€ Punkte: 1

(Dabei ist es auch völlig egal, wo man hin fährt, ob zum Spaß, zum Einkaufen oder zum TÜV)

Der Gesetzgeber gibt ausreichend Spielraum was die Überziehung des TÜVs angeht, denn es gibt erst ab 2 Monaten und mehr Überzug überhaupt ein Bußgeld. Auch wenn jemand verstorben ist und oder das Auto 2 Jahr irgendwo in der Garage stand, ändert das nichts daran! Hier heißt es auf einen Anhänger oder Abschleppwagen und damit zur HU. Fährst du trotzdem riskierst du halt das Bußgeld und den Punkt, wenn du dann nicht durch die HU kommst und wieder heimfährst, riskierst du das nochmal. Ganz einfach.

Ist das Fahrzeug abgemeldet, kannst du es auch auf einen Abschleppwagen oder Hänger laden und zum TÜV bringen oder KZK, dann muss du aber beim Amt, bei dem du die KZK holst, angeben, fahrt zur TÜV Vorführung, wenn du durch kommst, ist alles gut und du kannst wieder heim fahren, wenn nicht ist offiziell, ist nur noch „die Fahrt zur nächsten Werkstatt gestattet“


Bearbeitet: von Laafer
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soviel käse hab ich schon lang nicht mehr gelesen.....

 

wenn die mühle abgemeldet ist pappt man die alten kennzeichen dran und fährt damit zum tüv. vorteilhaft wäre eine schriftliche terminbestätigung beim ortsansässigen tüv. bekommt man keine gültige HU darf man mit der mühle auf direktem weg nach hause oder zur werkstatt.

 

kzk gibt es nicht mehr ohne gültige HU. da frag ich mal wie laafer dann welche besorgen will.....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich denke die Quellen reichen aus. Ansonsten einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen...

 

 

Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Kfz-Versicherungsvergleich

 

http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html

 

 

Wie ist es heute mit dem TÜV bei Kurzzeitkennzeichen?

Heutzutage dürfen Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV genutzt werden, wenn

  • die Fahrt der Erlangung des TÜVs dient oder
  • zu einer Werkstatt führt, in der wiederum Reparaturen zur Erlangung des TÜVs durchgeführt werden.

 

http://kfz-kennzeichen-abc.de/wann-darf-ich-mit-dem-kurzzeitkennzeichen-ohne-tuev-fahren/

 

 

Liegt keine gültige HU/SP vor oder ist die HU/SP vor Ablauf  der Gültigkeit  des  Kurzzeitkennzeichens fällig, dürfen   nur   Fahrten   im   Zulassungsbezirkzur nächsten   Untersuchungsstelle hin und   zurück durchgeführt werden.

 

https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_NORD_DE/pdf/kurzzeitkennzeichen.pdf

 

 

Ohne Hauptuntersuchung

  • Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle
  • Hin- und Rückfahrt zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung
  • Im Anschluss ggf. Hin- und Rückfahrt zur Werkstadt
  • Gültigkeit: kürzester Weg im Zulassungsbezirk, maximal noch angrenzender Bezirk

 

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeitkennzeichen_nur_mit_tuev

 

 

Falls es sich um ein verkehrssicheres Fahrzeug, das keinem genehmigten Typ entspricht oder für das keine Einzelgenehmigung erteilt ist, handelt, darf das Fahrzeug mit dem Kennzeichen nur im Rahmen der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen Beschränkung bewegt werden.[40] Ebenso gibt es eine in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einzutragende Beschränkung, falls für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden kann.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kurzzeitkennzeichen

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@mathes: seit wann darf man mit einem abgemeldeten Fhz mit irgendwelchen Schildern ohne Plakette im öffentlichen Strassenverkehr teil nehmen??? Auch wenn's nur zum TÜV ist. Du bist bei einem Unfall überhaupt nicht versichert.

 

Hat der Wagen kein TÜV gibt's kein KK, dann Hänger.

 

Hat der noch TÜV dann Versicherung kontaktieren und KK drauf. So kenn ich's.


Bearbeitet: von Marc666
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Hat der Wagen kein TÜV gibt's kein KK, dann Hänger.

 

 

...falsch, lese dir einfach mal Laafers posting über deinem durch...

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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soviel käse hab ich schon lang nicht mehr gelesen.....

 

wenn die mühle abgemeldet ist pappt man die alten kennzeichen dran und fährt damit zum tüv. vorteilhaft wäre eine schriftliche terminbestätigung beim ortsansässigen tüv. bekommt man keine gültige HU darf man mit der mühle auf direktem weg nach hause oder zur werkstatt.

 

kzk gibt es nicht mehr ohne gültige HU. da frag ich mal wie laafer dann welche besorgen will.....

2c7e260b1844d05987c9034e8562e1a5.jpg
Bearbeitet: von mlei
http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg

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Also eine Versicherung brauchst du auch bei Anmeldung für ein KZK. Wenn du danach kurzfristig vollständig anmeldes, stellen die meisten Versicherungen hierfür keine gesonderte Rechnung sondern setzen den Anfang der Vers. auf den ersten Tag der KZK-Zulassung.

Gruß

Hermann

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Mattes318iA hat schon (fast) recht, man braucht halt noch eine vorläufige Deckung von der Versicherung, also einfach Schilder drauf machen und los fahren ist nicht. 

 

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php

 

Und wer zu viel Geld hat holt sich dafür ein KZK :freak:

 

Gruß Sebb


Bearbeitet: von Sebastian_H
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Ich bin damals mit Fremdfahrzeug zur Zulassungsstelle gefahren, hab Schilder OHNE Plaketten machen lassen in Absprache mit der Behörde. Versicherungsnummer wurde bei der ZLS hinterlegt, dann heim zum Auto, Schilder dran gemacht, ab zum Tüv, danach direkt zur ZLS, Plaketten bekommen, und wieder ans Auto gepappt. Fertig.

 

War letztes Jahr im April.

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Mattes318iA hat schon (fast) recht, man braucht halt noch eine vorläufige Deckung von der Versicherung, also einfach Schilder drauf machen und los fahren ist nicht. 

 

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php

 

Und wer zu viel Geld hat holt sich dafür ein KZK :freak:

 

Gruß Sebb

 

 

Das ist nur Halbwissen, denn:

 

 

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette
sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dem Fahrzeug in Deinem Zulassungsbezirk schon mal ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Ansonsten hilft nur noch ein Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV.

 

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

 

Heisst im Klartext, wenn ich einen zb. E30 aus der Scheune ziehe, der vorher schon mal bei mir in Lauf an der Pegnitz zugelassen war, geht das, wenn ich aber einen E30 zb. in Nürnberg aus der Garage ziehe, der zu letzt in Nürnberg zugelassen war, oder vielleicht noch in München und noch nicht in Nürnberg, geht es nicht. Außer, ich fahre den E30 zum TÜV, in dem Bezirk, in dem er zu letzt zugelassen war (lasse mir dafür vorher Kennzeichen vom Amt geben) und in dem Bezirk muss ich ihn dann auch wieder zulassen. Aber irgendwo ein Auto kaufen, es heim holen oder so was und dann mit ungestempelten "neuen" Kennzeichen rum fahren ist auch nicht.

 

Leute, Leute, Leute wir leben nicht mehr 1980... Die Regelungen und Gesetze haben sich in den letzten 37 Jahren geändert und "glaube, habe gehört, denke, oder früher war" gilt heute alles nicht mehr. Ruft doch einfach mal bei euren zuständigen Behörden an oder schreibt ne email, das mache ich auch nur noch, dann habt ihr Klarheit, aber das Halbwissen über solche Themen im Netz kann unter Umständen teuer werden. (ist mir in jungen Jahren alles schon passiert...)


Bearbeitet: von Laafer
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(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Zugeteilt = reserviert, es gilt der Bezirk in dem das Fahrzeug zugelassen wird nicht wo es zugelassen war das von der Versicherung ist ja schließlich eine vorläufige Deckung hat also nicht mit der alten Versicherung und Zulassung zu tun.

 

Gruß Sebb

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mh das steht dann im Widerspruch, aber wie schon geschrieben, habe ich so etwas vor, Telefon nehmen -> bei meinem zuständigen Amt anrufen und Gewissheit haben!

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Also ich hab binn etz einfach mit dem abgelaufenen parieren zur Zulassungsstelle Dan Auto angemeldet man kriegt dann halt keine Stempel und so nen gelben zettel mit dem darf man dann zur Werkstatt und zum tüv fahren ;)

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