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BMW e30 17 Zoll???


Nils
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Ne, Du hast ja fahrwerksmäßig auch noch ne halbwegs seriennahe Bimmel mit am Start und bist die Böcke schon gefahren, als die meisten hier noch mit dem Bobbycar unterwegs waren.

 

Mir geht´s eher darum, was will man eigentlich mit solchen Aktionen erreichen, wenn nicht gerade mutwilliges Geld verbrennen angesagt ist oder dem Motto, wer schön sein will, muss leiden, gefolgt wird.

 

Wer die Motorleistung steigert, der wird bspw. bei ner 325i Serienbremse schnell an die Grenzen kommen, bzw. kann man auch mit serienmäßiger Motorleistung beim 325i bei der Bremse an die Grenzen kommen (Pässe fahren, Nordschleife etc.). Wenn so jemand also ne größere Bremse braucht/will, dann wird er recht schnell - wenn er die Kosten im Griff behalten will - 15er verlassen müssen und sich nach was größerem Umschauen müssen und dafür dann ggf. auch 5-Loch Umbau etc. durchführen.

 

Das ist mithin für mich logisch und nachvollziehbar, da die Form der Funktion folgt.

 

Aber bspw. an nen 99 PS 316i irgendwas anderes als maximal 15er ran zuschrauben, das war für mich immer irgendwie wie der alte Spruch:

 

"Mit den großen Hunden brunzen gehen wollen, aber das Bein nicht heben können."

 

Muss aber letztendlich jeder selber wissen, da es letztlich auch eine Frage des persönlichen Geschmacks ist.

In diesem Sinne

:-UU

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Was haben den Felgen mit der Leistung zu tun? Dürfen nur PS Boliden Große Felgen haben?

Bitte die Beiträge lesen - da steht nichts von dürfen oder nicht dürfen oder so, da geht es um Funktion, Geschmack und Stil ...

und mein persönlicher Stil ist es eben nicht, dicke Schlappen an Autos zu machen, die dadurch sogar noch in ihrer ohnehin bescheidenen Leistungsentfaltung gehemmt werden.

Aber, wie geschrieben, jeder, wie er will ...

 

gibt auch Männer, die sich dicke Goldketten um den Hals hängen etc., andere schrauben sich eben polierte 17er an ihren 4-Zylinder-Nockenwellendefekterzeuger etc. oder halten den m20 b20 für den BMW Sechszylinder mit dem best sound ever etc.  :ironie:


Bearbeitet: von MartinE30
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Sehr wirr was hier so manch einer schreibt. :freak:

Besonders Ghandi hatt wohl zu viel Curry auf der Linse. :D

 

Der Abrollumfang sollte im optimalen Fall ja identisch zu der Serienbereifung sein.Da gibt es heute eine viel größere Auswahl an verschiedenen Reifengrößen wie vor 25 Millionen Jahren. ;-)

 

Ich bin von 15" bis 17" alles gefahren.War bis vor ein paar Jahren davon überzeugt das 17" auf einem E30 gar nicht geht.Diese Meinung habe ich voll krass revidiert.Wie man in meiner Signatur sieht. ;-)

Der geilste Radsatz ever für einen E30. :meinung: :heuldoch:

Ich muß sagen das sich 16" am besten auf einem E30 fährt.Ist für mich ein sehr guter Kompromiss zwischen Eiertanz und Hackebeil. :-D

Es kommt natürlich auch immer auf den Reifen drauf an wie der aufgebaut ist.Optisch ist sowieso immer alles Geschmackssache.

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Na mit dem Gutachten der Felge und dem von den Distanzscheiben, zulässige Radlast ist absolut ausreichend für den E30, dann wird eben Radabdeckung und Freigängigkeit geprüft, es schadet natürlich nicht wenn man zuvor mal mit dem gutachten zum Prüfer geht und Fragt.

 

Gruß Sebb

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Ich kann nirgends eine Richtlinie finden die besagt das die Felge nicht über stehen darf, ja nach Auslegung geht es nur um die Lauffläche oder den ganzen Reifen, und das ist bei ner 7,5x16 mal wirklich kein Problem.

 

Gruß Sebb


Bearbeitet: von Sebastian_H
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Ich vermute mal, selbst wenn es ein GA gäbe scheucht dich der Prüfer weg.

Mit der Felge wird nix mit ordnungsgemäß abgedeckt.

Die steht quasi dezent außerhalb des Radkastens.

 Wieso? Die hat ET 38 und ist 7,5" breit, steht also genau wie eine org. 15" Kreuzspeichen ET24.

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Mit der Felge wird nix mit ordnungsgemäß abgedeckt. Die steht quasi dezent außerhalb des Radkastens.

 

 

...wenn du die Felge falschrum draufsteckst ja, ansonsten nein.

 

7,5x16 ET 38, man soll schon breiteres auf einem e30 gesichtet haben...

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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8-/  1,2cm insgesamt breiter und steht 14mm tiefer im Radhaus, also 20 mm weiter innen als org. 15" ET24. Oder? Und nach außen "sparst" du 8mm....wenn ich jetzt keinen Denkfehler habe.


Bearbeitet: von Rodriguez
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Na mit dem Gutachten der Felge und dem von den Distanzscheiben, zulässige Radlast ist absolut ausreichend für den E30, dann wird eben Radabdeckung und Freigängigkeit geprüft, es schadet natürlich nicht wenn man zuvor mal mit dem gutachten zum Prüfer geht und Fragt.

 

Gruß Sebb

Radabdeckungen

Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.

Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden. Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:

1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder

Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig

Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."

vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden. 2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWG

Aufgaben: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser. Gefahren mindern, die sich für Verkehrsteilnehmer mit sich drehenden Rädern ergeben. Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderungen: Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Vorderräder.

Ausführung: Karosserieteile, Kotflügel dauerhaft befestigt, jedoch insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen oder innerhalb der Teile keine Lücke entsteht. Abmessungen: - In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben unberücksichtigt.

- Die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt, und der Schnittpunkt der hinteren Kante mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

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Na mit dem Gutachten der Felge und dem von den Distanzscheiben...

Eher den Adapterplatten.Laut der Seite von Ronal gibt es die Aero nur in 5-Loch.

 

http://www.ronal-wheels.com/de/showroom/ronal/wheel/show/r50-aero-3.html

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Mist! Eichhörnchen. :freak:

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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