Herbert_1980 Geschrieben: 27. März 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Ich will die Tage meinen E30 325i anmelden. Tüv alles fertig, Versicherung abgeschlossen und nun wollte ich auf die Zulassungsstelle.Doch Problem, ich habe nur vom Auto die Zulassungsbescheinigung Teil2. Ich habe nun bei der Zulassungsstelle angerufen und höflich gefragt was man da machen könnte, ich habe vom Vorbesitzer den Fahrzeugschein nicht mitbekommen. Sehr abweisend meinte sie, der Vorbesitzer muß den dann eben beantragen. Der Vorbesitzer? Ist mein Fahrzeug, da wird es dem Vorbesitzer nicht mehr interessieren. "Ne, Vorbesitzer muß das machen anders geht es nicht, auf Wiederhören" so die erneute Aussage. Nun, das stellt mich vor ein Problem. Ich holte das Fahrzeug vor Jahren! Damals gab mir dieser den Fahrzeugbrief und schon hab ich den Karren aufgeladen. Ich weiß auch nicht wo der Vorbesitzer nun wohnt, der Aufwand wäre sehr groß ihn ausfindig zu machen und dann soll ich diesen noch dazu überreden das er einen Antrag stellt bezüglich Fahrzeugschein, den er vor 5 Jahren mir für ein Appel/Ei verkaufte?? Das muss doch anders gehen? Dachte da an einer Eidesstattlichen Erklärung zb.? Hat jemand Erfahrungen von euch damit? Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MuDvAyNe Geschrieben: 27. März 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 (bearbeitet) Bei mir klappte das problemlos.Hatte beim Cabrio damals auch keinen dabei.So viel ich weiß wurde der früher beim abmelden nicht mit ausgehändigt.Würde da einfach mal hin fahren zum anmelden.Die Leute am Schalter sagen dir dann schon was Sache ist.Evtl hattest jemanden am Telefon der keine Lust hatte. Gesendet von meinem OnePlus One mit Tapatalk Bearbeitet: 27. März 2015 von MuDvAyNe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 27. März 2015 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Du brauchst den alten Schein,ich habe das Thema hier paarmal durch,obwohl ich hier bei der Zulassungsstelle bekannt bin hilft alles nix. Der Verkäufer braucht dir nur bestätigen das du das Auto bei ihm ohne Schein gekauft hast,dieser beim zB. beim umzug verloren gegangen ist.Eine Kopie von seinem Ausweis dabei ist Hilfreich. Die wollen damit Betrug verhindern,wenn zB die Ex den Brief unterschlagen hat um das Auto hinter deinem Rücken zuverkaufen. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 27. März 2015 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Ja, ich düse da mal hin. Auf dem Fahrzeugbrief wurde die letzte anmeldung 2007 vorgenommen. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 27. März 2015 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Servus, würde da mal persönlich vorbeischauen und dann damit versuchen das du den Schein verloren hast. Das mit dem Vorbesitzer würde ich gar nicht erwähnen. Hast du einen Kaufvertrag von damals? Dann nimm den mit und dann halt die Story Auto über die Jahre restauriert, Schein in der Zeit verloren usw. Wenn man da freundlich auftritt usw. geht da relativ viel. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 27. März 2015 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Genau da sist das Problem. Wir machten damals keinen Kaufvertrag. Gab ihm den Kaufbetrag bar, er gab mir den Schein und ab dafür. Ich war zu der Zeit eben mit dem deutschen "Sitten" noch nicht so stark bewandert anno 2008 Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
327Interceptor Geschrieben: 27. März 2015 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 (bearbeitet) Erfahrungsgemäß, helfen die einem Vorort eher wie am Telefon ! Ich würde an Deiner stelle hinfahren und nett auftreten. Dann klappt das schon... Bearbeitet: 27. März 2015 von 327Interceptor Zitieren "Kleinigkeiten sorgen für Perfektion,aber Perfektion ist niemals eine Kleinigkeit!"Redekunst: Henry Royce ///M BMWultimate drive ///M Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 27. März 2015 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Brauche ich eigentlich zwingend einen Kaufvertrag vom letzten Eingetragenen Besitzer auf mich? Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schmidei Geschrieben: 27. März 2015 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2015 Nein, ich hatte den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, dieser war allerdings nicht im Schein/Brief eingetragen. (schon 2x) Zitieren GrüßeSchmidei Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit." Suche: gut erhaltene Hitzeschutzbleche E34, Kardantunnel, Enschalldämpfer und HA Mittelkonsole und Handschuhfach E30 in Silber, gerne mit eFH und Sitzheizungslöchern vordere Schmutzfänger für Touring- bzw. Editionsschweller vordere Schmutzfänger für 325ix vordere Schmutzfänger für MT1 Schweller Design Edition Blau Türpappen ohne Kurbellöcher hinten (wenn wer alle 4 hat, die nehme ich auch gerne) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 28. März 2015 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 (bearbeitet) Also nach meinem Verständniss schon, man braucht sich ja nur mal durchlesen was so auf den Zulassungsbescheinigungen steht. Da steht nämlich rein sinngemäß das der Besitz der Papiere nicht belegt das man Besitzer des Fahrzeuges ist. Heißt für mich man braucht einen Kaufvertrag oder ähnliches als Nachweis das man rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeuges ist. Davon abgesehen würde ich nicht bei der Zulassungsstelle die Story mit verlorenen Schein bringen, kostet da irgendwas mit 30+€ für die eidesstattliche Erklärung, wenn du dagegen bei der Polizei eine Verlustanzeige machst kostets keinen Cent und du kannst damit bei der Zulassungsstelle einen neuen holen. Den Tipp hatte ich mal von der Zulassungsstelle bekommen . Gruß Sebb Bearbeitet: 28. März 2015 von Sebastian_H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 28. März 2015 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 Also das letzte Mal das sich irgendwer bei der Zulassung für einen Kaufvertrag interessiert hat war zu DDR Zeiten, da mußte der bei Ummeldung vorgelegt werden. Neuen Fahrzeugschein wegen Verlust beantragen und gut. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 28. März 2015 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 (bearbeitet) ...nicht vergessen, jedes Amt kocht ihr eigenes Süppchen, wo das eine ein Problem unkonventionell löst da macht das andere ein Drama daraus. Ich wüsste mir zu helfen aber wie kann ich schlecht öffentlich schreiben. Bearbeitet: 28. März 2015 von Pit-der Mohr Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Benutzername Geschrieben: 28. März 2015 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 (bearbeitet) Mhm... habe von einem Bekannten von einem ähnlichen Problem gehört. Auto ohne Fahrzeugschein gekauft, dafür mit Brief. Er war damals davon ausgegangen, dass man ihm ohne Probleme einen neuen ausstellen würden. Da stellten die sich jedoch quer.Er ist dann später nochmal hin und hat denen glaubhaft versichert das er den selber bei einem Umzug verloren habe, war dann kein Problem mehr.Vielleicht findest du nach intensivem suchen doch noch einen Kaufvertrag, auf welchem geschrieben steht, dass du den Wagen von nem Bekannten gekauft hast und Fahrzeugschein übergeben wurde. Bearbeitet: 28. März 2015 von Benutzername Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
electronix Geschrieben: 28. März 2015 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 (bearbeitet) Vielleicht findest du nach intensivem suchen doch noch einen Kaufvertrag, auf welchem geschrieben steht, dass du den Wagen von nem Bekannten gekauft hast und Fahrzeugschein übergeben wurde. Das wäre natürlich toll und ich wünsche es Ihm von ganzem Herzen. Nur sollte jeder in dieser Situation gewarnt sein, so etwas nachträglich zu verfassen. Wenn dabei auch nur eine Kleinigkeit schief geht, wartest Du nicht ahnungslos auf die Papiere/ Nummernschilder, sondern auf die Polizei. Bearbeitet: 29. März 2015 von electronix Zitieren Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 28. März 2015 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. März 2015 Also das letzte Mal das sich irgendwer bei der Zulassung für einen Kaufvertrag interessiert hat war zu DDR Zeiten, da mußte der bei Ummeldung vorgelegt werden. Neuen Fahrzeugschein wegen Verlust beantragen und gut. Ich denke ich hab mich da ein bisschen missverständlich ausgedrückt, meinte nicht das er den braucht um nen neuen Schein zu bekommen sondern das man immer einen Kaufvertrag machen sollte da nur so der Besitzer des Fahrzeugs eindeutig fest steht. Hab jetzt nochmal nachgeschaut und da steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." heißt wie geschrieben nach meinem Verständnis brauchts einen Kaufvertrag um rechtlich gesehen der Fahrzeugeigentümer zu sein. Gruß Sebb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
toschu Geschrieben: 29. März 2015 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2015 (bearbeitet) -- gelöscht wegen Thema verfehlt -- Bearbeitet: 31. März 2015 von toschu Zitieren ... seit 4.454 Tagen wieder im E30 unterwegs! Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 31. März 2015 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 31. März 2015 Also, heute war ich auf der Zulassung den 325i anzumelden. Alles halb so schlimm. Ich habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht um mit ihm nochmals einen Kaufvertrag zu machen. Das hätte ich aber lt. dem Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle nicht zwingend gebraucht. Da hätte ein kurzer Text gereicht das ich den Kaufvertrag verlor, es ein Handschlaggeschäft war etc.. Nur wenn man vom Ausland Fahrzeuge zulassen will, ist es zwingend erforderlich vom letzten eingetragenen Besitzer einen Kaufvertrag in der Tasche zu haben. Bezüglich der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil1. Das war auch kein Problem. Ich musste lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die um die 30 Euro kostete. Ich hätte auch bei der Polizei eine Verlusterklärung machen können, die gibt's aber auch nicht für lau. Eventuell hat jemand einmal das selbe Problem und hoffe ihm mit meiner kurzen Erklärung dann geholfen zu haben. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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