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emmac

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Alle erstellten Inhalte von emmac

  1. Edmund Stoiber
  2. nicht nur - das ist mWn das generelle V-Signal, das auch für Tempomat und die V-abhängigen BC-Funktionen genutzt wird
  3. Playboy Bunny
  4. Yes 🦾 Und schon wirkt sich die Übernahme durch BMW aus
  5. Mein Beileid [emoji17] Der wird wohl nur in Teilen wieder auftauchen
  6. Alexander Gerst
  7. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bmw-325i-touring-m-technik-ii-orginal/2279448678-216-8194?utm_source=copyToPasteboard&utm_campaign=socialbuttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios
  8. Glücksspiel
  9. Nunc est bibendum!
  10. Alter, Falter, was Du für ein Theoretiker im rosaroten Traumland Du bist. NIEMAND entbindet einen volljährigen von seiner Verpflichtung, sich an Recht und Gesetze zu halten und sich von der Verkehrstüchtigkeit seines Gefährtes zu überzeugen. Egal ob an diesem Tag 18 geworden oder schon kurz vor dem Riechen an der Grasnabe! Er hat ein Auto gekauft, das er vorher besichtigt hat. Der Verkäufer hat ihm keine Möglichkeiten verwehrt, sich der Eigenschaften des Fahrzeuges zu überzeugen (davon gehe ich jetzt einfach mal aus, wenn er das Fahrzeug zur Besichtigung bereitgestellt hat). Der FAHRER ist in jedem Fall dazu verpflichtet, sich von der Verkehrstüchtigkeit des Autos zu überzeugen. Das lernt man schon in der Fahrschule, dass niemand einen davon entbindet. Das muss der FAHRER, nicht der Halter, und auch nicht der Verkäufer!! Soviel zum Rechtlichen. Insofern erkenne ich absolut keinen Verstoß des Verkäufers. Moralische Fragen hier außen vor! Dass ich vom Fahren in dem Zustand abrate hat NICHTS mit damit zu tun, dass er einen Gegenstand gekauft hat, den er besichtigt hat und sich von seinen Eigenschaften persönlich überzeugen konnte. Sondern WENN und SOBALD man zu der Erkenntnis kommt, dass das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht, dann sollte man das Fahrzeug auch nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen. Egal zu welchem Zeitpunkt man zu dieser Erkenntnis gekommen ist! Komm mir jetzt übrigens nicht mit einem Urteil zu einem Händler. Ein Händler handelt gewerblich. Ein privater Verkäufer eben nicht, und das ist ein riesiger Unterschied! Händler haben ganz andere Pflichten, wie z.B. eine Gewährleistungspflicht. So, jetzt kannst Du wieder mit Deiner rosaroten Moral-Predigt über den Verkäufer kommen und den Jungen wuschig machen
  11. Genau wie der Käufer bei Besichtigung und Kauf! Und genau deshalb habe ich gesagt er soll den Jungen nicht verrückt machen
  12. Hey, das war‘n Scherz. Dachte das geht auch ohne Smiley [emoji4]
  13. die hier klingt fast genauso, kann auch flexibel für andere Fahrzeuge im Fuhrpark genutzt werden und kostet nur einen Bruchteil: https://www.mediamarkt.de/de/product/_olympia-98792-df-02-1312050.html
  14. side bitch
  15. Und noch ein Rat: Namen und personenbezogene Daten auf dem TÜV Bericht sollten geschwärzt sein.
  16. Pinguine
  17. Damen-Binde
  18. Jetzt mach mal den Jungen nicht verrückt. Er hat ein Auto gekauft, das noch 4 Monate TÜV hat. Er hat es vorher besichtigt und ist volljährig, somit voll geschäftstüchtig. Ist zwar nicht die feine Art vom Verkäufer, aber der Käufer hat auch Pflichten. Ich würde das Auto allerdings auch nicht ohne Eintragungen fahren. Das kann ganz böse Enden wenn es um Haftungsfragen geht. Im Extremfall kostet das die Existenz bis ans Lebensende.
  19. Pfälzer Saumagen
  20. Space Jam
  21. Roger Rabbit
  22. Die Ritter der Kokosnuss
  23. Tolle Vorstellung eines sympathischen Gen Z Vertreters. Kann man ja nicht von vielen behaupten. Willkommen und immer viel Spaß mit Deinem neuen Hobby. Hier bist Du mit deinem E30 genau richtig. Mehr Schwarmwissen zu Deinem neuen Schätzchen wirst Du nirgends finden
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