ey leute ich muss echt mal sagen das ich immer wieder enttäuscht bin was hier für orgelpfeifen und scheinheige unterwegs sind. Warum sollte der VK den wagen zurück nehmen. der käufer hat ne PF gemacht die war ok der wagen wurde übergeben da war er ok. Der VK hat aus sympathie gesagt er kümmert sich um die rep. hat also in meinen augen menschlich gehandelt. wenn ihm die Garage aufgebrochen wird ist das sicherlich ärgerlich aber nicht seine schuld. zumal er richtig gehandelt hat und den besitzer des e30 und die polizei infomiert hat. weiterhin ist der vk privat und der besitzer wusste dies hat sein auto dennoch dort untergestellt. Risiko trägt also hierbei der besitzer des autos. wenn ich mir ein winterstellplatz miete und nichts anderes vereinbart ist, hafte ich auch persönlich für schäden an MEINEM auto. ich habe schon bestimmt 50 autos gehabt was meinst du wie oft ich schon sachen hatte die ich so noch nicht kannte. einen plötzlich eintretenen getriebeschaden kenne ich jedoch nur zu gut. ist ärgerlich gewesen und nicht voraussehbar größeren schwachsinn kann man kaum erzählen man könnte es so auslegen würde aber persönlich mit ehrgefühl und reinem gewissen argumentieren im übrigen ist für solche angelegenheiten kein anwalt für verkehrsrecht sondern für vertragsrecht der richtige ansprechpartner