die frage wäre in dem fall nur, ob die AGB in übereinstimmung mit dem gewährleistungsgesetz sind? schließlich hat der eine gewährleistungspflicht, auch wenn die werkstattrechnung ... äh ... verloren gegangen ist. wer im einzelhandel teile vertreibt, kann die gewährleistungsansprüche nicht auf die kunden abschieben... und hier findet ja anscheinend der versuch statt, die schuld auf die einbauwerkstatt abzuwälzen. das thema hab ich bei meiner werkstatt auch schon angesprochen. denen gehts wohl auch nicht besser. falsch eingebaut, kühlwasser (bei wasserpumpe) nicht gewechselt... bla bla einige müssen sich eben vor allem drücken:kotz: ps. mal schauen, ob die über matthies überhaupt noch ne pumpe ran bekommen