Hallo zusammen. Habe vor ein paar Wochen nen M62b35 in Ebay drin gehabt, Überschrift lautete "BMW M62 B35 Motor V8 540i 740i". Fragt mich nicht was mich da geritten hat 540i und 740i rein zu schreiben, Absicht wars jedenfalls keine. Nach Ablauf der Auktion, schrieb mich ein Ebayer an, dass er Interesse hätte den Motor trotzdem zu kaufen. Also haben wir den Verkauf per Mail abgewickelt (außerhalb eBay), ich hab ne Spedition organisiert, und da auch noch 40 Euro draufgelegt. Aber gut was solls dacht ich mir, ich mach bei sowas nicht weiters rum. Jetzt, 2 Wochen nach erhalt vom Motor, kommt mir der Käufer damit, dass der Motor nicht passen würde. Nach 15min Nachfragen (weil man den Typen keinen meter versteht in seinem semi-perfekten Deutsch) klärte sich dann, dass er nen b44 gebraucht hätte. Er droht mir jetzt mit Anwalt und Gericht und dem ganzen Zeug. Die Frage nun: Kann der mir was in der Sache? Meiner Meinung nach nicht, da ich eindeutig den Motor bezeichnet habe, und praktisch nicht reingeschrieben habe, für welches Fahrzeug der ist. Das einzige was denkbar wäre, dass er mit der "Fahrzeugverwendungsliste" (im Angebotskopf bei eBay) kommt, da hatte ich alle e39 Modelle angegeben (also von 520d bis M5). Zudem haben wir den Verkauf komplett außerhalb eBay gemacht, also ist es doch seine Schuld, wenn er vorher nicht guckt was er da kauft? Er hatte auch nicht mal mehr nachgefragt... ich hoffe ihr könnt mir mal eure Meinung dazu sagen. lg Timo