Wenn´s rechtskräftig ist, da Widerspruch zurückgezogen, kann man nichts mehr machen. Finde ich aber schade. Widerspruch einlegen kann man selber. Begründung kann man nachschieben, oder es (besser) bleiben lassen. Vorladung zu Gerichtstermin abwarten, Antrag auf Akteneinsicht stellen, Akte ggf. kopieren lassen (kostet meist 50c/ Kopie), hingehen und von Zeugen bestätigen lassen, daß die Scheibe kurz zuvor gerissen ist (den Zeugen hattest Du ja, wenn ich mich recht erinnere). Dann MUSST Du freigesprochen werden bzw. das Verfahren wird eingestellt. Schlimmstenfalls kann man auch noch bei dem Verfahren den Widerspruch zurücknehmen,kostet je nach Verhandlungsgeschick dann auch keine Verfahrenskosten, haupsache der Richter muß kein Urteil formulieren:rauchen:. Man muß natürlich einen Arsch in der Hose haben, dann kann man auf einen RA GUT verzichten! Und: Akteneinsicht MUSS Dir gewährt werden (Rechtsanspruch, Waffengleichheit u.s.w.). Also beim nächsten mal: einfach mal selbst probieren:freak:. Übrigens: Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht, ist zu empfehlen, aber wer der dt Sprache mächtig ist, kann sich auch selbst verteidigen ohne "Vormund". Aber jetzt eh zu spät. LG Torsten