Mal kurz ein paar Gedanken dazu: 1. 320is kann man eigentlich komplett außer Acht lassen, denn der hatte keine deutsche Zulassung und kann demnach nicht als Grundlage herangezogen werden. 2. Auf dem Motorblock steht 256S1 (M50B25) oder 256S2 (M50B25TÜ), das ist für die Eintragung relevant. 3. Es existieren keine direkten Gutachten für den M50 Umbau, die Argumentationskette geht so: - Bremse entspricht dem 325i (sprich 170PS, dass die Bremse auch bei 192PS ausreichend ist kann entweder der Prüfer über seinen Ermessenspielraum entscheiden oder aber es gibt wohl Gutachten von Hartge/Alpina???, dass die 325i Bremse bis zu 204PS ausreichend ist (hatte mein Prüfer in seinen Daten gefunden)). - Abgasanlage entspricht dem Spender bis zum Kat. - Übersetzung ist so nah wie möglich am Spender (evtl gar nicht zu viel Worte darüber verlieren). Ansonsten hast du entweder E36: Diff 3,25; Getriebe 5. Gang 1:1 E34: Diff 3,23; Getriebe 5. Gang 1:1 oder Diff 3,73; Getriebe 5. Gang 0,xx? Die 8% beziehen sich grundsätzlich nur auf die Reifengröße so wie ich das mal verstanden habe, sprich Übersetzung entspricht dem Spender, dann darf der Reifen maximal 8% abweichen (kleinere Reifen, hier kann aber ggf. ne Tachomessung verlangt werden). Aber hier ist halt auch wieder die Sache mit dem Ermessenspielraum. Die logischte Kombination mit der originalen E30 Reifengröße ist demnach ein 2,93er Diff mit nem M50 Getriebe (5. Gang 1:1 - egal ob E34 oder E36). Achja und der TÜV Prüfer kann mehr damit anfangen wenn du ihm sagst dass Motor etc dem Typ 5/H (anstatt E34) entspricht. Am besten nen "Spenderschein" vorlegen. Und Dann sagen Getriebe und Kat etc. entsprechen Typ 5/H.