Quelle: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_32/Fahrtenbuch.asp Auszug:....... Sollte somit bei einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann gegenüber dem Fahrzeughalter für ein oder auch mehrere auf ihn zugelassene oder auch künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 6 bis 18 Monaten, je nach Schwere des Verkehrverstoßes, angeordnet werden. Auch wenn der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß einfach nur geschwiegen hat, ohne nach seinen Möglichkeiten an den Ermittlungen mitzuwirken, kommt eine Fahrtenbuchauflage in Betracht. Es hilft auch nicht, sich als Halter auf ein etwaiges Aussageverweigerungsrecht zu berufen, weil auch das Bestehen eines Aussageverweigerungsrechts, etwa zu Gunsten von Familienangehörigen, einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegensteht. http://www.essen.de/images/euro_20_20_336_6734_58045.gif Gebühren Für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches einschließlich der Prüfung und Eintragung ist eine Gebühr zwischen 21,50 EURO und 93,10 EURO zu zahlen