@BadBoy88: Nur mal rein Interesse- und Verständnishalber.... Warum hat die E36 328i Bremse (294 mm an der VA) denn in diesem Fall so "versagt"? Ein voll ausgestatter E36 Touring/Cabrio wiegt doch mehr als ein E30 mit S38-Motor. Da reicht die Bremse doch, um den auch aus hohen Geschwindigkeiten ordentlich zum Stehen zu bringen. Mir erschließt sich deshalb der Grund der Problematik nicht ganz Lag in dem genannten Fall evtl. ein Defekt an der Bremse selbst vor? Nicht richtig entlüftet, zu schwacher BKV, "verglaste" Beläge etc....? Aber bitte nicht flasch verstehen: Ich finde die E36-Bremse für einen S38-Umbau auch zu klein/schwach dimensioniert. ICH würde da definitiv etwas größeres und leistungsstärkeres verbauen. Zurück zum Thema: Generell verstehe ich die Problematik, wenngleich ich die Sache und Sachlage in Hessen sowohl positiv als auch kritisch sehe. Zumindest bei Umbauten auf deutlich stärkere Motoren wie S50, S38, M50/62, S62 kann ich die Bedenken des TÜV nachvollziehen. Blos bei M50/52 finde ich die Bedenken etwas grundlos. Ein gut getunter M20, der ja ab Werk im E30 verbaut und von Alpina, Hartge, AC-Schnitzer & Co. getunt wurde, erreicht ähnliche Leistungsdaten. Die M50/52-Motoren sind s.str. ja nur Weiterentwicklungen des M20. Da kann ich die Probleme beim Eintragen nicht wirklich nachvollziehen. Abgesehen von Hessen, wird aber auch die eigene Begründung für einen geplanten Umbau auf M50/52 und das Auftreten beim TÜV eine Rolle spielen. Wenn man den Herren plausibel erklärt, dass man den Umbau aufgrund eines M20-Motorschadens macht, die M20-Motoren inzwischen verdammt teuer werden, häufig Probleme mit gerissenen Zylinderköpfen, gebrochenen Kipphebeln, gerissenen Zahnriemen etc machen und die M50/52 halt Vorteile im Bezug auf Verbrauch, CO2-Ausstoss, Zuverlässigkeit, Ersatzteileversorgung etc. bringen, sollte das eine spätere Eintragung doch erheblich erleichtern. So habe ich z.B. meinen Umbau im Vorfeld begründet....und bin auf vollstes Verständnis gestossen!