Jep, da gibt es eine Tabelle mit Gewichtsklassen, jeweils von bis XXXX kg. Leider liegt mir die Tabelle nicht vor.... Spender und Empfängerfahrzeug dürfen sich lt. TÜV Süd nur um höchstens eine Klasse unterscheiden. Der selbe TÜV hat mir ferner noch erklärt, dass die Abgasanlage und der Antriebsstrang VOLLSTÄNDIG vom Spender übernommen werden müssen, was z.B. M50 mit M20 Getriebe theoretisch schonmal unmöglich macht (unabhängig davon, dass es ja ohnehin nicht das Gelbe vom Ei sein soll....). Gesamtübersetzung muss ebenfalls die selbe sein. Wenn es hiervon Abweichungen gibt, ist eine Eintragung zwar auch möglich, es wird jedoch ein Abgasgutachten benötigt, kostet beim TÜV Süd 930 Euro... Gruß Markus EDIT: Tabelle gefunden. http://www.motorlexikon.de/img.php4?fotos/gross/E/E179.jpg Aber BITTE im Zweifel den Tüvmann auch nochmal fragen, ob die Werte so passen! Laut dem Herrn von TÜV ist Bezugsmasse = Leergewicht.