Die gegnerischen Ansprüche sind mal grundsätzlich gegen den Fahrzeughalter (bzw. die Haftpflichtversicherung) zu richten, daher: Mach dir mal keinen Kopp. Nach deiner Schilderung kann man nach meiner Meinung auch kaum auf grobe Fahrlässigkeit kommen, die läge dann vor, wenn du billigend in Kauf genommen hättest, dass es auf Grund der dir bewussten unangepassten Geschwindigkeit zum Crash kommt. Das klingt für mich nach einem stinknormalen Winterunfall. Die Versicherung zahlt, mach dir da mal keine Sorgen. Und für deinen Chef ist das im Übrigen unternehmerisches Risiko, ins Besondere wenn er Fahranfänger losschickt. Wie Bastelbert schon schrieb, nächsten Nebenjob suchen und feddich. Ob das von dir unterschriebene Pamphlet hinsichtlich der Regulierung der produzierten Schäden rechtsgültig ist, kann ich nicht wirklich einschätzen. Daher: Abwarten, ob nach Regulierung der Versicherung was kommt und dann ggf. per Rechtsschutz reagieren... Tipp: Gib dem Unfallgegner mal die Nummer vom Zentralruf der Autoversicherer 0180 – 25 0 26. Er soll den Schaden mal melden... Alles nur meine Meinung... Gruß Markus