Wegen? Wenn ich den Rückschein habe, habe ich einen absolut eindeutigen Nachweis, dass ich 1. das Schreiben tatsächlich verschickt habe, Aber auch NUR darüber, mehr nicht. 2. wer das Schreiben in Empfang genommen hat und bringt dich auch nicht viel weiter 3. das Schreiben somit eindeutig in den Verfügungsbereich des Adressaten gelangt ist. siehe Punkt 2.. Ist ´ne ernste Frage jetzt, weil bei rechtlich relevanten Sachen verfahre ich persönlich immer so und auch im Geschäft hier wird das so praktiziert... Vor allem, wenn Verträge gekündigt werden... Schon allein aus Beweissicherungsgründen...