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Rob Himself

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Alle erstellten Inhalte von Rob Himself

  1. Nee sind 51mm, ist ja nen IS...ok das soll nichts heißen, aber hab letztens 51mm Konis eingebaut, von daher. "Übersehen", na klasse...ich hab aber kein Bock meine Kotis extra zu ziehen nur weil beim Eintragen der Prüfer gepennt hat. Ist ja im Endeffekt nicht meine Schuld! Und wenn der Prüfer bei den neuen SCC Platten dann sagt, dass ihm die Räder Vorne zu weit über stehen, lass ich halt nur Hinten die Spurplatten eintragen. Die Felgen sind eingetragen und damit hat sich das!
  2. Moin, ich habe mal eine Frage bezüglich der Eintragung von Borbet A 9x16 Felgen. Diese sind bei mir eingetragen und ich fahre sie auch im Sommer. Damit diese Vorne passen muss man ja 5mm Spurplatten montieren. Diese Spurplatten sind bei mir aber nicht zusätzlich vermerkt und ich frage mich ob dies ein Problem ist, schließlich ist es ja eingetragen und ohne die Platten würde es nicht gehen. Es geht darum, ich möchte mir dieses Jahr SCC Spurplatten für Vorne und Hinten holen wegen Doppelzentrierung. Werde diese natürlich auch eintragen lassen, nur ist das Problem, dass die Borbet A Vorne leicht überstehen und mich der Typ von der Dekra letzten als ich etwas eintragen lassen war darauf hingewiesen hat. Somit würde ich, wenn ich die neuen Platten eintragen lassen würde, Vorne eventuell Probleme bekommen und müsste wohl die Kotis leicht ziehen. Würde es reichen wenn ich dann nur die hinteren eintragen lasse, da es vorne ohne Spurplatten eh nicht möglich wäre die Borbet A zu fahren und dies durch die Eintragung eh schon berücksichtigt wurde? mfG Rob
  3. Also ich sehe da nur Original Scheinwerfer. Aber ob die gut sind, ich weiß ja nicht...
  4. Alles klar danke! Hatte mich nur gewundert, da die E21 Doppelscheinwerfer auch jeweils H4 haben.
  5. Moin, ich wollte mal fragen ob die VFL Scheinwerfer H1 oder H4 Glühlampen haben, da die Scheinwerfer vom E21 auch "noch" H4 sind und optisch aussehen wie die vom E30 VFL.
  6. Kauf dir nen Golf...
  7. Sidepipes und Blower, alles klar. Das Ding kriegt doch niemals legal TÜV! Absolut hässlich, schade um den Camaro....
  8. Mhm na gut, aber das du mal ein Video machst wäre schon möglich oder?
  9. Sone Affen...solchen Leuten wünsch ich immer das die den Pfeiler treffen... Ist zwar dann schade ums Auto, aber vielleicht bleibt das nächste dann verschont!
  10. Hast du ein paar Bilder gemacht oder kannst du bei gelegenheit mal ein Video machen, damit man mal den Klang hören kann? Ich will diesen Umbau auch noch machen, aber will mir erstmal noch nen extra Hosenrohr zulegen damit ich meins nicht versaue. Nicht das wir das nicht hinkriegen und ich steh dann ohne Auspuff da...
  11. Bei Mediamarkt war/ist gerade einer von Packard Bell im Angebot, 17,3 Zoll, 2,2 Ghz Duo Core, 4GB DDR3 Ram, Blu-Ray Laufwerk, LED LCD Display, Nvidia GT240 M Grafikkarte mit 1024 oder 512mb, grad kp mehr, 300GB festplatte, schickem Design und Windows 7 für 699€. Habe den auch, aber als 15,3 Zoll und bin sehr zufrieden damit!
  12. Jochen, du willst doch nicht etwa sagen das die StVo unter Umständen anzuzweifeln ist, bzw. das die Ausdrucksweise recht uneindeutig ist? Also nein, wie kannst du es wagen... Wenn das VD liest, auweia... So lasset die Diskussion beginnen!
  13. Oder im bösen Syndikat... Ein Traumhafter E30, obwohl mir die Flip Front überhaupt nicht zusagt...
  14. Für Leute die schon eine M-Tech 2 Frontschürze haben, oder das ganze Paket ist es natürlich leicht zu sagen: "ja wenn mans sich nicht leisten kann, sollte man es lassen" Ist irgendwie schon ein wenig eingebildet... Aber was solls, wäre die original Frontschürze bei mir nicht in den Papieren eingetragen hätte ich mir die GFK Schürze schon längst geholt, aber so warte ich bis ich mal eine originale zum guten Preis bekomme. Und wer meint man würde so einen Nachbau nicht richtig befestigt bekommen, der ist entweder zu faul oder nicht kreativ genug.
  15. Wo wir wieder beim Thema Auslegungssache wären. Entweder ist es verboten, und man müsste in dem Fall immer 50€ abdrücken und 3 Pkt. kriegen oder nicht. Aber die Rennleitung macht das ja auch immer so wie sie gerade Lust hat.
  16. Beleuchtest du mit deinen Blinkern die fahrbahn oder zeigst du damit doch eher nen Fahrtrichtungs Wechsel an? Weil wenn das der Fall ist, dann hat das mit der Fahrbahnbeleuchtung nix mehr zu tun und steht auf einem anderen Blatt warum blinker gelb sein Müssen... Ohh man, keiner versteht was ich meine. Ob das zum Fahrtrichtungsanzeigen oder zum Beleuchten der Fahrbahn ist, das sei jetzt mal dahin gestellt. Aber ORANGE Blinker sind nunmal nicht GELB, obwohl es so in der StVZO steht. Warum gelten dann gelbe Scheinwerfer nicht als weiß? Warum bleiben die gelb? Das soll mir mal bitte einer erklären! Ist das denn so schwer? Deswegen Gummi, ich find das verwirrend und nicht eindeutig belegt! BavarianPoe, damit interessiert mich weder ein optischer Effekt, noch eine Wirkung. Ich wollte einfach die Lichtfarbe/stärke im dunkeln wissen/sehen. Wenn ihr euch, diese schlechten, miserablen Scheinwerfer nicht einbauen wollt, dann ist das doch Ok. Aber dann äußert euch auch gefälligst nicht dazu!
  17. Jaja, das musste ja jetzt kommen, und dann willst du mir sagen du willst einem etwas nicht schlecht machen? Sind wir daran Schuld das andere Leute irgendwelchen Quatsch mit ihren Autos machen? Jeder hat das Recht und die Möglichkeit sich selber zu informieren. Keiner kann sagen, ja die im E30-Talk haben aber gesagt...wen interessierts? @BavarianPoe, hab ich danach gefragt ob gelbe Scheinwerfer optisch passend sind, oder wie sie wirken?
  18. Wenn du dein Abblendlicht anschaltest, ist das reinweiß? Blinken deine Blinker gelb? Und wenn orange Blinker im Straßenverkehr gelb sind, dann sind gelbe Scheinwerfer was? Sorry, aber das ist nicht eindeutig festgelegt bis wohin weiß geht und wo gelb anfängt! Alle normalen Halogen Lampen sind gelb. Interessant finde ich übrigends auch, das du BavarianPoe, hier nur schreibst um mir immer nur Kontra zu bieten. Zum eigentlichen Thema hast du überhaupt nichts beigetragen? Am besten wir schließen den Thread, weil das ist mir echt zu doof hier. Jeder hat seine Meinung und will die der Anderen nicht akzeptieren. So wird das nie was! Bitte Schließen!
  19. Es ist generell nicht erlaubt einfach so mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn es dafür keinen Grund gibt, wie ebend Nebel oder sehr eingeschränkte Sicht. In der StVZO steht halt nur das die nur eingeschaltet sein dürfen unter diesen Bedingungen. Da die 50m Grenze für die NSL gilt, habe ich dies auch für die NSW übertragen, würde ja nahe liegen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Aber sie nur einzuschalten, weils gut aussieht, ist definitiv nicht erlaubt und kostet halt Geld.. Am besten du fragst mal VD!
  20. Also ich habe orange Blinker, und die blinken auch orange und nicht gelb? Mhm Versteht keiner worauf ich damit aufmerksam machen will?
  21. Da hast du recht, man darf nicht einfach so mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. Erst bei einer Sichtweite von ,ich glaube, unter 50m, bzw bei sehr schlechten Bedingungen wie z.B. starkem Schneefall.
  22. Wenn sich die Leute für etwas interessieren, dann werden sie schon selber auf die Idee kommen nachzufragen. Ich hasse das wenn man ein ganz normales Thema öffnet und immer irgendwer kommt der die anderen davon überzeugen will, dass das was sie da machen wollen totaler mist ist und verboten ist. Sollte das jemanden interessieren kann er das selber nachforschen! Ich habe also von der Materie keine Ahnung? Wie habe ich bloß den Führerschein gemacht? Tut mir ja leid das ich die StVo nicht studiert habe und nicht auswendig kann so wie du, aber es hat sich schon oft genug gezeigt das einiges was in der StVo nicht immer voll und ganz zutrifft so wie es da steht, und im Endeffekt doch Auslegungssache ist! Zum Thema E Prüfzeichen. Diese wurden eingeführt um als europaweites Prüfzeichen zu dienen, und um Bauteile zu kennzeichnen die in europäischen Ländern erlaubt sind. Soweit ich weiß gehört Deutschland zu Europa? Somit widerspricht sich das Gesetz im Fall der gelben Scheinwerfer! Ein kleines Zitat: "Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an. Das Ausschlaggebende: Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt. Aber wie gesagt, jedem das seine!
  23. Nämlich? Ob´s lieber gelbe oder weiße Scheinwerfer am E30 sein sollen? Absolut überflüssiger und nicht überdachter Kommentar von dir.
  24. Die rechtlichen Konsequenzen gehören dann zum Thema, wenn nach ihnen gefragt wird, ansonsten nicht! Wie schon 2 mal erwähnt weiß ich sehr wohl was ich machen will, und was mir in einer Kontrolle blühen könnte. Was daraus wird ist ja dann wohl mein Problem. Was heißt hier Humbug mit den Blinkern, ich kann das ja gerne raussuchen. Und meiner Meinung nach ist man in der StVZo teilweise gezwungen diese richtig zu interpretieren. Da sie wie gesagt nicht immer 100% eindeutig ist, und es teilweise darauf auch ankommt wie man es auslegt. Als Beispiel, "Gegenseitige Rücksichtnahme"
  25. Klar dass das nicht unbedingt schön ist, aber man sollte sich doch um wichtigere Dinge ein Kopf machen...
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