Hi, das hat mir unser Versicherungsmensch gesagt. Du musst natürlich vorher mit denen reden was du vorhast. In meinem Falle hat er dann das mit der Versicherung geregelt und es ist (bei der Zulassungsstelle?) hinterlegt. Ist glaub ich auch noch wo anders hinterlegt, das konnt ich mir jetzt nicht merken wo es überall hinterlegt ist, betrifft mich ja auch nicht wirklich. Er hat mir quasi nur ne "Doppelkarten-Nummer" durchgegeben (7 stellig), unter welcher das läuft. Diese genüge laut ihm z.B. bei einer Kontrolle, da die über diese Numemr dann abfragen können, ob alles versichert ist. Eine Doppelkarte selbst benötigt man dann nicht (wäre bei mir mit der Zeit eng geworden bis ich die hab, da ich schon am Mittwoch den Termin hab, somit wars mir grad recht). Und auch die abgelaufenen Kurzzeitnummernschilder genügen laut ihm (die, von denen du auch redest). Man darf jedoch natürlich nur auf direktem Wege zum Tüv und zur Zulassungsstelle damit fahren! Gruß Jochen