Wenn man ne Funk ZV hat sollte der logische Menschenverstand sagen, dass man auch hinschaut, ob das Auto wirklich zu ist oder nicht. Das überlagern der Frequenzen von FFBs mit nem Funkgerät (stichwort LPD, da sind die korrekten Frequenzen meist dabei) ist nun wirklich kein Geheimnis. Noch ne gute Antenne oben drauf und die Funke etwas getunt (bei den meisten geht das über nen Jumper oder ne Lötbrücke im Inneren) und schon hat es ein vielfaches der Sendeleistung eines Schlüssels, und der Funk des Schlüssels kommt nichtmehr am Auto an und man kann zum Teil auf 100m die Schlüssel außer Gefecht setzen (das gleiche funktioniert hier übrigens auch bei Blitzern des Typs ESO µp 80 und 1.0, hier wird das Auslösesignal per Funk übertragen, ebenfalls auch eine Frequenz die ein LPD abdeckt). Wenn man das beachtet, und auch schaut, dass das Auto wirklich zu ist, dann stellen die Dinger keine Gefahr da. Desweiteren kann nen Einbrecher nie wissen, ob und was für ne Alarmanlage im Auto ist, wenns ne nachgerüstete ist. So wie Bastelbert ja auch schon sagt. Mich würde an dieser Stelle eher interessieren, was ne gescheite Alarmanlage kostet und was sie haben muss. Ist hierfür denn eine ZV Pflicht? Desweiteren hab ich mal gehört, dass ne Alarmanlage ne gewisse Lautstärke nicht überschreiten darf, stimmt das? Mal davon ab, kann man das sicherlich auch umgehen, auch wenns illegal ist?! Aber den TE betrifft dieses Funk Gequatsche ja eigtl garnicht, da bei ihm ja ordinär die Scheibe eingeschlagen wurde... Gruß Jochen