M3_Reini
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Alle erstellten Inhalte von M3_Reini
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Nö, fallen nimmer... jedenfalls nicht unter den Wert, den die Fzge aktuell haben.
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Hast recht, habs grad in Erfahrung gebracht. Gefahren werden muß jedes Fzg. ab Zul. 01.012011 um am ABS/ESP usw. eine Lampenkontrolle durchzuführen. So die Aussage vom TÜV Süd Leiter Aber wie du schon sagtest, es wird den e30 zum Glück nicht treffen
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Für diejenigen die es noch nicht mitbekommen haben. Hier die gesammten Infos der 47. Änderung: http://www.kfz-gutachter-hasselberg.de/pdf/2012/47aevo_flyer_2012-05.pdf Falls schon jemand selbiges geschrieben hat, sorry. Grüße
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Mir ist das auch schon mal passiert. Allerdings war es bei mir nen Mercedes Transporter der einfach mal rauszog und mich auf die Verkehrsinsel auf die Laterne gedrückt hat. Ergebnis: Ich konnte die Ventile aus dem Innenraum herraus einstellen... Sei froh das bei dir nur so wenig passiert ist. Hätte auch anders ausgehen können. Viel glück beim Wiederaufbau. Grüße
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Wilkommen in der e30 Gemeinde... Wie Martin schon schrieb, komm zum Grillen. Da wirst einige kennenlernen die sich mit dem e30 auskennen und dir mit Sicherheit weiterhelfen können. Fehlerspeicher kannst am e30 nicht auslesen. Die Lambdawerte kannst du mit nem Voltmeter ausmessen. Schöne Grüße
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Bin mal gespannt wie lange die Farbe auf dem Fzg bleibt, bei der schlechten Vorarbeit. --> Die Chromleisten hätten m.M.n. abmontiert gehört und nicht abgeklebt... --> Ebenso die WSS und die Heckscheibe... aber vllt. bin ich da auch einfach nur zu perfektionistisch... Jedoch schöne Farbwahl, gefällt mir auch sehr gut. Schöne Grüße
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Wenn der Motor aus einem e36 kommt (wie du ja sagtest) dann funktioniert die Verbrauchsanzeige nicht. Ist das Selbe wie mit dem M50/52 Umbau. Schöne Grüße
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10. Stuttgarter E30 Treffen...zum Saisonabschluss
M3_Reini antwortete auf Mirko_325eta's Thema in Treffen
Meld mich dann auch mal an. 1 Person bitte -
Dann bringt dir der Faltenbalg auch nix mehr... Wolfgang hat da vollkommen recht...
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Bei Bilstein Direkt würde ich sagen. Die haben ein sehr kompetenten Service und helfen sehr gerne aus. So habe ich jedenfalls die Erfahrung gemacht. Bis wann brauchst du die Teile denn?
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Da ich leider nicht im deutschen Konsumparadies wohne muss ich die übers Internet bestellen wenn du ggf. mal selbst geschaut hättest 1 minute, hättest du gesehen das es die soweit dirket nicht zu kaufen gibt.Aber ist ja wichtiger schnell hier so ne schwachsinnige predicht zu halten und sich toll zu fühlen... Dann fang du mal an dein Profil vollständig auszufüllen... Wenn du das gemacht hast, aber auch nur dann!!! wird es auch für uns nachvollziehbar woher du kommst...
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Dieses Rumgejammer, mach ich grad mal weiter... Teilweise verschenke ich die Teile die ich habe und dann haben die Leute auch noch wünsche was den Versand anbelangt. Wenn ich mal etwas verkaufe, sind meine Preise mehr als fair. Dennoch wollen die Käufer alles geschenkt haben. Brauche ich mal was, sind die Preise teilweise um 50% an Wert gestiegen. Inzw. mach ich das wie RR, wer was will solls abholen kommen oder es fliegt raus... Woran liegt das? Inzw. verkaufe ich die Teile nur noch für den Preis, als wenn ich diese selber mal einkaufen müßte. Und aus Erfahrung kann ich nur sagen, es gibt sehr, sehr wenige Leute hier im Forum die fair handeln...
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Es gibt aber auch VK oder Käufer die so freche Mails schreiben, das diese einfach Komentarlos bleiben und keine weitere Mail mehr wert sind...
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Ich würde eine zentrale Anlaufstelle nehmen, an dieser muss man 1x im Monat das Auto zurückbringen. Das Fzg muss gewartet werden. 1x im Jahr zum TÜV da "Mietfahrzeug" Fahren ich muss geführt werden und es wird immer eine Kopie vom Führerschein benötigt. Dann ist die frage mit dem Datenschutz und der finanziellen Verwaltung. Wer gibt vor was zu reparieren ist und durch wen? Es wird also ein Team gebraucht die das ganze verwaltet. Das ist nicht so ohne, habe das 5 Jahre im Geschäft praktiziert. Da gibt's ne Menge Auflagen wenn du das durchziehen willst und zwar richtig. Ich sehe darin auch ne tolle Idee, aber dann würd ich gleich 2-3 Autos herstellen... Ein bekannter hat so angefangen und hat inzwischen ein großen Fuhrpark für Rennautos in der Halle stehen... Für Hilfe stehe ich also jeder zeit zu Verfügung...
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Merkste was, glaub net alles was in Foren geschrieben wird... Der eine kommt mit Pfusch zurecht der andere will es perfekt haben und jeder hat da seine Art es mitzuteilen... (Hier herscht eh ein enormer Mitteilungsstress...) Dadurch wird jemand der nach Hilfe sucht oft verunsichert... Ich hoffe du hast mit den Conrad Teilen mehr Erfolg. Grüße
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Jeder Steckerhersteller z.B. Amp hat sein eigenes System. Es ist sehr, sehr selten das ein andere Hersteller passende Pins für den anderen hat. Würd sagen, beim nächsten mal einfach die richtigen nehmen...
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Dirfran du bist das Abbild eines wahren Mannes. Hast du spartanische Wurzeln? Du hast deine Meinung ja toll beschrieben. Aber hier geht's eigentlich nicht darum ob mit oder ohne. Dein Hass gegen Windschott's kannst du gerne kund tun, aber dazu mach bitte deinen eigenen Thread auf... Hier wird/wurde ein anderes Thema besprochen... Schöne Grüße
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Dickes Kraftstoffschlauch im Radhaus hinten links
M3_Reini antwortete auf ripeete's Thema in Allgemeines
Klasse, tolle Tips... Du musst den Tank dazu lösen um an diesen Schlauch zu kommen. Der Abschluss sitzt ein wenig neben der Pumpe unter dem Blech der Rücksitzbank. In Fahrtrichtung gesehen weiter rechts vorne am Tank. Einfach den Tank lösen, ein wenig runter hängen lassen und schon kannst den Schlauch versuchen zu lösen. Wenn du nicht hinkommst musst den Tank ausbauen... Drecks Geschäft, denn du musst den Schlauch auch durch das Rohr durchziehen. Viel Erfolg -
Ich such sie dir morgen mal raus...
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Soweit ich weiß ist die Abstimmung anders. Durchmesser von Bilstein ist egal ob 45 oder 51 mm, die Verschraubung ist halt entsprechend anzupassen. Schöne Grüße
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Du meinst die Chromringe o.ä.? Wenn ja, die durchmesser sind gleich... Grüße
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Verstrebung nicht vergessen mit ein zu bauen. Auch die Reserverad Mulde ist zur Versteifung des Hecks zuständig...
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Wertfragen sind sowieso immer der totale Schwachsinn... Also was sind die dinger wert? Wenn Sie bei Ebay für 250.- verkauft werden, ich die selben hier im Forum für 200.- anbiete, bekomme ich nur mails von wegen "Für 100 nehm ich Sie dir ab" o.ä. Im Endeffekt mußt du dir selber sagen was Sie dir wert sind, wenn Sie dir nur 50.- Wert sind, kannst du sie für 50.- Verkaufen und du machst jemanden anders Glücklich, ist das denn nicht auch ein schönes Gefühl? Einen anderen e30 fahrer glücklich zu machen? Wie oft habe ich hier schon was verschenkt oder günstig hergegeben weil es jemand brauchte? Und wenn ich selber mal was brauchte habe ich zu 60% das selbe Entgegenkommen gehabt! M.M.n. sollte man sich unterstützen, e30 fahren ist nicht mehr so günstig wie es mal war... Und da kann man dann auch mal unter Freunden und Forumsmitgliedern einen anderen Preis machen, als wenn man das Teil bei Ebay, vielleicht fürs doppelte, verkaufen kann... Grüße
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RR genau und Bestandschutz hin oder her, bei uns hat das LRA genau solche Fzge systematisch aus der 07er Sparte rausgeworfen! Und ich finde es auch richtig so, ein rostiger 2er Golf, der grad noch so bremsen kann, hat das 07er nicht verdient und schadet nur das Ansehen eines richtigen Kulturgutes... (2er Golf ist grundsätzlich kein schlechtes Auto und wird hier nur als Beispiel aufgeführt) Ich finde es gut, das sich bei uns darum gekümmert wird, was auf der Strasse so rumfährt.
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Hier mal ein Ausschnitt aus unserem Landkreis: Oldtimer mit rotem Kennzeichen Die Nummer dieses Kennzeichens beginnt mit "07"und kann für mehrere Oldtimer für folgende Zwecke verwendet werden: Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers Zuständige Stelle die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung) Zulassungsbehörde ist, für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung für einen Landkreis: das Landratsamt 53. Straßenverkehr Voraussetzung erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs Hinweis: Ausführliche Informationen erhalten Sie im "TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern". Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob sie das Fahrzeug zulässt oder nicht. Die Zulassung wird auch verweigert, solange ein halterbezogener Kraftfahrzeugsteuerrückstand von fünf Euro oder mehr besteht. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt. Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Verfahrensablauf Sie müssen den Antrag auf Zulassung als Oldtimer bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung. Das Fahrzeug ist vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) zu versehen ist. Erforderliche Unterlagen gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten [*]bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten [*]bei juristischen Personen/Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug [*]Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007) [*]Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) [*]Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein oder vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung) [*]bisherige Kennzeichen [*]Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer [*]Versicherungsbestätigung [*]gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen bei rotem Kennzeichen: zusätzlich Auflistung jener Fahrzeuge, für die rote Kennzeichen benötigt werden (unter Vorlage entsprechender Fahrzeugpapiere) Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Bestätigung, dass die Fahrzeuge bei Oldtimerveranstaltungen eingesetzt werden sollen Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen "Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen. Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt "Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung. Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern. Rechtsgrundlage § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen) § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen) § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung) § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)