2014 genau und wir haben 2015 DAS BEDEUTET DAS URTEIL FÜR SIE Kredite aus den Jahren 2012, 2013, 2014: Fordern Sie Ihre Bank auf, Ihnen unzulässige Kreditgebühren zurückzuzahlen. Sie haben noch Zeit, da Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind. Kredite aus dem Jahr 2011: Sie müssen Ihre Bank noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember 2014 zur Rückzahlung von unrechtmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren auffordern. Wenn sich die Bank weigert, müssen Sie rasch aktiv werden und entweder einen Mahnbescheid beantragen, sich an den zuständigen Ombudsmann wenden oder Klage einreichen. Kredite aus dem Jahr 2005 bis 2010: Ihre Rückforderungsansprüche sind noch nicht verjährt, wenn Sie das Bearbeitungsentgelt in diesem Zeitraum zahlen mussten! Ihre Bank muss Ihnen die unzulässigen Gebühren zurückzahlen. Dazu müssen Sie aber ebenfalls bis zum 31. Dezember 2014 aktiv werden und Ihre Rechte notfalls gerichtlich geltend machen. Kredite aus dem Jahr 2004 (nur noch November und Dezember): Haben Sie die Gebühren in diesem Zeitraum gezahlt, verjähren Ihre Ansprüche genau an dem Tag, an dem Sie die Gebühr gezahlt haben. Es gilt hier die Höchstfrist von zehn Jahren. Entscheidend ist in diesen Fällen also nicht erst der 31. Dezember 2014, Sie müssen bereits früher handeln. Kredite, die vor 2004 oder in 2004 vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden: Ihre Rückforderungsansprüche sind verjährt, wenn Sie die Gebühr in diesem Zeitraum geleistet haben. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/verjaehrung-kreditgebuehren/#ixzz3PONn5KeG