....oh Gott ist das alles schlecht hier... Aber ich kanns mir echt nicht verkneifen jetzt mal einiges klarzustellen: Rechtlich kommt hier mal wieder der Georg M3 am nähesten ans richtige Ergebnis. Erstmal ist hier wichtig: Unterscheide relative Fahruntüchtigkeit: bis 1,1 Promille / absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 Promille Somit bewegt sich unser Kandidat hier eigentlich im Ordnungswidrigkeiten Bereich, wenn er lediglich kontrolliert worden wäre ohne das etwas passiert ist. Jedoch ist was passiert - nämlich der Unfall! Der §316 StGB regelt die Trunkenheit im Verkehr: (Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft...................) Die Tatbestönde habe ich hier alle mal FETT unterlegt. Alle werde ich hier nicht erklären, bzw. definieren. Wichtig ist hier NICHT IN DER LAGE -hier ist die Fahrtüchtigkeit zu prüfen! Bei der absoluten Fahruntüchtigkeit ist generell davon auszugehen. Unter 1,1 Promille fordert der Tatbestand Ausfallerscheinungen! Je geringer der Alkoholwert ist, desto höher die Anforderung an die Ausfallerscheinungen. Ausfallerscheinungen sind Schlangenlinien fahren, zu schnelles, zu langsames Fahren, bei rot über Ampel etc. etc. etc. ...... Der Unfall ist die krasseste Ausfallerscheinung............... Kurz und knapp - die Tatbestandsmerkmale des §316 StGB sind erfüllt - STRAFTAT!!! Bei Alkohol am Steuer versteht der Gesetzgeber ganz und garkeinen Spaß. Man hier auch einfch nicht sagen was es für eine Strafe geben wird. Dies variiert sehr Stark von Bundesland zu Bundesland, Vorstrafen, verschiedenen Richtern etc. Wenn es vorher schon zu Verkehsdelikten gekommen ist wird es härter....... Man kann hier nicht sagen "1 Jahr und MPU" da es eine Einzelfallentscheidung ist! Ich hoffe ich konnte hier mal ganz kurz einen Einblick geben und einige Dinge klarstellen. Sollte ich was vergessen haben fragt mich ruhig..... MfG, der Gesetzeskundige;-)