Hi, ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Motor ersteigert der in Wirklichkeit weniger Hubraum hat. In der Auktion war aber deutlich ein anderer Hubraum angegeben. Er eigenet sich so nicht meiner Verwendung. Habe bis jetzt nur die Hälfte bezahlt aber der Verkäufer plädiert darauf dass ich ihm den Rest bezahle. Wer ist nun im Recht? Folgenes stand noch in der Auktion: Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (dies ist bei Privatgeschäften auch üblich!) Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie das Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen. Ér droht mir mit Anzeige wenn ich ihn nicht den vollen Betrag überweise... , ich wollt mich auf einen Preisnachlass einigen, aber er lenkt nicht ein. Grüße Norbert