Tut mir leid für dich, aber der Typ hat recht. Gewähleistung ist nicht Garantie. Bei Gewährleistung (die vom Gesetzgeber auf 24 Monate vorgeschrieben ist, was von manchem unseriösen Herstellern, so wie in deinem Fall, noch als besonderer Service bezeichnet wird) liegt die Beweispflicht nach einem halben Jahr (genau dann endet nämlich zufällig die gesetzliche Garantie) das beim Kauf etwas nicht stimmte tatsächlich beim Kunden. Bei Mängeln ist das natürlich kaum machbar. Anders bei zugesicherten Eigenschaften. (wenn dein Auto zum Beispiel doch nicht Unfallfrei war oder 50 km/h zu langsam ist oder deine Grafikkarte nicht den versprochenen Speicher hat), da hast du bessere Karten. Ist das Teil jünger als 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Hersteller/Händler das das Teil fehlerfrei, die Eigenschaften vorhanden waren. Die Gewährleistung dient also hauptsächlich dazu, das nicht mit Eigenschaften geworben werden kann, die nicht vorhanden sind. Schutz vor Material, Konstruktions oder Produktionsfehlern bietet nur die GARANTIE!!! Die ist (wenn länger als ein halbes Jahr) freiwillige Herstellerleistung. Nur auf die ist zu achten. Der Rest ist im Schadenfall Fake. Ist wie mit dem immer großzügig betonten 14 Tage Rückgaberecht im Versandhandel. Wenn sie das nämlich nicht ausdrücklich! sagen (schreiben) würden, hättest du ein halbes Jahr.