Richtig, das Fahrzeug hat ein Jahr gesetzlicher Gewährleistung (das ist nicht identisch mit Garantie), aber wie schon mal geschrieben, liegt die Beweispflicht bei über einem halben Jahr nach Kauf beim Kunden. Er muß dann also nachweisen das der Schaden bereits beim Kauf vorlag (was er wohl in dem Fall nicht kann, da es auch nicht so war)! Das selbe gilt übrigens auch für Neuware mit 2 Jahren Gewährleistung. Sinn macht dieses Gewährleistungsrecht nicht bei "Spätschäden" sondern bei zugesicherten Eigenschaften. Wenn das Teil sich zum Beispiel trotz Zusicherung als nicht unfallfrei/ rostfrei herausstellt oder zugesagte Austattungen fehlen kann das auch später reklamiert werden, da dann auch problemlos nachweisbar ist das schon beim Kauf so war. Deshalb immer darauf achten das GARANTIE und keine GEWÄHRLEISTUNG zugesichert wird. Achte mal darauf das Verkäufer (so sie nicht völlige Blindpesen sind) immer von Gewährleistung reden (außer der Hersteller gibt wirklich eine entsprechende Garantie wie bei Neuware oft, aber nicht immer üblich), das ist nicht einfach ein anderes Wort für den gleichen Sachverhalt. Anders verhält es sich bei GARANTIE. Die ist gesetzlich nur ein halbes Jahr! (deshalb auch die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr), dort haftet der Hersteller/Garantiegeber grundsätzlich für alles außer Verschleiß. Garantieleistungen sind aber freiwillige/zusätzliche Leistungen des Garantiegebers die bei gebrauchten Artikeln im Normalfall nur durch zusätzliche Versicherungen gegeben sind.