was der tüv sagt ist hupe! wenn der sheriff dich mit deinem gespann nicht weiter fahren lässt, weil du ein zu hohes mögliches gesamtgewicht hast, kommt der auch vor gericht damit daurch. ich meine ich habe keine lust sämtliche unterlagen neu rauszuseuchen und meine verlorene verhandlung hier zu dokumentieren. fakt ist, es wurde mir gegenüber entschieden, das der angehängte trailer nur das maximal zulässige gesamtgewicht von 1500kg ( bei unserem mondeo, das tatfahrzeug) nicht überschreiten darf. da kannst du berufung uns sonstwas einlegen, intressierte keinen richter mehr. dein dokument ist von 2007, meine verhandlung 2010. ich bin wirklich enttäuscht über diese tatsache, denn es war in meinem fall ein leerer trailer. gegen das argument: "er könnte aber genausogut vollgeladen werden und mal eben kurz durchs dorf fahren" ist der anwalt nicht mehr angekommen. ich diskutiere nicht mehr mit einer behörde die mehr zu sagen hat als der tüv. hängt im falle eines e30 max 500kg zulässiges gesamtgewicht ungebremst an, seit ihr auf der sicheren seite. max 1200kg gebremst als max. zulässiges gesamtgewicht, dann ist das auch narrensicher. alles andere sind 2 paar schuhe, eben das was ein tüvmensch schreibt und das was eine höhere behörde feststellt. max. anhängergesamtgewicht hat sich nach den in den papieren stehenden zahlen zu richten. wenn du ein trailer mit dir wertvoller fracht erstmal stehenlassen mußtest (um die 300km weg von zuhause) und du dir mal eben fix einen organisieren mußt, wegen mitnehmen, dann isses eine verdammt beschissene situation, welche jede seite zu seinen gunsten versucht auszulegen. ich machs nicht nochmal. diskusion bringt da eher eine auf den deckel als das es hilft.